„Bürgergeld: Große Nachfrage, viele Probleme“ – Näheres zu den Vorhaben in Italien…

…meldet ZDF.de. Bemerkenswert für den Stand der BGE-Diskussion ist diese Anmerkung im Beitrag:

„Doch anders als der Name es suggeriert, geht es beim Bürgereinkommen nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das wäre zu teuer gewesen. Das Bürgereinkommen soll nun rund acht Milliarden Euro im Jahr kosten. Es ersetzt die alte Maßnahme des sogenannten reddito di inclusione, für die der Staat pro Jahr rund zwei Milliarden ausgegeben hat, wie Corneo erläutert.“

Sie kommt so selbstverständlich daher, dass einem klar wird, das BGE hat seinen festen Platz in der Diskussion um Alternativen. Siehe auch den Beitrag in der Neue Zürcher Zeitung.

Sascha Liebermann

Der Staat als Partner, auch einmal einen Bonus für diejenigen, die sich bemühen…

…so war, sinngemäß, Andrea Nahles bei Maybrit Illner in der letzten Sendung zu vernehmen. Es ging um das Konzeptpapier, das die SPD kürzlich vorgelegt hatte, mit dem ein Aufbruch in eine andere Sozialpolitik versprochen wird. Irritierend war dabei zum einen die von ihr geübte Kritik am Karottenmodell der Motivation (Lockmittel vor die Nase halten), das letztlich meint, die Bürger müssten nur angereizt (gelockt oder manipuliert) werden. War es aber nicht kürzlich Bundesarbeitsminister Heil (alle anderen Parteien benutzen diese Redeweise ja auch), der meinte, die hart Arbeitenden hätten sich die Grundrente verdient. Und was ist mit den anderen?

Der Staat als Partner, auch einmal einen Bonus für diejenigen, die sich bemühen… weiterlesen

„…manchmal brauchst du so einen Arschtritt“…

…diese Haltung eines liberalistischen Paternalismus‘ oder paternalistischen Liberalismus legte Christian Lindner (FDP) in einer Pro Sieben-Sendung an den Tag. Klaas Heufer-Umlauf befragte ihn in seiner Sendung „Ein Mann, eine Wahl“. Zitiert wurde daraus meist die Passage, in der es um darum geht, dass ein junger Mensch mit 18 Jahren manchmal einen Tritt in den „Arsch“ benötigt. Das Interview mit Lindner ist aber widersprüchlich, und zwar ebenso widersprüchlich wie schon sein Gespräch mit Konstantin Faigle vor einigen Jahren.

„…manchmal brauchst du so einen Arschtritt“… weiterlesen

Grundeinkommen in Schleswig-Holstein?…

…so zumindest könnte man verstehen, worüber die dortige Regierungskoalition im Gespräch ist bzw. worüber sie diskutiert. So berichtet die shz über ein etwaiges Pilotprojekt zum „Bürgergeld“ bzw. dem „bedingungslosen Grundeinkommen“. Die entsprechende Passage aus dem Koalitionsvertrag war noch recht unbestimmt. Das liberale Bürgergeld laut Beschluß aus dem Jahr 2005 ist allerdings, wie der Bericht der shz zurecht schreibt, kein BGE. Siehe auch den Kommentar zum Vorhaben von Henning Baethge.

Was würde genau getestet durch ein Feldexperiment? Ja, genau, ob der Mündigkeit der Bürger, auf die unsere Demokratie seit Jahrzehnten setzt, getraut werden kann. Es läuft also auf eine Bürgermündigkeitsprüfung hinaus. Und wissenschaftlich? Aus einem solchen Feldexperiment können keine Einsichten in ein allgemeines BGE gewonnen werden (siehe hier).

