Vorrang von Erwerbstätigkeit – Abwertung von Familie

In den letzten Wochen habe ich mehrere Beiträge dazu verfasst („Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom“, „Eltern als Störung“, „Familienvergessen – auch in der Schweiz ein Phänomen“), welche Vorstellungen von Familie die öffentliche Debatte prägen und welche Konsequenzen damit für das Gemeinwesen verbunden sind. Grund dafür war unter anderem das Phänomen, dass wir es mit einer in sich gegenläufigen Entwicklung in der Diskussion über Familie zu tun haben. Auf der einen Seite wird Erwerbstätigkeit von Eltern mehr denn je gewünscht, durch das Elterngeld auch prämiert, während Eltern, die sich dafür entscheiden zuhause zu bleiben, nicht nur Nachteile in Kauf nehmen (z.B. für die Rente). Öffentlich gelten sie als hinterwäldlerisch, traditional, rückwärtsgewandt, emanzipationsvergessen usw. Es gilt als selbstverständlich, nicht länger als unbedingt nötig, auf die Rückkehr in den Beruf zu verzichten. Das ist auch an den gewünschten Betreuungszeiten in Kindertagesstätten und -gärten abzulesen. Auf der anderen Seite wird aber nach wie vor Familie hochgehalten, ihre Bedeutung betont und ihre Förderung als wichtige Aufgabe herausgestellt. Dieses Bekenntnis zu Familie bleibt aber leer, wenn zugleich die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit verstärkt wird (da ist auch UNICEF keine Ausnahme). Denn was anderes als eine Verstärkung dieses Vorrangs ist es, wenn Eltern früher denn je zurück in Erwerbstätigkeit drängen?

Auffällig ist an der Diskussion über Kindertagesstätten, dass es in der Regel nur um die direkten Auswirkungen auf Kinder geht ( „Wie stressig sind Krippen für die Kinder?“, „Wo bleiben die guten Krippen?“). Von den Folgen, die die Ausweitung der Betreuung auf das Familienleben, die Vorstellungen von Familie und das Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern hat, wird wenig bis gar nicht gesprochen.

Richtet man seinen Blick auf Famlie als Ganzes, fällt ein anderer Mangel besonders auf: der an frei verfügbarer, offen gestaltbarer Zeit, die in der Familie verbracht wird. Grund für diesen Mangel ist nicht selten die große Identifizierung mit beruflichem Erfolg und das Empfinden, nur durch Erwerbstätigkeit Anerkennung zu erfahren – das gilt heute für Väter wie Mütter. Dem entspricht die Politik der letzten Jahre, die dem Wandel Ausdruck verliehen hat, der schon länger vor sich geht und dessen Zeichen Familienvergessenheit ist. Was heißt das konkret? Schon das Hineinfinden in die Elternposition, in die Aufgabe der Elternschaft, vor wie nach der Geburt eines Kindes ist durch die Fixierung auf Erwerbstätigkeit erschwert. Denn, um sich auf die Eigendynamik von Familie einlassen zu können, brauch es auch Zeit, Offenheit für das Neue und Unbekannte. Eltern zu sein ist mit Umbrüchen und Verunsicherungen verbunden – der Volksmund weiß das. Für Kinder verantwortlich zu sein, so könnte man zuspitzen, ist keine Routine, sondern dauerhafte Krise. Sie zuzulassen und durchzustehen erfordert Aufmerksamkeit – und zwar eine, die möglichst wenig abgelenkt ist durch anderes. Je mehr Ablenkung durch berufliches Engagement, desto schwerer ist es, sich einzulassen. Die Familienpolitik und Sozialpolitik hat hier keine Verbesserungen, sie hat Verschärfungen herbeigeführt. Was allerorten beklagt wird, das Fehlen von Betreuungsplätzen für Kinder, ist keine Lösung für diese Herausforderung. Erfolgt dieser Ausbau ohne zugleich die Möglichkeiten dafür zu verbessern, für die Kinder zuhause zu bleiben, wird der Vorrang von Erwerbstätigkeit weiter verstärkt. In Abwandlung eines sozialwissenschaftlich gebräuchlichen Schlagworts könnte man von der Beschäftigungsfalle sprechen.

