…so lautet der Titel eines Beitrags von Gerald Wagner (Bezahlschranke) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Autor greift eingangs auf die Ergebnisse des Pilotprojektes Grundeinkommen zum einen und diejenigen einer von Sam Altman finanzierten Studie zum anderen zurück, um ein BGE vorzustellen und etwaige Auswirkungen knapp zu erörtern. Die Kritik an den Studien wird nicht ausgespart. Es geht im Beitrag jedoch gar nicht vor allem um ein BGE, sondern um die Ausgaben für den Sozialstaat.
Dann schreibt er an einer Stelle:
„Dabei steht die tatsächliche Einführung eines BGE weder in Deutschland noch in den Vereinigten Staaten zur Debatte. Was allerdings zur Debatte steht, ist die Frage nach einem Ausweg aus der tatsächlichen Bedingungsarmut der längst eingeführten sozialstaatlichen Grundversorgung. Denn nur wenn dies gelänge, könnte der Versuch einer merklichen Verringerung der deutschen Sozialausgaben Erfolg haben.“
Wagner hält offenbar die „Bedingungsarmut“ der Leistungen für ein entscheidendes Problem, doch worauf bezieht er sich? Wenn er auf das BGE referiert, müsste es ihm um die Sicherung des Existenzminimums gehen, die das Bürgergeld bereitstellen soll, doch das ist ja nur eine Leistung unter vielen. Genau im Bürgergeld sind nicht viele Einsparungen zu erreichen, wie jüngst wieder eine Studie des IAB zu bedenken gab. Zu sozialstaatlichen Leistungen zählen aber auch Renten- und Krankenversicherung, doch was hat ein BGE mit denen gemein? Die kann Wagner nicht vor Augen haben, oder etwa doch? Das sind jedoch Versicherungssysteme, wo könnte hier eine „Bedingungsarmut“ vorliegen?