Vermittlungsvorrang abgeschafft, ja, aber…

…damit sind die Verpflichtungen von Leistungsbeziehern, deren Nicht-Befolgung zu Sanktionen führen kann, keineswegs beseitigt, wie verschiedene Webseiten aufklären, so z. B. „Bürgergeld. Verein für soziales Leben e.V.“ und „gegen-hartz.de“, siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Entscheidend wird für den Leistungsbezieher, was im Kooperationsplan vereinbart wird.

Vorurteilspflege…

…betreibt der Beitrag von Markus Herbrand, FDP, in der Wirtschaftswoche. Das beginnt so:

„Die richtigen Ziele Armutsprävention und verbesserte Teilhabe von Kindern dürfen nicht dazu führen, dass wir uns gutgläubig ausnutzen lassen. Auch die Grünen müssen erkennen, dass noch mehr Geld für die Eltern allein in den wenigsten Fällen automatisch zu mehr Erfolg führt. Stattdessen benötigen wir mehr Personal in Schulen und Jugendämtern, mehr digitale Lernangebote und eine Neubelebung des Aufstiegsversprechens.“

„Automatisch“ verändert sich ohnehin nichts – auch nicht mit Geld. Es sind immerhin Menschen, die Entscheidungen treffen, also handeln müssen, damit sich etwas verändert. Bei Herbrand erscheinen sie als Automaten, in die Geld gesteckt wird und die mechanisch ihre Ausnutzung der Gemeinschaft beginnen. Die wichtige Frage ist doch lediglich, welchen Überzeugungen folgen sie dabei, in diesem Fall die Eltern? Herbrand sieht das so:

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„Happy Bürgergeld: Endlich kein Hartzer mehr, endlich Bürgerin!“…

…mit diesem Beitrag macht Janina Schütt in der Freitag indirekt auf etwas aufmerksam, das schon lange hätte aufgespießt werden können, meines Wissens aber nicht aufgespießt wurde. Auch wenn es in ihrer Stellungnahme nur um den knapp bemessenen Betrag des Bürgergeldes geht, ist dies ein guter Anlass, sich einmal zu fragen, was denn eigentlich ein bzw. der Bürger ist und ob das Bürgergeld dem entspricht und vielleicht sogar das Gegenteil davon darstellt.

Da es sich beim Bürgergeld um eine sozialstaatlich organisierte und damit demokratisch legitimierte Leistung handelt, soll es hier nur um diese Seite des Bürgerbegriffs gehen, den citoyen also (und nicht um den bourgeois). Er kommt in der Diskussion um den Sozialstaat und ebenso um ein Bedingungsloses Grundeinkommen genauso zu kurz wie jetzt beim Bürgergeld (siehe z. B. hier und hier), das hat einen einfachen Grund. Zwar gibt es eine Fürsorgeverpflichtung des Gemeinwesens gegenüber seinen Angehörigen – den Staatsbürgern -, doch ruht diese bislang auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit. Vom Kindergeld einmal abgesehen setzen alle sozialstaatlichen Leistungen zu ihrem Bezug entweder Erwerbsbeteiligung voraus oder haben sie zum Ziel, da gibt es kein Entkommen. Genau genommen steht also nicht der Bürger als Angehöriger des Gemeinwesens (bzw. davon abgeleitet als Person mit Lebensmittelpunkt in Deutschland) im Zentrum des Sozialstaats, sondern der Erwerbstätige. Das ist keine neue Erkenntnis und dennoch ist es verwunderlich, dass an diesem Umstand selbst außerhalb der BGE-Diskussion wenig kritisiert wird, es herrscht vielmehr große Einigkeit, dass diese so sein solle, auch dort, wo Sanktionen kritisiert werden.

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Stimmt zwar nicht, aber dennoch aufschlussreich dafür, wie groß die Sorge ist,…

…es könne ein BGE eingeführt werden; offenbar so groß, dass schon die leisesten Anzeichen einer Abkehr vom beaufsichtigenden Sozialstaat als Anfang vom Ende gedeutet werden.

Dass dieser Sozialstaat weder dazu beiträgt, die Bürger in ihrer Autonomie anzuerkennen noch die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, ist dann doch ganz gleich, die Hauptsache, man hat es ihnen einmal gezeigt. Und was hat man gewonnen damit? Nichts, außer sich auf die eigenen Schultern klopfen zu können.

Sascha Liebermann