Sascha Liebermann

Irrwegige Begründungen für „so etwas wie ein Grundeinkommen“

Von Anerkennung der Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesens um seiner selbst willen, ist keine Silbe zu vernehmen. Die Begründungen, die Richard David Precht für das Grundeinkommen, vom BGE spricht er gar nicht, anführt, beziehen sich auf die Arbeitsmarktsituation. Damit bliebe das BGE jedoch eine Kompensationsleistung, wobei nicht einmal klar ist, ob er ein solches vor Augen hat (genauso wenig wie bei Jean-Claude Juncker oder dem früheren Bundespräsidenten Horst Köhler). Das wird in einem anderen Interview deutlich, wenn er Grundeinkommen und Bürgergeld in einem Atemzug nennt. Prognosen über die Entwicklung des Bedarfs an menschlicher Arbeitskraft sind immer provokant, aber letztlich genauso wenig tragfähig, wie alle Prognosen. Dass BGE in seiner systematischen Bedeutung ist davon jedoch ganz unabhängig. Ganz gleich wie sich das Arbeitsvolumen entwickelt (siehe „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“), selbst wenn „Vollbeschäftigung“ wieder erreicht würde, wäre es in keiner Form hinfällig. Werden jedoch BGE und Arbeitsvolumen in einen Begründungszusammenhang gebracht, verliert das BGE gerade dann sein Existenzrecht, wenn das Arbeitsvolumen bzw. die Nachfrage nach Arbeitskraft wieder zunimmt. Hilft es der Diskussion weiter, wenn solch, wohlwollend ausgedrückt, missverständliche Argumente vorgebracht werden? Eher nicht.

Sascha Liebermann

Bürgergeld und Grundeinkommen – besser als Hartz IV?

So lautet der Titel eines Dossiers bei n-tv.

Äußerungen Guido Westerwelles – wie z. B. diese: „Und ich finde, es ist geradezu eine zynische Debatte, wenn diejenigen, die in Deutschland arbeiten, die aufstehen, die fleißig sind, sich mittlerweile dafür entschuldigen müssen, dass sie von ihrer Arbeit auch etwas behalten möchten. Denn wir können nicht nur eine Debatte führen über die Bezieher von staatlichen Leistungen, sondern wir müssen endlich auch an diejenigen denken, die hart arbeiten, die haben auch Familien zu versorgen. Und mehr und mehr werden diejenigen, die arbeiten in Deutschland, zu den Deppen der Nation“ (siehe Interview im Deutschlandfunk) – könnten trotz ihres anti-liberalen Charakters gerade Wasser auf die Mühlen des bGEs sein.

Die notorische Behauptung, der zu geringe Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Besonderen) mindere die Bereitschaft, sich zu engagieren, zeigt genau, wie wenig liberal die FDP denkt. Sie müht sich nicht, der Wirklichkeit ins Angesicht zu blicken, sonst würde sie feststellen, dass Menschen trotz Verletzung des Lohnabstandsgebots dennoch erwerbstätig sind und viele Widrigkeiten in Kauf nehmen, um es bleiben zu wollen. Gerade die Aufstocker sind hierfür der beste Beweis. Reden wir erst gar nicht von all den Ehrenamtlichen z.B. in Vereinen, Parteien, Kirchen, der Fürsorge in den Familien und der Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung: für all das, erhält man keinen Lohn und tut es dennoch.

Dass es sich beim Bürgergeld, das nun wieder ins Spiel kommt, nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt, weiß auch ein Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (siehe auch Die Welt), zu berichten. Wie sehr die FDP das Wohl der Bürger aus dem Blick verloren hat, lässt sich auch an der ewigen Wiederkehr der Behauptung erkennen, die einen zahlten für die anderen, die einen seien „Kostgänger“ der anderen. Wer so denkt, muss zum „Faulheitsbekämpfer“ werden.

Dem kleinbürgerlichen Freiheitsverständnis der FDP entspringt auch die Vorstellung, Sozialleistungen machten Menschen abhängig, wie jüngst Generalsekretär Lindner behauptete. Wer die Entstehung der Problemlagen nicht sehen will, der heute eine dauerhafte Alimentierung notwendig macht, schaut eben nicht hin. Würde er es tun, dann sähe er, dass die Ursachen woanders zu suchen sind, nicht aber in den Sozialleistungen (siehe „Armut – wovon reden wir?“).

Für die Grundeinkommensdiskussion könnte dies unerwarteten Aufwind bringen.