Alle Parteien unterstützen diese Entwicklung, manche stärker – wie die Grünen, die Linke und die SPD – auch die Befürworter des Betreuungsgeldes, bedenkt man den lächerlichen Betrag, um den es geht. Politiker halten es für progressiv nach kurzer Auszeit für den gerade geborenen Nachwuchs wieder in ihr Amt zurückzukehren (z.B. hier und hier), sie leben noch vor, wie wunderbar Familie und Beruf vereinbar sein sollen – und kehren nach einer Auszeit von wenigen Monaten in ihr Amt zurück. Dabei geht es in der Frage, wie wollen wir Familien unterstützen, um eine von großer Bedeutung mit langfristigen Folgen.

Nicht nur hat dies Auswirkungen in der Gegenwart, sie reichen weit in die Zukunft, sofern diese Entwicklung anhält. Anlässlich eines Vortrags zum Grundeinkommen kam ich kürzlich darauf zu sprechen, wie sich diese Entwicklung wohl auf die Vorstellungen von Familie bei Kindern auswirken wird, und zwar nicht nur bei denjenigen, die früh betreut werden (also unter 3 Jahren), sondern auf alle. Denn Ganztagsbetreuung im Kindergarten nimmt ebenfalls zu, Ganztagsschule wird als wichtiges Ziel gehandelt. Nicht nur verwaisen Nachbarschaften tagsüber, wenn Kinder fern ihres unmittelbaren Lebensumfeldes betreut werden. Die Betreuung erschwert es auch, dass Kinder sich ihren nachbarschaftlichen Lebensraum geduldig erschließen können. Solche Erfahrungen freien, unbeaufsichtigten Herumtollens und Erkundens der unmittelbaren Umgebung ermöglichen zugleich Erfahrungen von Selbständigkeit. Dafür bräuchte es keine Frühförderprogramme – aber den Freiraum und Eltern, die ihn wahrnehmen. Solche Erfahrungen finden nicht in einem institutionell abgesteckten Rahmen statt (wie bei Kindertagesstätten und Ganztagsschulen unter ständiger Beaufsichtigung). Noch weiter reichen allerdings die Folgen für die Vorstellung von Familie. Wenn Kinder, so meine These im Vortrag, mehr Zeit in Einrichtungen verbringen als zuhause, wenn sie also erheblich mehr Zeit mit Betreuungspersonen verbringen als mit den eigenen Eltern (was nach Lebensphasen sehr unterschiedliche Bedeutung hat), dann kommt das einer Entwertung von Familie gleich. Wir fördern also eine Vorstellung von Familie, in der für diese kein Platz mehr ist. Sie ist bloßes Anhängsel von Erwerbstätigkeit, gehört in die „Freizeit“. Wenn Kinder diese Entwertungserfahrungen machen, wie werden sie zu Familie stehen? Wenn sich die Eltern die Zeit nicht mehr nehmen, nehmen wollen oder nehmen können, die für ein lebendiges Familienleben notwendig ist, wie wird Familie der Zukunft dann aussehen?

Eine Zuhörerin meldete sich ob meiner These verärgert bzw. empört zu Wort. Sie sei genau so aufgewachsen, wie ich es beschrieben habe und wolle es mit ihren Kindern genauso machen. Dann müsste es weiterhin Krippen geben usw. Ob das nicht durch ein Grundeinkommen gefährdet sei? Zum einen habe das eine mit dem anderen nichts zu tun, es hänge schlicht vom politischen Willen ab – entgegnete ich. Zum anderen aber wäre es fahrlässig für ein Gemeinwesen, diese Entwertung von Familie zu betreiben. Es gehe nicht um Diffamierung und Anklage, sondern um die Vorstellung von Familie, die wir als Gemeinwesen haben und fördern wollen. Gibt man ihr keinen Raum und schützt sie in ihrer Eigendynamik nicht, dann kann Familie nicht das sein, was sie im innersten auszeichnet. Wir müssen uns offen fragen, was die Folgen dieses Vorrangs von Erwerbstätigkeit sind. Es hat etwas Heuchlerisches, sich auf der einen Seite über mangelnde Solidarität, fehlenden gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Zerfall des Gemeinwesens usw. zu beklagen, wenn auf der anderen Seite nichts dafür getan wird, die Orte zu stärken, an denen Gemeinschaftsleben bedingungslos praktiziert werden kann: Familie – und bürgerschaftliches Gemeinwesen als Zwecke um ihrer selbst willen.

