Vollmundig – warten wir ab, worin „in der Substanz völlig neues Bürgergeld“ bestehen wird

Siehe unsere Beiträge dazu hier.

„Beratung auf Augenhöhe“, „Coachingangebote“, „gesellschaftliche Teilhabe“ – ja, mit einem Bürgergeld ohne Bürger

Vor wenigen Wochen habe ich die Ausführungen zum „Bürgergeld“ im Sondierungspapier kommentiert. Nun ist der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen vorgelegt worden, welche Richtung nimmt das Bürgergeld dort, ist es mehr als eine Aufhübschung des Bestehenden?

Die Ausführungen, beginnend ab Zeile 2471, machen schnell deutlich, worum es geht. Das Bürgergeld stellt „die Potentiale der Menschen und Hilfen zur Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe“ (Z. 2485). Während man bei „Potentiale der Menschen“ noch denken könnte, es gehe um die Menschen selbst, obgleich die Rede von Potentialen stets auf die Hebung bzw. Entwicklung derselben aus ist, weist die „Integration in den Arbeitsmarkt“ klar die Richtung. Die Potentiale verbinden sich schnell mit dem Arbeitsmarkt in Potentiale bezüglich des Arbeitsmarkts. Damit ist die Ausrichtung deutlich, es ist kein Bürgergeld um der Bürger willen, es ist eines um der Erwerbstätigkeit willen.

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„Wenn der scheinbar Mittellose im Ferrari vorfährt“ – ein gefundenes Fressen oder doch nicht,…

…denn worüber der Tagesspiegel berichtet, kann man ganz nüchtern betrachten. Bevor das geschieht, hier ein Zitat, das den Schluss des Beitrag bildet:

„In Italien beziehen derzeit 3,8 Millionen Personen das Bürgergeld; die durchschnittliche Höhe beträgt 578 Euro pro Monat. Experten anerkennen, dass der „reddito di cittadinanza“ während der Pandemie viele Menschen vor dem Absturz in die Mittellosigkeit bewahrte, auch wenn die Armut trotzdem zugenommen habe. Draghi stellt das Instrument ebenfalls nicht grundsätzlich infrage – er will es bloss effizienter gestalten und den Missbrauch abstellen.“

Etwas mehr als 5 Prozent der kontrollierten Personen wurden „enttarnt“. Von der „Spitze des Eisbergs“ sei die Rede – das lässt sich leicht sagen. Interessant ist, dass unbestritten ist, dass eine solche Absicherung hilft, nicht „in die Mittellosigkeit“ abzustürzen. Zugleich erscheint der Betrag nicht sehr hoch. Da im Beitrag nicht klargestellt wird, wie das Bürgergeld genau funktioniert, ist eine Bewertung nicht möglich.

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Druck, Gegendruck, nicht mechanisch? Wenn das ernst gemeint wäre, müsste der Verzicht auf Sanktionen…

…der nächste Schritt sein. Ist aber nicht vorgesehen, denn die Durchsetzung einer „Mitwirkungspflicht“, wie im Sondierungspapier vorgesehen, erfordert Sanktionsinstrumente. Davon abgesehen redet die FDP in ihrem Beschluss zur Grundsicherung aus dem Jahr 2019 davon, wie wichtig Sanktionen seien, denn auch Leistungsbezieher hätten Pflichten. Wenn aber aus der Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter bekannt ist, wie schon vor längerer Zeit gemeldet, dass der größte Teil der Sanktionen auf einen kleinen Kreis von Personen zurückgeht und unter ihnen wiederum vor allem Meldeversäumnisse Grund für die Sanktionen sind, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Oder will man Klischees bedienen?

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Keine Sanktionen, aber moralische Verpflichtung – soll sie nun durchgesetzt werden oder nicht und was soll sie dann?

Auf Hinweis eines Lesers dieses Blogs bin ich auf zwei weitere Beiträge aufmerksam geworden, in denen die Frage auftaucht, die gegenwärtig Verwirrung stiften kann, wie denn nun von Sanktionen Abschied genommen werde könne im „Bürgergeld“, zugleich aber eine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit fortbestehen solle. Norbert Walter-Borjans hat sich dazu ebenso geäußert wie Christoph Butterwegge, Walter-Borjans im Interview mit der Augsburger Allgemeinen, Butterwegge in einem Beitrag für Jacobin.

