„Bedingungsloses Grundeinkommen – Wie deutsche Parteien dazu stehen“…

…ein Beitrag auf der Website von swr info. Zu den Äußerungen von Michael Fuchs, die hier wiedergegeben werden, vergleiche die Diskussion bei Phoenix und meine Anmerkung dazu. Dass der Betrag in Schweizer Franken, der für die dortige Diskussion wichtig war, einfach – trotz unterschiedlicher Kaufkraftverhältnisse – in Euro umgerechnet und auf die deutsche Diskussion übertragen wird, kann nur als Gedankenlosigkeit bezeichnet werden. Oder als Denkfaulheit?

„«Herr Bigler, Demokratie ist kein Gewinnspiel, sonst hätten wir uns ein Studio weiter beim Sportpanorama…“

An einer Stelle (Minute 1’45) sagt Herr Bigler: „Demokratie ist kein Tummelplatz, wo man ein bißchen im Sand spielen („sändele“) kann“. Direkt danach fordert er, dass seriöse Anliegen in Initiativen vorgebracht werden sollen und nicht das Initiativrecht zu missbrauchen. Damit spricht er dem Bedingungslosen Grundeinkommen wie den Initianten ab, seriös zu sein und wirft ihnen vor, ihre Rechte zu missbrauchen. Daniel Häni antwortet treffend, dass Demokratie ein Miteinander-Ringen und -Diskutieren sei. Es gehe nicht darum, einander zu beleidigen. Gegen Ende geht es dann noch um eine Machtverlagerung von den Wenigen zu den Vielen. Wobei das Bild nicht ganz treffend ist, denn dass den Wenigen diese Macht zugestanden wird, gründet in einer Haltung der Vielen.

Siehe auch das Interview mit Daniel Häni bei sputniknews.

Sascha Liebermann

„Das bedingungslose Grundeinkommen – Utopie oder Realität?“ – Diskussion bei Phoenix

Eine um etwa zehn Minuten gekürzte Version (wegen der tagesaktuellen Meldung zum Bundespräsidenten) finden Sie hier. Achten Sie auf die Bemerkung von Michael Fuchs (CDU) am Ende: „Es wird mit Sicherheit eine bestimmte Gruppe geben, die nicht mehr arbeiten geht“. Fuchs räumt also ein, dass ein BGE nicht im Allgemeinen zu einem nachlassenden Erwerbsengagement führe, sondern nur bei einer bestimmten Gruppe. Darüber hinaus relativiert er seinen Vorbehalt, dass, wer schon ausreichend versorgt sei (Familie mit zwei Kindern = 4000 Euro), noch arbeiten gehe. Unter Umständen könne dies der Fall sein. Deutlich wird daran, wie sehr es beim BGE darum geht, wie viele Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Leben den Bürgern gelassen werden und ob von einer starken Gemeinwohlbindung ausgegangen wird.

Sascha Liebermann

Wurden die Kritiker am Grundeinkommen in der Langen Nacht in Basel unterdrückt?

Kommentare in den Medien, die in diese Richtung wiesen oder dem Publikum Einseitigkeit vorwarfen, gab es verschiedentlich (z. B. hier). Sicher, es war eine Veranstaltung, zu der vor allem Befürworter kamen. Doch das aggressive und auch zynische Auftreten von Lukas Rühli (avenir suisse) und Reiner Eichenberger (Universität Fribourg) trug zu der einseitigen Stimmung durchaus bei. Sehen Sie selbst.

„Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler“…

…schreibt junge Welt. Es geht dabei um die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha, das in der Sanktionspraxis einen Grundrechtsverstoß erkannte. Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassgungsgerichts vom 2. Juni. Siehe einen früheren Kommentar von uns dazu hier.