Das Bedingungslose Grundeinkommen würde zwar Eltern nicht mehr in eine bestimmte Richtung dirigieren, trotzdem enthöbe uns das nicht der Frage, welches Handeln wir ausdrücklich fördern wollen. Immerhin böte ein ausreichend hohes BGE auch die Möglichkeit, Betreuungsplätze privat zu organisieren, sofern es keine öffentlichen Betreuungsplätze gäbe. Diese Diskussion zeigte sehr deutlich, dass mit einem BGE keineswegs alle Fragen – was auch kaum ein seriöser Befürworter behauptet – beantwortet wären. Es wirft andere Fragen auf und stellt unsere heutigen Antworten in Frage z.B. die nach dem Ausbau von Ganztagsbetreuung. Das scheint mir eine mächtige Seite des BGE zu sein, Selbstverständliches auf einfache Weise zu hinterfragen und dadurch andere, gangbare Wege aufscheinen zu lassen, die wir heute für verschlossen halten. Dadurch verunsichert der Vorschlag eines BGE erheblich, bringt Vertrautes ins Wanken – und lässt dadurch Neues oder noch nicht Wahrgenommenes aufscheinen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 4. Juni: Wenig überraschend hat die gestrige Sendung bei Günther Jauch zu diesem Thema (auch auf Youtube verfügbar) die Fragen nicht aufgegriffen, die aufgegriffen werden müssten. Auch Kommentare zur Sendung erweisen sich da als wenig besser, z.B. in der Süddeutschen Zeitung oder der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Muss eine Partei Modelle liefern, um Bürger für eine Umgestaltung des Gemeinwesens zu gewinnen?

Seit dem Beschluss der Piratenpartei, sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzusetzen, der auf dem Bundeskongress in Offenbach im vergangenen Dezember gefasst wurde, wird diese Frage intern debattiert. Selbstverständlich erwarten auch die Medien solche „Lieferungen“ und noch mehr richtet sich die Kritik etablierter Parteien (siehe auch hier) auf die Piraten, weil sie sich entweder noch nicht konkret geäußert hätten oder Vorschläge, die zum Beispiel auf der Plattform „Sozialpiraten“diskutiert werden, für eine Verschlimmbesserung gehalten werden. Muss sich aber eine Partei auf ein Modell festlegen, bevor es eine breite öffentliche Diskussion gibt? Ist das eine legitime Erwartung oder ist diese Erwartung Ausdruck des bisherigen Denkens über die Stellung der Parteien im Prozess der politischen Willensbildung? Gerade sie könnte sich auch durch ein BGE ja ändern. Mit diesen Fragen und anderen befasst sich Susanne Wiest, selbst aktiv bei den Piraten, auf ihrer Website.

Arbeiten und Einkommen – ein Interview mit Götz W. Werner

„Mir wurde nach Tausenden von Einstellungsgesprächen klar, dass das Einkommen, das am Ende eines Gesprächs vereinbart wird, dazu führt, dass ein Mensch es sich leisten kann, für andere zu arbeiten – und nicht erst, nachdem er gearbeitet hat, ein Einkommen erhält. Wenn man das konsequent weiterdenkt, dann sieht die Welt plötzlich anders aus.“ so Götz W. Werner im Interview mit dem Kulturmagazin „Die Gazette“.

„Irrweg Grundeinkommen. Eine Idee zwischen Traum und Albtraum oder warum sich der Staat neu erfinden muss“

Endlich wieder ein Buch, das sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt. Die Tragfähigkeit der Argumente für ein Grundeinkommen ist manchmal leichter an den Einwänden dagegen zu prüfen. Zwei der Verfasser sind als Kritiker bekannt. Heiner Flassbeck hat sich hier (hier einige Beiträge der Nachdenkseiten, die ebenfalls als Kritiker bekannt sind; hier eine Kritik an der Kritik von Sascha Liebermann) und Jürgen Borchert hier gegen das Grundeinkommen geäußert. Manchen mag der Ankündigungstext zum Buch reichen, um zu erahnen, entlang welcher Linien die Kritik verläuft.

Aus der Ankündigung:

„Freiheit, Gleichheit, Grundeinkommen?
 