Was sagt Walter-Borjans im Interview?

„Die SPD hat intern lange unter Agenda2020 und den Hartz-IV-Reformen gelitten. Jetzt soll aus dem Arbeitslosengeld II ein Bürgergeld werden. Wird das nur ein schönerer Name oder ändert sich etwas für die Betroffenen?

Walter-Borjans: Für das neue Bürgergeld wird die Formel gelten: höher, einfacher und unterstützender. Bei der Höhe muss man die Regelsätze überprüfen, wie bedarfsgerecht sie sind. Einfacher bedeutet, dass es nicht sein darf, dass Menschen ein Anrecht haben, aber oft an bürokratischen Hürden scheitern. Vieles kann automatisierter mit weniger kompliziertem Aufwand laufen. Menschen sollen nicht als Bittsteller dastehen, um an ihr Existenzminimum zu kommen, ihnen steht wie jedem und jeder der Respekt als Bürger und Bürgerinnen zu. Unterstützend heißt, dass der Staat seine Fürsorge für diesen Bereich der Gesellschaft wirklich ernst nimmt. Wir müssen andere Wege als existenzgefährdende Sanktionen finden, damit Menschen ihre Mitwirkungspflicht erfüllen. Sie dürfen weder in eine Parallelgesellschaft geschoben werden, noch sich selber dahin abseilen können. Sie sind Teil der Allgemeinheit, haben aber auch eine Mitwirkungspflicht für diese Allgemeinheit.“

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„Bürgergeld statt Hartz IV: Etikettenschwindel“…

…ein Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz.

Dass hier eine Umetikettierung mit geringfügigen Veränderungen erfolgt, war schon deutlich, als die SPD das erste Mal diesen Begriff ins Spiel brachte. So konnte man damals – zu Zeiten der Agenda 2010 – registrierte Arbeitslose zu Kunden umdeklarieren und damit zugleich tilgen, dass die Leistungsbezieher keine Wahl hatten, denn wer kann es sich schon leisten, auf diese Leistung zu verzichten, wenn er kein anderes Einkommen hat. Die Rede vom Kunden suggerierte aber eine Wahlfreiheit, ganz wie die Einladungen zum Gespräch über die berufliche Situation bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, die tatsächlich Vorladungen gleichkamen. Diese Verleugnung der Realitäten hat mit dem viel beschworenen „Respekt“ nichts zu tun, der besonders von der SPD so hochgehalten wurde im Wahlkampf, im Sondierungspapier aber auch wieder in Erscheinung tritt.

Siehe meinen jüngsten Kommentar dazu hier.

Sascha Liebermann

Aufbruch oder „weiter so“? Wird das Bürgergeld mehr als eine Aufhübschung sein?…

…diese Frage stellt sich nach ersten selbstbelobigenden Äußerungen aus den Reihen der Parteien, die kürzlich ein Sondierungspapier der Verhandlungen zu einer Ampelkoalition veröffentlicht haben. Hartz IV werde nun abgeschafft oder überwunden, war zu vernehmen, eine Ankündigung, die einem aus den letzten Jahren vertraut vorkommt. Doch ist da etwas dran? Die Zweifel sind mehr als berechtigt (siehe auch den Beitrag von BR24). Das Papier erlaubt einen gewissen Ausblick auf etwaige Vorhaben, auch wenn es bald schon überholt sein kann. Ich kommentiere hier ausgewählte Passagen, die im Zusammenhang der Grundeinkommensdiskussion meines Erachtens besonders wichtig sind.

Schon der Auftakt ist vollmundig, vielleicht eine Art Selbstcharismatisierung, die allerdings – salopp ausgedrückt – viel auf den Löffel nimmt:

„Die Grundlage dafür ist eine umfassende Erneuerung unseres Landes. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE DEMOKRATEN sehen, dass Deutschland einen Aufbruch braucht. Wir fühlen uns gemeinsam dem Fortschritt verpflichtet. Uns eint, dass wir Chancen in der Veränderung sehen.“

Unweigerlich erinnert einen der Duktus an die Ruck-Rede des damaligen Bundespräsidenten Herzog oder vergleichbare Aufbruchsforderungen.