Sascha Liebermann

Bürgergeld und Hartz IV – alles beim Alten

In der Phoenix-Runde vom 14. Oktober wurde über die Frage „Bürgergeld statt Hartz IV – Ist das sozial?“ diskutiert (Sendung als Videostream oder Podcast). Gäste waren Norbert Blüm, CDU (Ehem. Bundesarbeitsminister), Andreas Pinkwart, FDP (Stellv. Bundesvorsitzender), Michael Schlecht (ver.di, Bereichsleiter Wirtschaftspolitik, seine Sicht auf das bedingungslose Grundeinkommen) und Wolfgang Engler (Kultursoziologe). Was gibt es zu berichten? Deutlich wurde, wie sehr das FDP-Bürgergeld den Druck auf die Bürger, die es beziehen, erhöhen soll – die FDP will Hartz IV lediglich „unbürokratischer“ gestalten. Auch hält die FDP an der Statussicherung, auf die die Sicherungssysteme wie Arbeitslosengeld bislang ausgerichtet sind, beibehalten. Gekrönt wurden Andreas Pinkwarts Ausführungen durch den Spruch „Solidarität ist keine Einbahnstraße“ – den hätten Norbert Blüm und Michael Schlecht sofort unterschreiben können. Frühere Kommentare zur FDP im Bundestagswahlkampf siehe hier.

Wundern kann einen, wie ungenau Wolfgang Engler über das Grundeinkommen spricht, das er einfach mit einer Negativen Einkommensteuer gleichsetzt, die letztlich nur eine sehr liberale Form der Ersatzleistung darstellt. Früher schon hat er verlauten lassen, dass ein Grundeinkommen auf jeden Fall an eine Bildungsverpflichtung gekoppelt sein sollte. Einen Mindestlohn hält er für unabdingbar, denn er sei kein blauäugiger Grundeinkommensbefürworter. Ohne Mindestlohn geschehe, was Götz Werner vorhabe: Löhne durch den Arbeitgeber um das Grundeinkommen zu kürzen. Bitte, wie? Gewiss, Herr Werner hat sich schon missverständlich geäußert, doch in seinem Buch „Einkommen für alle“ (S. 100 f.) bleibt die Aushandlung der Löhne beiden Verhandlungsparteien aufgegeben. Von einer direkten Verrechnung auf Arbeitgeberseite ist keine Rede. Dass die Verfügbarkeit des Grundeinkommens zu jeder Zeit sich auf die Verhandlungen auswirkt, ist selbstverständlich. Außerdem: Weshalb, sofern das Grundeinkommen ausreichend hoch ist, soll der Arbeitnehmer nicht auch niedrige Löhne akzeptieren dürfen? Nieman wäre gezwungen, sich darauf einzulassen.

Wie sieht es mit Norbert Blüm und Michael Schlecht aus? Das alte Lied.

Blüm kann die Welt nur in Erwerbsarbeit denken. Zwar redet er auch von Erziehungsarbeit usw., doch wie soll die möglich sein, wenn es kein Grundeinkommen gibt? Und wie wird sie ohne Grundeinkommen davon befreit, nur zweite Wahl zu sein gegenüber der Erwerbsarbeit? Gar nicht. Weil das so ist, sind Erwerbstätige das Maß aller Dinge. Es sei eine Ungerechtigkeit, dass Erwerbstätige, die dreißig Jahre eingezahlt haben, nach einem Jahr ALG I denselben Status haben, wie jemand, der nie eingezahlt hat – Erwerbsfixierung und Statusdenken fallen zusammen. Wer nur Erwerbstätige kennt, kann auch „Teilhabe“ nur als Erwerbsteilhabe denken und erklärt dann, subsidiär solidarisch sei nur, wer versucht, sein Einkommen selbst zu erzielen. Eine verbreitete Darstellung, die mit dem Subsidiaritätsgedanken jedoch gar nichts zu tun hat.

Michael Schlecht fordert, was die Gewerkschaften schon lange fordern: Arbeit, Arbeit, Arbeit. Es werde einfach nicht genügend Arbeit angeboten, das müsse geändert werden. Es geht natürlich nur um Erwerbsarbeit. Für die Herrschaften gilt es mehr, Kinder gegen Bezahlung betreuen zu lassen, als selbst für sie zu sorgen. Was stört Michael Schlecht eigentlich an der ausgleichenden Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens, fragt man sich, wenn er sich vehement dagegen ausspricht, Unternehmen darin zu unterstützen, niedrige Löhne zahlen zu können? Hat er noch nicht davon gehört, dass, ganz gleich welche Kosten einem Unternehmen aufgebürdet werden, ganz gleich, welche Mindestlöhne eingeführt würden, sie ohnehin vor allem der Verbraucher tragen müsste?