Ist das bedingungslose Grundeinkommen das Tor zur „schönen neuen Welt“, in der alle nach ihren Bedürfnissen, Vorstellungen und Fähigkeiten sorgenlos leben können? Oder ist es nicht vielmehr eine gigantische potemkinsche Fassade, die die bittere Realität verführerisch verdeckt? Reiche werden immer reicher, Arme immer ärmer, und eine Clique feudaler Finanzmogule teilt die Welt unter sich auf – diese Zustände kann das Grundeinkommen jedenfalls nicht beseitigen.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Irrweg. Befürworter sehen es als bequemen und rettenden Ausweg, um – gestützt auf permanenten Konsum und exorbitante Besteuerung vor allem der Arbeitnehmer – die Menschenwürde des Einzelnen und die Grundlagen der Gesellschaft zu bewahren. Zweifellos gut gemeint, doch so würden nach Auffassung der Autoren die fundamentalen finanziellen, sozialen und gesellschaftlichen Ungleichheiten weiter verschärft. Umdie Probleme zu lösen, bleibt nur diese Konsequenz: den eher mühseligen Weg gehen und durch Leistung, Arbeit, gerechte Entlohnung, ein strikt nach Leistungsfähigkeit bemessenes Steuer- und Sozialsystem, Umverteilung von Einkommen und Vermögen von oben nach unten sowie eine zukunftsorientierte Ausgabenpolitik unsere Existenz und die unserer Kinder sichern.

Über die Autoren
Hartwig Barthold ist geschäftsführender Gesellschafter der PRISMA-Gruppe. Jürgen Borchert ist Vorsitzender Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichtsin Darmstadt. Heiner Flassbeck arbeitet seit 2000 bei der United Nations Conference on Trade and Development in Genf, seit August 2003 ist er dort Direktor der Division on Globalization and Development Strategies.“

„Soll die Schweiz ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen“ – eine Debatte in der „Tageswoche“ (Schweizer Wochenzeitung)

Diese Frage stellt die Tageswoche, eine Schweizer Wochenzeitung, und eröffnet damit eine Debatte über mehrere Tage. Mit einer Einführung zum Thema wurde der Auftakt gemacht, Daniel Häni (Pro) und Christoph Mörgeli (SVP, Contra) haben Stellung bezogen. In den kommenden Tagen folgen Entgegnungen, dann gibt es Schlussworte und eine Zusammenfassung. Damit ist die bevorstehende Eidgenössische Volksinitiative noch vor Beginn am 21. April schon auf dem Weg.

Altersarmut verhindern, ohne Wettbewerbsverzerrung – ein Leichtes mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Jüngste Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Verhinderung von Altersarmut bei Rentner zeigen wieder einmal, um wie vieles einfacher, Probleme mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen gelöst werden könnten. Von der Leyens Vorschlag sieht, laut Angaben von Financial Times Deutschland (siehe auch den Bericht der Südddeutschen Zeitung), folgendes vor:

„…Dazu gehört zum einen die Kombirente, eine Zuverdienstmöglichkeit für Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Diese vorzeitigen Rentner sollen nun nicht nur 400 Euro abzugsfrei zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, sondern – aufgemerkt, Niedrigverdiener! – bis zur Höhe ihres früheren Bruttoverdienstes aufstocken dürfen.“

Weiter heißt es:

„Etwas mehr Potenzial könnte das zweite Schmerzmittel der Ministerin haben: die Zuschussrente, mit der ab 2013 die Einkünfte von Geringverdienern im Rentenalter auf monatlich 850 Euro aufgestockt werden sollen. Deren Zahl wird bis 2030 um das 26-Fache steigen.“

Wieder werden Bedingungen gesetzt – ein Mindestalter, eine Mindestbeitragszeit, eine Einkommensgrenze. Niedrigverdiener, das sieht auch die FTD, können sich einen früheren Renteneintritt aber schon gar nicht leisten aufgrund der niedrigen Beiträge, die sie bis zum Renteneintritt eingezahlt haben. Auch fragen muss man, inwiefern Wettbewerbsverzerrungen eintreten, weil Rentner mit anderen konkurrieren, die ebenfalls an zusätzlichen Einkommen interessiert sind, aber eine schlechtere Ausgangslage (keine Rente) haben. Welcher Hirnschmalz aufgewandt wird, um bloß nicht das heutige System einer erwerbszentrierten und von Erwerbsbeiträgen abhängigen Rente aufzugeben, zeigt, wie nötig Alternativen sind.

