„Der unbedingte Sozialstaat“…

…so lautet der Titel eines Beitrags von Gerald Wagner (Bezahlschranke) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Autor greift eingangs auf die Ergebnisse des Pilotprojektes Grundeinkommen zum einen und diejenigen einer von Sam Altman finanzierten Studie zum anderen zurück, um ein BGE vorzustellen und etwaige Auswirkungen knapp zu erörtern. Die Kritik an den Studien wird nicht ausgespart. Es geht im Beitrag jedoch gar nicht vor allem um ein BGE, sondern um die Ausgaben für den Sozialstaat.

Dann schreibt er an einer Stelle:

„Dabei steht die tatsächliche Einführung eines BGE weder in Deutschland noch in den Vereinigten Staaten zur Debatte. Was allerdings zur Debatte steht, ist die Frage nach einem Ausweg aus der tatsächlichen Bedingungsarmut der längst eingeführten sozialstaatlichen Grundversorgung. Denn nur wenn dies gelänge, könnte der Versuch einer merklichen Verringerung der deutschen Sozialausgaben Erfolg haben.“

Wagner hält offenbar die „Bedingungsarmut“ der Leistungen für ein entscheidendes Problem, doch worauf bezieht er sich? Wenn er auf das BGE referiert, müsste es ihm um die Sicherung des Existenzminimums gehen, die das Bürgergeld bereitstellen soll, doch das ist ja nur eine Leistung unter vielen. Genau im Bürgergeld sind nicht viele Einsparungen zu erreichen, wie jüngst wieder eine Studie des IAB zu bedenken gab. Zu sozialstaatlichen Leistungen zählen aber auch Renten- und Krankenversicherung, doch was hat ein BGE mit denen gemein? Die kann Wagner nicht vor Augen haben, oder etwa doch? Das sind jedoch Versicherungssysteme, wo könnte hier eine „Bedingungsarmut“ vorliegen?

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Realitätstaugliche Diskussion oder Skandalisierung? Neues zu „Totalverweigerern“

Wer an ersterem interessiert ist, sollte sich den Bericht im IAB-Forum durchlesen, in dem sich die Autoren der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit der Diskussion um sogenannte Totalverweigerer widmen. Auf der Basis verfügbarer Daten geben sie eine Einschätzung dazu, wieviele Personen von 100%-Sanktionen überhaupt betroffen sind (siehe auch den Bericht dazu in der tagesschau):

„Insgesamt handelt es sich um eine sehr voraussetzungsvolle Regelung, sodass solche Fälle in der Praxis nur selten vorkommen dürften. Es überrascht daher nicht, dass es verschiedene Hinweise gibt, die in diese Richtung deuten. So spricht viel dafür, dass die Gesamtzahl dieser Leistungsminderungen zwischen April 2024 und Juni 2025 im niedrigen zweistelligen Bereich lag. Dies ist eine sehr geringe Zahl angesichts von mehr als fünf Millionen Personen, die im Laufe des Jahres 2024 zumindest vorübergehend zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehörten.“

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Eine Unzeit für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Angesichts des unisono erklärten Bedarfs an Einsparungen im Sozialstaat scheint es vollkommen klar, dass gegenwärtig keine Idee weniger realitätstauglich ist als die eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Wo die „Abschaffung“ oder „Reform“ des Bürgergeldes im Raum steht und so getan wird, als sei eine Umbenennung in „Grundsicherung“ (so heißt die Leistung schon heute) gemeinsam mit einer Verschärfung des Förderns und Forderns der Weisheit letzter Schluß, bleibt für ein BGE kein Raum – oder doch?

Diskutiert wird über die aufwendige Verwaltung des Bürgergeldes, denn immerhin muss die Bedürftigkeit geprüft und der Bedarf ermittelt werden. Gerade hier aber wäre ein BGE, zumindest auf der Ebene der Regelleistung, eine erhebliche Vereinfachung, weil die Bedürftigkeit nicht festgestellt und der Bedarf nicht ermittelt werden muss. Erst wenn Leistungen über ein BGE hinaus nötig werden, wäre eine Bedarfsermittlung gefragt. Selbst da jedoch lässt sich darüber nachdenken, mehr mit Pauschalen zu arbeiten, wie es schon früher vorgeschlagen wurde.

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Ein Pappkamerad, keine etablierte Partei stellt Sanktionen in Frage

Die Fixierung mancher darauf, Sanktionen könnten nicht hart genug sein, ist das eigentliche Problem, wenn die Empirie zum Bürgergeld berücksichtigt wird.

Sascha Liebermann

Kosten der Bedarfsfeststellung?

Diese Frage liegt nahe, denn eine – wie schon häufiger erwogene – pauschale Bereitstellung des Existenzminimums würde Einsparungen erlauben, die anders eingesetzt werden könnten. Wenn nur noch Bedarfe oberhalb des Existenzminimums (also z. B. KdU usw.) ermittelt werden müssen.

Welche Einnahmen wären durch eine konsequentere Verfolgung von Steuerhinterziehung zu erreichen?

Warum spielen stattdessen die Einsparungen bei Bürgergeldleistungen eine so große Rolle, die anderen Fragen werden aber wenig gestellt?

Sascha Liebermann

Verwechslungsgefahr?

Diese Behauptung Heike Göbels, verantwortliche Redakteurin Wirtschaftspolitik bei der FAZ, setzt entweder voraus, dass von den Bezugsbedingungen des Bürgergelds vollständig abstrahiert wird oder sie dient nur der Skandalisierung von Mindestsicherungsleistungen. Der Begriff Bürgergeld ist in der Tat irreführend, weil er etwas nahelegt, von der Wortbedeutung, das alle erhalten. Die Bezugsbedingungen des Bürgergeldes machen aber sogleich klar, wer es nur erhalten kann und was er dafür zu tun hat. Insofern ist eine Verwechslung ausgeschlossen.

Frühere Kommentare zu Einlassungen Heike Göbels zum BGE oder ähnlichen Konzepten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Die Verkürzung der Frage ist das Problem

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Debatte hier.

Sascha Liebermann