Also, doch alles beim Alten, keine Denkbewegung, kein Fortkommen.

Sascha Liebermann

FDP Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Seitdem der Ausgang der Bundestagswahl zeigte, dass die FDP aller Wahrscheinlichkeit nach Regierungspartei werden wird, nehmen die Pressemeldungen über das FDP Bürgergeld zu. Manche sehen darin einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen, weil Leistungen pauschaliert werden sollen, anderen sehen einen weiteren Abbau von Transferleistungen auf uns zukommen. Wer wissen möchte, was es mit dem FDP Bürgergeld auf sich hat, dem sind zwei Broschüren empfohlen, in denen Kerstin Funk (Broschüre ) und Peter Altmiks (Broschüre) ausdrücklich den Unterschied zwischen bGE und Bürgergeld darlegen. Beide Verfasser arbeiten für die Friedrich Naumann Stiftung. Ausführungen finden sich auch im Bundestagswahlprogramm 2009 (S. 9 und 16). Das FDP Bürgergeld ist nicht einmal so liberal wie eine radikale Negative Einkommensteuer, es verzichtet nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung und es ist so niedrig angesetzt, dass es gerade keine Freiräume schafft. Darüber hinaus ist die Sprache in den Broschüren Zeugnis für die Haltung der Liberalen: Nicht auf Engagement und Gemeinsinn der Bürger wird vertraut, auf die bildende Kraft der Selbstbestimmung, wie sie den Bürgerrechten zugrundeliegt, sondern auf Anreize. Dass die FDP damit im Kreis derer verbleibt, die in der Bekämpfung von Faulheit und innerer Verwahrlosung die größten Übel der Gegenwart erkennen, ist nicht neu, wir haben darauf jüngst und in der Vergangenheit hingewiesen. (Einen treffenden Kommentar hat auch die Financial Times Deutschland verfasst) Die liberale Rhetorik kann und will gar nicht über den Geist des Arbeitshauses, der sie durchweht und damit die Reduzierung der Bürger auf Erwerbstätige, hingwegtäuschen.

Sascha Liebermann

Nachtrag (11.10.2009): Mittlerweile hat das FDP-Bürgergeld vielfältige kritische Kommentare hervorgerufen. Neben den oben genannten wird es nun ausdrücklich als Sozialstaatsfalle bezeichnet, das Transferabhängigkeit zementiere, so Hilmar Schneider vom IZA. Die Kritik weist zugleich den Weg, den der Verfasser vorschlägt: mehr Workfare, mehr Gegenleistung also, da das Bürgergeld nur den Niedriglohnsektor stärke, sonst aber gar nichts. Große Veränderungen zu Hartz IV bringe es nicht, insofern sei es eine Mogelpackung, oder eben nur eine Änderung der Nomenklatur. Gleichmacherei schaffe das Bürgergeld, so Klaus Ernst von der Linkspartei – ja, wenn es denn wenigstens eine Gleichheit für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre auf ausreichend hohem Niveau wäre, dann wäre das Ziel eines bGE erreicht. Davon ist bei Ernst natürlich keine Rede, auch er frönt dem Arbeitshaus. Es bleibt die Hoffnung, dass die Debatte, wie Enno Schmidt, Wasser auf die Mühlen eines bGE ist, denn sie macht sichtbar, wohin das Bürgergeld führen würde und mit welch aberwitzigem „Weiter so“ die Hartz IV-Befürworter am Alten festhalten. Das hatte wohl auch Götz W. Werner im taz-Interview vor Augen, als er davon sprach, das Bürgergeld helfe, neu zu denken.