Kritiker der Vorschläge der Bundesarbeitsministerin weisen zwar zurecht darauf hin, wie die umlangenfinanzierte Rente erst abbruchreif erklärt wurde, um dann die private Altersvorsorge aus dem Hut zu zaubern. Doch wenn dann bloß die Rückkehr zur Lohn- und Rentenerhöhung als Kur gefordert werden, wenn also der Idee, den Lebensstandard im Alter zu sichern, das Wort geredet wird, erweisen sich die Kritiker als rückwärtsgewandt im schlechten Sinn. Was wäre denn für diejenigen erreicht, die ihre Sinnerfüllung nicht in Erwerbstätigkeit sehen? Was wäre für die Stärkung unseres Gemeinwesens als Bürgergemeinschaft gewonnen, wenn der Erwerbstätige weiterhin über den Bürger gestellt wird? Die Sicherung des Lebensstandards ist immer einer Absicherung für Erwerbstätige. Für Familien wäre damit ebenfalls nichts gewonnen, weil sie dann noch immer in der Situation steckten, für ihre Kinder nicht zuhause bleiben zu können, wenn sie es wollen. – Einkommensverbesserungen sind wichtig, aber noch wichtiger ist, wie sie erreicht werden, welche Möglichkeiten im allgemeinen damit geschaffen werden, nicht nur für Erwerbstätige, auch für diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen. Darauf gibt das alte System keine befreiende Antwort.

Der Vorschlag eines BGE hingegen schon. Ausreichend hohe Rente von der Wiege bis zur Bahre, für Erwachsene wie Kinder. Nicht nur Altersarmut, Armut im allgemeinen wäre von gestern; ein Renteneintrittsalter wäre überflüssig, weil eine Absicherung sichergestellt wäre, die mehr leistet als die heutige Grundsicherung. Vor allem aber wäre es eine Befreiung der Bürger und eine Relativierung von Erwerbstätigkeit, die so erreicht würde, nicht aber eine Relativierung von Leistung. Denn mit einem BGE ging eine anderes Verständnis von Leistung einher.

Was für dieses Thema gilt, gilt auch für andere, wie die wieder einmal aufgeflammte Diskussion über Lastenausgleich und Solidarpakt (hier und hier) zeigt.

Sascha Liebermann

Susanne Wiest – damit das Bedingungslose Grundeinkommen – bei „Ich kann Kanzler“

Susanne Wiest hat sich entschlossen, bei „Ich kann Kanzler“, einer Sendung des ZDF, mitzuwirken. Der Entscheidung ging ein Abwägen von Für und Wider voraus, dass Frau Wiest in ihrem Blog dokumentiert: Was meint Ihr? und Wie geht’s weiter?. Den Einzug ins „Halbfinale“ mit fünfzehn Kandidaten hat sie geschafft, nun steht die nächste Ausscheidungsrunde bevor. Fünf Kandidaten werden an der Endrunde teilnehmen.

Bei manch einem wird diese Sendung zwiespältige Gefühle hervorrufen. Es handelt sich ja nur um ein Spiel, aber aufgehängt an einer ernsthaften Sache: politischem Handeln. Wird letzteres dadurch nicht veralbert? Kann man sich vor der Vereinahmung durch die Selbstinszenierung des Fernsehens wirklich schützen, wenn man sich einmal in eine solche Sendung begeben hat? Das sind Bedenken, die auch Frau Wiest hatte. Um nicht vereinnahmt zu werden und Dinge zu tun, die man nicht tun will, ist besondere Aufmerksamkeit gefordert. Bei allen Bedenken könnte es, sollte Frau Wiest in die Endrunde gelangen, aber eine Möglichkeit sein, das Grundeinkommen anderen Menschen nahezubringen als denen, die zu öffentlichen Veranstaltungen kommen.

Wie ein Grundeinkommen wider Willen verhindern? – Zu einer Aktion von „attac Bonn“


Schon vor einiger Zeit (2009) stellte Attac Bonn einen symbolischen 1000 Euro-Schein her, um für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu werben.

Auf der Rückseite des Scheins findet sich folgender Text:

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist Teil einer Strategie umfassender öffentlicher Daseinsvorsorge. Es umfasst drei Elemente:
1. eine Geldzahlung, die individuell, ohne Arbeitszwang oder sonstige Bedingungen in existenzsichernder Höhe an alle gezahlt werden soll, die hier leben,
2. den Erhalt und Ausbau der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung unter Heranziehung aller Einkommen und einer hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber, die perspektivisch auch das Grundeinkommen auszahlen soll,
3. für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlose öffentliche Infrastruktur, die nicht nur Bildung, öffentliche Betreuungs- und Hilfsangebote, Nahverkehr betrifft, sondern tendenziell auch Mobilität allgemein und Wohnen.
Es ist ein globales Projekt der Umverteilung, mit seiner Einführung muss im Süden begonnen werden. Es zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es Armut beseitigt, das materielle Überleben der Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit entkoppelt und die Abhängigkeit von Frauen vom „Familienernährer“ aufhebt, so dass alle, Frauen und Männer, die Freiheit haben „nein“ zu jeder Zumutung zu sagen, der sie sich nicht freiwillig stellen wollen.“