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Mitwirkungspflichten, keine Sanktionen, der Regelsatz als Existenzminimum – wie soll das gehen?

Die SPD hat jüngst ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm vorgelegt und seitdem kursiert wieder der Vorschlag eines Bürgergeldes, um „Hartz IV“ hinter sich zu lassen. Auf Unklarheiten diesbezüglich haben wir hingewiesen, seitdem der Vorschlag gemacht wurde. Auf eine Zuschrift mit Hinweisen auf Aussagen Kevin Kühnerts zum Bürgergeld zeigt sich die Unklarheit nochmals deutlich.

Diese Äußerung entspricht auch einer, die Kühnert in der taz im Jahr 2019 machte:

„[taz] Auch bei Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger? Manche Parteilinke halten den SPD-Beschluss für das Ende der Sanktionen. Arbeitsminister Heil redet von Konsequenzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten verletzen. Was gilt?

[Kühnert] Wir haben einen Kompromiss entwickelt. Der sieht vor, dass sogenannte Teilhabevereinbarungen mit den Betroffenen geschlossen werden.

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„Zukunftsprogramm“ voller Respekt und Bürgergeld, das in pädagogisierende Bevormundung umschlägt

Die SPD hat einen Entwurf ihres Zukunftsprogramms vorgelegt, über den in den Medien schon berichtet worden war. Da mit großer Ansage die Abschaffung oder wahlweise Überwindung von Hartz IV verkündet wurde, ist die Frage, was denn nun im Programm dazu steht? Leider ist es nicht einfach, sich im Programmentwurf zu orientieren, da es keine Seitennummerierung gibt. In der PDF-Datei ist es die Dokumentseite 32, auf der es um das Bürgergeld geht. Was steht dort?

„Die Grundsicherung werden wir grundlegend zu einem Bürgergeld entwickeln. Unser Bürgergeld steht für ein neues Verständnis eines haltgebenden und bürgernahen Sozialstaats. Das Bürgergeld soll digital und unkompliziert zugänglich sein. Bescheide und Schriftwechsel sollen eine verständliche Sprache sprechen. Die Regelsätze im neuen Bürgergeld müssen zum Leben ausreichen und zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Das Bürgergeld muss absichern, dass eine kaputte Waschmaschine oder eine neue Winterjacke nicht zur untragbaren Last werden. Die Kriterien zur Regelsatzermittlung werden wir weiterentwickeln und hierbei die Erfahrungen von Betroffenen und Sozialverbänden mit einbeziehen. Zudem werden wir höhere Bagatellgrenzen einführen, um die ökonomisch unsinnigen Streitigkeiten über die Rückzahlung geringfügiger Beträge zu verhindern.“

Haltgebender und bürgernaher Sozialstaat? Zuerst einmal wäre davon auszugehen, dass sozialstaatliche Leistungen Einkommensabsicherungen schaffen, darüber hinaus Hilfeleistungen anbieten und etwaige weitere Angebote, die aber immer eines voraussetzen: dass der Bezieher sich selbst Halt geben kann und dafür keinen anderen benötigt, Einkommensmangel bedeutet in keiner Weise Haltlosigkeit. Diese Kümmerersprache ist eine Sprache der Bevormundung.

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Schon wieder oder immer noch und doch nicht? SPD will „Hartz IV abschaffen“ und durch ein Bürgergeld ersetzen…

…meldet Zeit Online mit Bezug auf eine Agenturmeldung. Dort heißt es:

„Darin verspricht die SPD-Parteispitze, Hartz-IV in heutiger Form abzuschaffen und durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Dies beinhalte Mitwirkungspflichten, setze aber konsequent auf Hilfe und Ermutigung. „Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen schaffen wir ab“, heißt es in dem Entwurf von der SPD-Doppelspitze Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans und Kanzlerkandidat Olaf Scholz.“

Wenn es um das schon mehrfach vorgeschlagene Bürgergeld (siehe auch hier) geht, dass noch unter Andrea Nahles aufkam, bleibt ein Beitrag dazu von unserer Seite aktuell. Oder sollte es doch um etwas anderes gehen?
Sascha Liebermann