Nachtrag (25.10.2009): Andere, wie Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, erkennen im Bürgergeld auch Chancen, weil die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Finanzamt stattfinden soll. Zugleich soll aber ein Prüfung von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft stattfinden, diese aber seien dem Finanzamt „systemfremd“ und würden das Entstehen „neuer Bürokratie“ verlangen, so Strengmann-Kuhn. Würde aber ein echtes integriertes Steuer- und Transfersystem geschaffen, könnte dies zur Negativen Einkommensteuer führen, die ungleich liberaler ist als das Bürgergeld in der jetzigen Fassung und als Hartz IV. Opielka hält die Überprüfung der Arbeitspflicht vom Konzept des Bürgergeldes her für nicht durchführbar: „Die Arbeitspflicht bleibt bei einem Bürgergeld pure Rhetorik“ und sieht dadurch ungewollt ein Grundeinkommen heraufziehen. Bedenkt man jedoch, wie sehr auf Workfare im Wahlkampf direkt und indirekt gepocht wurde, dann wäre es ebenso denkbar, dass genau diese Seite des Bürgergeldes gestärkt und die andere, die Strengmann-Kuhn starkmacht, geschwächt wird. Wir werden sehen.

Staatsknete für alle? – Herfried Münkler zum bGE

„Man muß eben mitreden“ – so könnte man den Beitrag von Herfried Münkler auch übertiteln, mit dem er in der Frankfurter Rundschau („Staatsknete für alle“) zum bedingungslosen Grundeinkommen Stellung nimmt.

Der Kommtar wird schon im zweiten Absatz irreführend, wenn es heißt:

„Wer sonst keine Einkünfte hat, muss davon [vom Bürgergeld, SL] leben; ansonsten

handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitseinkommen.“

Ein Unterschied ums Ganze zwischen Kombilohn-Modellen und bGE wird hier sogleich verschüttet. Ein bGE ist kein Zuschuß zum Arbeitseinkommen, jeder Bürger erhält es ja zu jeder Zeit. Vielmehr ist das (Erwerbs-)Arbeitseinkommen, das dann eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt, ein Zuschuß zum bGE. Dem Autor geht hier eine wichtige Differenz schon zu Beginn verloren.

Allerdings macht diese Vermengung auch ein Problem deutlich: daß in der Grundeinkommens-Diskussion nicht genügend zwischen einem bGE, das nie verrechnet wird, und einem „sogenannten bGE“ aus Negativer Einkommensteuer unterschieden wird.


An anderer Stelle heißt es sehr treffend:

„Die Vorzüge liegen auf der Hand: Sie verbinden radikale Egalität mit ökonomischer Effizienz. Niemand wird von der Gemeinschaft alimentiert, weil alle qua Bürgerstatus dasselbe Geld bekommen…“

Genau so ist es, wenn alle alimentiert werden, wird niemand mehr stigmatisiert. Doch diese Einsicht bleibt der einzige Lichtblick in dem Kommentar.

Direkt anschließend hingegen wird es wieder mißverständlich:

„…und die ausufernden Kosten der Sozialverwaltung schrumpfen, weil nur noch Geburt und Tod administrativ erfasst werden müssen; den Rest erledigen elektronische Programme.“

Der erste Zweck ist nicht die Kostenreduktion, sondern ein sinnvoller Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel dafür, Möglichkeiten der Selbstbestimmung zu schaffen. Ob das insgesamt zu einer Reduzierung der Staatsausgaben führt, auch wenn die Sozialverwaltung schrumpfen kann, ist nicht entscheidend und kein Selbstzweck. Viel wichtiger ist, daß es ein Solidarsystem gibt, das diesen Namen verdient und das zugleich Leistung fördert. Eine niedrige Staatsquote, wie es allenthalben gepredigt wird, ist kein ehernes Gesetz für das Wohlergehen eines Gemeinwesens.


Es heißt weiter:

„…sondern jedem Einzelnen sei auch klar, dass er für sein Leben selbst verantwortlich sei und für seine Zukunft selbst zu sorgen habe…..“

Was heißt hier „Selbstversorgung“? Das bGE ist ja gerade das Gegenteil davon, weil es vom Gemeinwesen bereitgestellt wird – so sorgen alle für alle. Infrastruktur und öffentliche Güter müssen selbstverständlich weiter gefördert werden. In der Tat aber legen wir mit einem bGE mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. Wir dirigieren sie nicht mehr dorthin, wohin wir sie haben wollen und geben mehr Freiraum zur Selbstbetimmung.


Nun, so der Autor, gibt es auch „gute Gründe“, die gegen ein bGE sprechen:

„Da ist zunächst der Einbürgerungsdruck, der mit dem Bürgergeld entsteht. Staatsbürgerschaft ist Geld wert.“

< br />Viele Menschen flüchten schon heute aus ihrer Heimat in der Hoffnung, in Europa bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Diejenigen, die wir in unserem Land aufnehmen, sollten auch Möglichkeiten erhalten, sich einrichten zu können. Für uns kann es nur wünschenswert sein, wenn sich Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen wollen. Dann sind sie auch Angehörige des Gemeinwesens, haben Rechte und Pflichten – dann erst gehören sie ganz zu uns und sind nicht mehr bloß „Dauergäste“. Worin Münkler einen Einwand gegen ein bGE erkennt, das gilt schon heute, ist schon heute eine Herausforderung, vor der wir stehen.


Weitere Befürchtungen werden als Einwand aufgeführt:

„Sehr bald dürfte es auch eine öffentliche Debatte darüber geben, ob das Bürgergeld angesichts wachsender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden müsse. Wie diese Debatte endet, lässt sich mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur verlängerten Auszahlung von ALG I leicht voraussagen.“

Was meint Münkler hier? Ist denn die Diskussion um eine Verlängerung von ALG I oder eine Erhöhung von ALG II unvernünftig? Letztlich geht es doch um Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die angesichts der Arbeitsmarktlage und dem zunehmenden Druck durch die Sozialverwaltung immer enger werden. Auf diese Probleme weist die Diskussion hin, wenn sie auch im Alten steckenbleibt. Gerade das bGE wäre hier ein Ausweg, was Münkler nicht sieht, da er bei allem nur die Gefahr der Ausgabenerhöhung sieht. Ein solch kostenfixiertes Denken steht einer wirklichen langfristig tragfähigen Lösung unserer Probleme im Weg.


„Vor allem aber wird es einen wachsenden Druck zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen geben: bei Alterspflegefällen etwa, die nicht aus dem Bürgergeld finanziert werden können. Es ist kaum anzunehmen, dass wir uns damit abfinden würden, alte Menschen im öffentlichen Raum verkommen und sterben zu lassen.“

Wird diese Frage etwa erst durch ein bGE relevant? Selbstverständlich müssen wir auf Sonderbedarfe eine Antwort geben, aber das tun wir heute auch. Würden wir sie nicht zu decken bereit sein, dann wären diejenigen zur Selbstbestimmung nicht fähig, die eine besondere Unterstützung benötigen. Im Unterschied zu heute allerdings vertraut ein bGE mehr in die Bürger.


Auch der letzte noch anzuführende Einwand unterstellt, mit dem bGE würden bestimmte Probleme erst entstehen, die wir doch heute aber längst haben:

„Schließlich ist da noch ein wachsender Markt für Schwarzarbeit, auf dem man sich leicht eine Aufbesserung des Bürgergelds verschaffen kann, während gleichzeitig reguläre Erwerbsarbeit mit hohen Belastungen versehen ist, um über Steuern das Bürgergeld und durch Versicherungen die eigenen Zukunftsvorkehrungen zu finanzieren.“

Hätte sich der Autor mit der Idee eines bGE genauer beschäftigt, dann wüßte er um die entlastenden Effekte für Unternehmen, die es mit sich bringt. Die Löhne könnten geringer sein als heute und dennoch wäre die Einkommenssumme (bGE + Erwerbseinkommen) dieselbe. Eine Konsumsteuer würde den Wertschöpfungsprozess entlasten und die Steuerlast dort sichtbar machen, wo sie heute nur verdeckt getragen wird: im Konsum. Dann ist die Staatsquote als Konsumsteuer für jeden sichtbar, diese Steuer ist leicht zu verstehen und einfacher zu kontrollieren als das heutige Steuerdickicht. Auch ein Steuerwesen lebt von der Loyalität und dem Vertrauen der Bürger, Schwarzarbeit ist eben auch Ausdruck eines Mißtrauens in das unübersichtliche Steuerwesen.


Es spricht darum vieles dafür, doch lieber beim Alten zu bleiben.“

Also, lieber den Kopf in den Sand stecken, die gegenwärtigen Probleme fortschleppen und auf Besserung hoffen, statt die Aufgabe der Wissenschaft ernst nehmen: durch Analyse sichtbar zu machen, wie es auch anders sein könnte.

Sascha Liebermann