Manches könnte zu den einzelnen Punkten gesagt werden, an denen auch Differenzen in der Grundeinkommensdiskussion sichtbar werden. Viel weitreichender ist aber das Demokratieverständis, das in den Ausführungen im letzten Absatz hervortritt. Selbstbestimmung wird über die Köpfe derer hinweg verstanden, deren Selbstbestimmung gerade Zweck eines BGE sein sollte. „Ein globales Projekt der Umverteilung“ ins Auge zu fassen setzt auch eine globale Legitimierung dieses Projekts voraus. Wessen Projekt aber ist es, um das es hier gehen soll?

Wo es keine globale Rechtsgemeinschaft und keinen globalen, demokratisch legitimierten Souverän gibt, kann es auch kein demokratisch legitimiertes globales Projekt geben. Niemand kann also niemandem ein Mandat dafür erteilen, ein solches Projekt durchzuführen. Mit gutem Grund sind selbst die Mandate der UN begrenzt. Alle existierenden supra- wie transnationalen Institutionen (UNO, IWF usw.) sind in ihrer Legitimierung von den Nationalstaaten als souveränen politischen Gemeinschaften abhängig – wie gerade die Erfahrungen der jüngsten Gegenwart vor Augen geführt haben (Libyen, Syrien usw.). Manche mögen das beklagen, weil sie sich eine Weltgemeinschaft herbeiwünschen. Daran ist nichts zu kritisieren, herbeiwünschen kann man sie, es mag sie auch eines Tages geben, wenngleich ich das für unwahrscheinlich halte. Solange es sie aber nicht gibt, unterläuft eine solche Strategie der globalen Einführung die bestehenden demokratisch legitimierten Gemeinwesen. Sie vollzieht, worüber wir uns zurecht beklagen, wenn es um die Europäische Union geht: über die Bürger allzuleicht hinwegzusehen. Wer darüber hinweggeht, dass es nach wie vor keine legitime Instanz der Interessenvertretung jenseits von Nationalstaaten gibt, stärkt nicht den Souverän, er schwächt ihn. Was progressiv klingt, weil global gedacht, unterminiert die Souveränität politischer Gemeinschaften.

Attac unterstellt ein Wir, das als verfasstes Gemeinwesen nicht existiert, und weil es nicht existiert, wirft das ein bezeichnendes Licht: Attac spricht offenbar für die anderen, vereinahmt diese und erlegt ihnen ein politisches Ziel auf. Von Souveränität kann keine Rede sein, demokratisch geht es hier schon gar nicht zu, und die Interessen von Bürgern anderer Länder werden schlicht ignoriert. Ob ein BGE gewollt ist, können wir nicht wissen, solange die Bürger sich nicht dafür ausgesprochen haben. Schon gar nicht ist es unsere Angelegenheit, in einem anderen Land etwas durchzusetzen. Was hier als progressiv und emanzpatorisch daherkommt, ist – gemessen an den Prinzipien der Demokratie – undemokratisch und bevormundend.

Es scheint kein Zufall zu sein, dass in dem Text weder von Bürgern als Staatsbürgern noch von einem Gemeinwesen die Rede ist. Demokratische Legitimierung und Volkssouveränität scheinen den Verfassern nichts zu bedeuten, das ist erschreckend. Wäre es anders, hätte ein derart bevormundender Text nicht geschrieben werden können. Ähnlich wie Forderungen danach, vor der Einführung eines BGE müsse zuerst das „System“ geändert oder etwa Menschen zum Umgang mit Freiheit befähigt werden, ist die Forderung, zuerst im Süden zu beginnen, eine gute Strategie, das BGE zu verhindern, zumindest aber den Weg dorthin zu erschweren. Man tut gut daran, sich genau anzuschauen, was Befürworter eines BGE wollen. Selbst aus einem auf die Stärkung der Bürger und der Demokratie zielenden Vorschlag (wie wir ihn vertreten), kann so ein Instrument der Entmündigung werden.

Sascha Liebermann

Siehe auch „Grundeinkommen – national, global, egal?“ (Gespräche über morgen) und „Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse“