„Wir brauchen Utopien in der Arbeitswelt“ – Interview mit Theo Wehner im Migros Magazin

Ein sehr interessantes Interview mit Theo Wehner zu Fragen der Arbeitswelt, in dem er auch differenziert über Digitalisierung und Automatisierungsprognosen spricht. Wichtige Überlegungen angesichts einer Digitalisierungsgläubigkeit (siehe auch hier), als hätte es diese Prognosen nicht früher schon gegeben. Entscheidend sei stets die Frage, ob wir so leben wollen, wie wir leben, und wenn nicht, was dann anders gemacht werden könnte.

„Schon im 2016 angekommen?“ fragt Swiss ICT

…fragt Thomas Flatt, Präsident von swissICT, und gibt eine interessante Antwort:

„…Dieser Staat von übermorgen hat viele Bürger ohne Arbeit, wie wir sie heute kennen. All diese Bürger brauchen aber eine Aufgabe, einen Sinn im Leben und nicht zu Letzt: Geld zum Leben.
Als Informatiker kennen wir die Möglichkeiten. Und wir müssten eigentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen sein – denn wir wissen was kommen wird.
Also nicht Regulation auf Halde, sondern weitsichtige Politik. Diese kombiniert mit Unternehmern und Mitarbeitern, die gut schweizerisch hart arbeiten und das benötigte Geld erst einmal verdienen, dann kommt es sicher gut. Willkommen im 2016.“

„Das BGE und die Industrie von morgen“…

…unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und „Industrie 4.0“. Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann

„…aber der Bürgerstaat, die Idee sozialer Bürgerrechte, das Prinzip der Vergemeinschaftung … finde ich schon seit Jahren richtig“…

…so Andrea Nahles in der aktuellen Ausgabe von Neue Gesellschaft/ Frankfurter Hefte. Wir hatten auf das lange Gespräch mit der Bundesministerin schon hingewiesen. Die Passage, in der sie auf das BGE zu sprechen kommt, verdient aber eine nähere Betrachtung. Zuvor geht es um die Folgen der Digitalisierung, die Verantwortung von Unternehmen und die Ungleichheit der Einkommensverteilung. Wie – so die Frage des Interviewers – wäre auf die Veränderungen am besten zu antworten? Nahles hält eine Bürgerversicherung für notwendig, deren Einnahmeseite im Unterschied zu heute breiter ist. In diesem Zusammenhang sagt sie folgendes:

Nahles: Aber für die nächsten 10, 15 Jahre muss man sich gedanklich mit der Frage beschäftigen, wie sich bei einer zunehmenden Veränderung der Erwerbsformen auch die Finanzierung unseres Sozialstaates auf Dauer sichern lässt.
Dabei ist das Bürgerprinzip bei der Berechtigung von Sozialleistungen richtig, aber auch die Finanzierung aus allen Quellen. Aus allen Quellen, und nicht nur aus dem Arbeitseinkommen, das auch – wie gesagt – immer komplizierter zu erheben sein wird. Und wenn etwa der 3D-Drucker auf längere Sicht immer mehr die Fertigung revolutionieren wird, dann stellt sich die Frage, wie wir an den Mehrwert oder die Renditen dieser Wertschöpfungskette rankommen?“

Auf den ersten Blick könnte man denken, dass Andrea Nahles hiermit doch dem BGE die Tür öffnet, wenn sie das „Bürgerprinzip“ als Basis dafür erkennt, Sozialleistungen zu beziehen. Was hat sie hier wohl vor Augen? Wäre es ein Unterschied zu heute? In der Passage wird das nicht klar, der Interviewer fragt leider nicht nach. Sie wird kaum darauf hinauswollen, dass nur Bürger im Sinne von Staatsbürgern bezugsberechtigt sind, vielleicht eher Personen mit dauerhaftem Aufenthalt und einer entsprechenden Bewilligung in Deutschland. Im zweiten Teil erst kann man sich einen Reim darauf machen, dass der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer- und einem Bürgerprinzip wohl der sein muss, dass im Arbeitnehmerprinzip nur Arbeitnehmer für die Finanzierung herangezogen werden (Sozialabgaben), dem Bürgerprinzip folgend jedoch alle in einem System abgesichert werden, also auch Beamte und andere Gruppen, die bisher ein eigenständiges Versicherungssystem haben, z. B. Ärzte, einbezogen werden. Was hat das nun mit dem „Bürger“ zu tun? Es handelt sich bei der Bürgerversicherung, wie sie hier angedeutet wird, um eine erweiterte Arbeitnehmer- und Selbständigen-Versicherung. Diese wären ja noch immer beitrags- und nicht steuerfinanziert. Erst mit der Umstellung auf Steuerfinanzierung würde jedoch das Erwerbsprinzip nicht mehr im Zentrum des Versicherungssystems stehen. Das nun scheint die Bundesministerin hier aber nicht zu wollen.

Wir können hier festhalten, dass es nicht um einen starken Bürgerbegriff geht, wie er im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Bürger im Sinne des Staatsbürgers meint hier nicht nicht den Souverän als Legitimationsquelle politischer Ordnung, sondern es ist ein um seinen Kern beraubtes Verständnis von Bürger.

Daran schließt unmittelbar die Passage an, in der es um das BGE geht.

NG/FH: An dieser Stelle kommt dann meist sofort der Vorschlag des bedingungslosen Bürgereinkommens. Dann sind alle irgendwie geschützt, es wird steuerfinanziert und wir haben bei der Berechtigung und bei der Finanzierung klare Verhältnisse.“

Dem Interviewer, obwohl er das BGE einführt, ist es nicht behaglich damit. „Dann sind alle irgendwie geschützt“ – klingt fast schon verächtlich. Sie sind ja nicht „irgendwie“ geschützt, sondern von der Wiege bis zur Bahre haben sie eine verlässliche Rückendeckung, die die Bürger als Staatsbürger gerade ernst nimmt. Sie wären in einem Mape abgesichert, wie es heut nicht gilt, sofern das BGE eine entsprechende Höhe hätte.

„Nahles: Ich halte nichts von diesem bedingungslosen Grundeinkommen, weil es ein weiterer Beitrag zur Entwertung der Arbeit ist. In der Digitalisierung werden bestimmte Tätigkeiten möglicherweise mehr wertgeschätzt werden. Analytische Fähigkeiten, die Dienstleistung von Mensch zu Mensch werden tendenziell aufgewertet…“

Weshalb trägt das BGE zur „Entwertung von Arbeit“ bei? Hat Arbeit denn einen Eigenwert, ist sie Selbstzweck? Wenn wir unter Arbeit im allgemeinen Sinne verstehen, dass Leistungen für andere erbrachtet werden, dann bestimmt sich die Bedeutung von Arbeit danach, diese Leistung in einer angemessenen Weise zu erbringen. Wir können viel über Standards und Kriterien diskutieren, wann dies der Fall ist, der Zweck von Arbeit ändert sich dadurch jedoch nicht. Wo Arbeit auf Maschinen übertragen werden kann, ohne dass der Zweck von Arbeit beschädigt oder beeinträchtigt wird, würde doch menschliche Arbeitskraft frei, um sich Aufgaben zu widmen, die nicht auf Maschinen übertragen werden können. Dass sich hier die Frage stellt, wie die Maschinennutzung so möglich ist, dass wir nicht unsere eigene Existenzgrundlage schädigen, ist eine Frage, die sich darüber hinaus stellt. Menschliche Arbeitskraft nun von Arbeit zu entlasten, die Maschinen übernehmen können, und damit Freiräume für diejenige Arbeit zu schaffen, die Maschinen nicht angemessen übernehmen können, würde doch gerade eine Aufwertung menschlicher Fähigkeiten nach sich ziehen, statt sie in einen Wettbewerb gegen Maschinen zu stellen.

An der folgenden direkt an die vorangehende anschließenden Stelle wird erst deutlich, worin das vermeintliche Problem besteht:

„…Bestimmte Formen der monotonen, körperlich anstrengenden Tätigkeiten werden durch den verstärkten Einsatz von Robotern ersetzt und möglicherweise werden auch die Menschen, die das besonders gut konnten, in ihrer Identität, in dem, was sie an Werten schaffen, infrage gestellt. Das ist ein ganz schwieriger Prozess…

Weshalb ist das ein schwieriger Prozess? Zum einen ist er schwierig, sofern diejenigen, deren Aufgabenbereich verschwindet bzw. von Maschinen übernommen wird, in dem Glauben gelebt haben, sie seien nicht ersetzbar für diesen Prozess. Diese Schwierigkeit resultiert nicht aus der Bedeutung ihrer Arbeit für andere, sie ist vielmehr Ergebnis einer Überschätzung dessen, welche Bedeutung der Einzelne für die Leistungserstellung hat. Die Digitalisierung würde zu einer Klärung dahingehend führen, dass hinsichtlich der Bewältigung von Aufgaben jeder ersetz- bzw. austauschbar ist. Zum anderen ist aus heutiger Sicht dieser Prozess schwierig, weil die Überhöhung von Erwerbstätigkeit keine Alternativen kennt. Wer seinen Erwerbsarbeitsplatz verliert, verliert mit dem Einkommen zugleich die Möglichkeit, demjenigen Gebot zu folgen, das wir gegenwärtig für den höchsten Zweck halten: erwerbstätig zu sein.

Sowohl die erste wie die zweite Schwierigkeit sind jedoch auf einfache Weise zu bewältigen. Die erste, indem wir uns darüber klarwerden, dass nicht Arbeit Menschen in ein Gemeinwesen integriert, sondern die Zugehörigkeit qua Status. Insofern ist auch die Behauptung, Flüchtlinge würden durch Erwerbsarbeit am besten integriert werden, ein Trugschluss. Erwerbsarbeit ist der Inbegriff davon, dass nicht der Einzelne zählt, sondern die Arbeitskraft für einen bestimmten Zweck, dem sie zu dienen hat. Das steht erst dann in Frage, wenn die Würde des Menschen dabei nicht geachtet wird. Wir würden also endlich dahinkommen zu begreifen, dass wir nicht als Arbeitsgesellschaft zusammenhalten und füreinander einstehen müssen, sondern als Bürgergemeinschaft. Die zweite Schwierigkeit würde gerade und nur durch ein BGE gelöst, indem die Einkommenserzielung vom Erwerb in Gestalt eines Mindesteinkommens grundsätzlich abgekoppelt wird, d. h. wer ein BGE bezöge, wäre nicht mehr in einer Notlage, in der es zu helfen gelte. Nein, das BGE wäre der Normalfall, immer und zu jeder Zeit da, um dem Einzelnen den Rücken zu stärken. Es wäre auf diese Weise Ausdruck dessen begriffen zu haben, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und unseren Sozialstaat auf dieses Fundament stellen müssen. Für Frau Nahles scheint diese Überlegung weit weg zu sein.

Entsprechend heißt es an der unmittelbar folgenden Stelle:

Nahles: …Aber dass das Konzept von Arbeitseinsatz und Vergütung oder Leistung als movens einer kreativen Arbeitsgesellschaft grundlegend infrage gestellt oder verändert wird, glaube ich nicht. Das ist für mich eines der zentralen Argumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen…“

Wenn es ein BGE gäbe, würde es auch weiter eine Vergütung geben für diejenigen, die erwerbstätig wären. Das eine schließt das andere nicht aus, insofern konstruiert die Bundesministerin hier einen Scheingegensatz. „Arbeitseinsatz“ allerdings zum „zum Movens einer kreativen Arbeitsgesellschaft“ zu verklären bezeugt nur, dass sie die anderen Quellen von Kreativität nicht gelten lässt. Schon heute sind diese anderen Quellen von Bedeutung, sie erhalten nur nicht den Rang, den sie verdienen.

Nahles: Im Übrigen glaube ich auch, dass dadurch die Ängste der Mittelschicht nicht etwa bekämpft würden, wie sich das viele denken, sondern dass der Solidarcharakter des Sozialstaates als solcher sogar infrage gestellt würde. Dieser Ansatz ist also meines Erachtens nicht die Lösung, aber der Bürgerstaat, die Idee sozialer Bürgerrechte, das Prinzip der Vergemeinschaftung, welches ein Teil der Grundlage dieses Konzeptes ist, finde ich schon seit Jahren richtig. Man muss hier also differenzieren.“

Hier wird es noch einmal interessant, denn zuerst macht Nahles klar, dass ein BGE den Solidarcharakter des Sozialstaates in Frage stelle, ja, des gegenwärtigen schon, der ein Arbeitnehmersozialstaat ist. Er stellt aber nicht den Sozialstaat in Frage, der einem demokratischen Gemeinwesen gemäß wäre, das in seinem Zentrum selbstverständlich den Bürger hätte. Dem würde der zweite Teil des Absatzes noch entsprechen, den Frau Nahles „schon seit Jahren richtig“ findet. Ja, nun, er ist das Fundament unserer Demokratie, wenn sie das nicht richtig fände, wäre alles zu spät. Offenbar sieht sie aber den Widerspruch zwischen dem „Prinzip der Vergemeinschaftung“, einer Vergemeinschaftung von Bürgern als Staatsbürgern auf der einen und der erwerbszentrierten Sozialsysteme auf der anderen Seite nicht. Weshalb sieht sie ihn nicht? Weil sie in einem Selbstverständnis lebt, unser Gemeinwesen als Arbeitsgesellschaft zu begreifen. Das wird auch an folgender Stelle deutlich:

Nahles: …Ich bin für ein Recht auf Weiterbildung. Ich möchte, dass die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung wird. Ich möchte, dass präventiv lebensbegleitend eine Weiterbildungsberatung stattfindet und dass zwischen BA, Unternehmen und den Arbeitnehmern ein Arrangement gefunden wird, wie Weiterbildung auch bei Klein- und mittelständischen Unternehmen funktionieren kann. Und der Betriebsrat ist hierbei ein ganz wichtiger Mediator, um die Sache dann auch ins Rollen zu bringen.“

„Präventiv lebensbegleitend“ soll eine Weiterbildungsberatung stattfinden?! Wir wissen, wie diese Beratung heute aussieht. Wer Leistungen beziehen will, hat nicht die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, er wird zwangsberaten und kann dem nur entgehen, indem er den Leistungsbezug verlässt. Dann hat er eben kein Einkommen. Wofür steht Andreas Nahles nun? Das Gespräch offenbart die Widersprüche, in denen wir gegenwärtig stecken; es sind die Widersprüche eines Gemeinwesens, dass ein demokratisch-republikanisches Fundament hat, in dem die Staatsbürger einen bedingungslose Status innehaben. Dasselbe Gemeinwesen versteht sich aber als Arbeitsgesellschaft und kennt eine Arbeitnehmersolidarität. Beides gilt zugleich. Das bezeugt dieses Gespräch – wie einfach wäre eine Aufhebung dieser Widersprüche durch das BGE.

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen hilft allen“…

…so der SAP-Vorstand Bernd Leukert in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Auch er stellt den Zusammenhang zur „vierten industriellen Revolution“ her, der unter dem Stichwort Digitalisierung gerade durch die Medien gereicht wird. So weit, so gut. Näheres wird nicht ausgeführt, nicht zur Ausgestaltung und nicht dazu, was ein BGE möglich machen sollte. In der folgenden Passage sagt Leukert:

„…So weit zur Bestandsaufnahme. Was kann man nun tun?
Ich bin der Meinung, dass man die Bedingungen für ein faires Einkommen nicht der Wirtschaft überlassen sollte. Hier ist die Politik gefragt, den richtigen Rahmen zu setzen.
Bis hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?
Ja, davon würden langfristig auch diejenigen profitieren, die weiterhin höhere Gehälter beziehen. Wenn wir an dieser Stelle nichts tun, droht die Gesellschaft auseinanderzubrechen.
Die Zukunft heißt also Einkommen ohne Arbeit?
Zum einen reden wir natürlich über sehr langfristige Entwicklungen. Zum anderen muss das System so strukturiert sein, dass man auch künftig noch gute Anreize hat, um etwas zu erreichen. Durch Arbeit. Vom Aufstieg mancher Volkswirtschaften im asiatischen Raum kann Europa sich einiges abschauen.“

Bemerkens- und bedenkenswert ist, dass er der die „Bedingungen für ein faires Einkommen nicht der Wirtschaft“ überlassen will. Denn, so kann angeschlossen werden, sie kann nicht für die Sicherung eines Mindesteinkommens sorgen, wenn dieses nicht auf Mitarbeiter beschränkt sein soll. Außerdem, ließe sich fragen, ob sie denn überhaupt für die Sicherung dieses Einkommens legitimiert wäre oder dies nicht Aufgabe eines Gemeinwesens ist, dafür zu sorgen. Das ist konsequent gedacht. Leukert fordert damit, die Funktion der Existenzsicherung von der des Lohnes zu trennen. Heute geschieht dies nur für den Fall, dass jemand erwerbslos ist in Gestalt des Arbeitslosengeldes I und II, der Sozialhilfe, der Rente und anderen Ersatzeinkommen (relativ zum Erwerb), wobei bei manchen dieser Leistungen die Arbeitgeber Teilbeiträge in die Versicherungen abführen.

Auch diejenigen, die höhere Gehälter bezögen, würden vom BGE profitieren, meint Leukert, ohne weiter auszuführen, was er im Sinn hat. Er könnte vieles damit meinen. Auf jeden Fall geht es ihm um Solidarität, denn er sieht die Gefahr, dass die „Gesellschaft“ aufgrund der technischen Entwicklungen und ihrer Folgen auseinanderbrechen könnte.

Wichtig ist nun der nächste Absatz, denn hier stößt man auf etwas, das in der gesamten Diskussion um Digitalisierung und Grundeinkommen dominiert. Das BGE wird vorwiegend als Ausgleichsmaßnahme für die Folgen der Digitalisierung betrachtet (siehe hier, hier und hier). So wurde und wird ja auch stets in der Debatte über das „Ende der Arbeit“ argumentiert. Wenn es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze gäbe, dann bräuchte man ja…, was umgekehrt bedeutet: Wenn es wieder genügend Erwerbsarbeitplätze gibt, brauchen wir es nicht mehr. Leukert, wie andere auch  (siehe hier und hier) meint, wir „reden […] natürlich über sehr langfristige Entwicklungen“. Wenn das BGE erst dann zur Alternative wird, wenn diese Folgen tatsächlich eingetreten sind, dann hängt das eine vom anderen ab. Und damit steckt diese Diskussion in einer Engführung fest.

Das BGE ist hingegen von seinem Charakter her keine Reparaturmaßnahme. Seine Grundlage ist weitreichender und tiefgehender.  Das BGE hat sein eigenes Recht, weil es unsere demokratische Grundordnung mit ihrem Verständnis des Souveräns auf der einen und den Sozialstaat auf der anderen Seite in Einklang bringen würde, der bisher in einer arbeitsgesellschaftlichen Deutung gefangen ist.

Ja, aber müssen wir nicht auf die Digitalisierung eine Antwort haben, könnten nun eingewandt werden, und wäre das BGE nicht eine gute?

Durchaus wäre es eine, doch müssen wir uns vor Augen führen, wie wir wohl über Digitalisierung reden würden, wenn wir schon ein BGE hätten. Wir würden uns gründlich mit der Entwicklung befassen sowie offener und gelassener den Herausforderungen ins Auge sehen, statt das Schwinden von Arbeitsplätzen zu befürchten.

Sascha Liebermann

„Rente für die Überflüssigen“…

…das versteht Mathias Greffrath in der taz unter einem Bedingungslosen Grundeinkommen, das er im Zusammenhang seines Beitrags zu Digitalisierung und Automatisierung anspricht. Er knüpft darin an ein Feature im Deutschlandfunk an, auf das wir kürzlich hingewiesen haben.

Er schreibt unter anderem folgendes:

„…Um „den sozialen Frieden zu erhalten und Konsumenten in die Lage zu versetzen, Produkte zu kaufen“, werde über kurz oder lang das „bedingungslose Grundeinkommen“ kommen, glaubt Höttges. Und auch der zum Zukunftsguru avancierte McAfee plädiert für dessen Einführung.“

Ein BGE würde dies in der Tat leisten. Es jedoch damit zu begründen, wie es die zitierten Denker womöglich tun, reduziert den Menschen, reduziert die Bürger eines Gemeinwesens, auf Konsumenten. Das BGE als Befriedungsinstrument – oder auch Disziplinierungsinstrument -, um das Aufbegehren im Zaum zu halten, so zumindest klingt, was Greffrath wiedergibt. Thomas Straubaar hatte sich einmal ähnlich geäußert, und zwar in einem Interview mit brand eins. Allerdings sagte er einiges andere, das viel weiterreicht, als die von ihm abwegige Zuspitzung nahelegte.

So würde man vertun, was das BGE im Grunde ist: eine Wertschätzung und Anerkennung der Bürger um ihrer und des Gemeinwesens um seiner willen.

Greffrath fährt fort:

„Kein Grund zu linker Freude: Den Leistungseliten, die seinen Vorträgen lauschen, nimmt McAfee die Angst vor „Sozialistischem“ mit Power-Point-Porträts der Ultraliberalen Hayek und Friedman: sie, nicht Marx oder Lenin seien die Vordenker eines arbeitslosen Einkommens. Und das ergibt auch Sinn: denn unter den Bedingungen des globalen Konkurrenzkapitalismus ist eine Überflüssigen-Rente die billigste Lösung für die technologische Arbeitslosigkeit – und die einzige, die alles lässt, wie es ist.“

Aufgedeckt wird, was es mit diesem Grundeinkommen angeblich auf sich habe, wenn schon Hayek und Friedman als Ahnen zitiert werden. Doch bei genauerer Betrachtung geht es bei diesen beiden gar nicht um ein Bedingungsloses Grundienkommen von der Wiege bis zur Bahre, sondern um ein Mindesteinkommen bzw. Existenzminimum. Beide waren dafür, Friedman ging es ausdrücklich darum, die Bedürftigkeitsprüfung abzuschaffen. Stärker noch bei Hayek ist es daran geknüpft, sich nicht selbst helfen zu können. Beider Vorschläge belassen die Mindesteinkommenssicherung jedoch im Status eines Ausgleichssystems, das einen Mangel kompensieren soll (siehe hier). Greffrath kümmert sich nicht um Differenzierungen, ist er ohnehin gegen ein BGE, ganz gleich, wie es aussehen würde. Doch für eine ernsthafte Auseinandersetzung um das BGE ist es wichtig, solche Unterschiede deutlich zu machen, der Teufel wohnt, wie so oft, im Detail.

Dann setzt er im nächsten Absatz dem Grundeinkommen etwas entgegen:

„Die Klassiker des Sozialismus, aber auch John Maynard Keynes versprachen sich von der Vollautomatisierung der Produktion etwas anderes: Zeitwohlstand für Kultur, Spiel, Selbstbetätigung, Muße und die Beteiligung an der Politik, kurz: die allseitige Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten – aller Menschen. So etwas klingt altbacken und abwegig in einer Zeit, in der in Europa einerseits der Kampf um den Achtstundentag wieder aktuell wird, andererseits Millionen von jungen Menschen ohne Arbeit, ohne Bildung, ohne Zukunft bleiben.“

Worin besteht nun der Gegensatz zwischen Keynes und dem BGE? Wenn „Zeitwohlstand“ eine souveräne Verfügung über Zeit bedeutet, dann wäre er erreicht, wenn der Einzelne entscheiden könnte, was er mit dieser Zeit tun will – ohne diesem Wollen eine bestimmte Richtung geben zu müssen. Ein Scheingegensatz also, der hier aufgemacht wird, denn gerade ein BGE würde mit Zeitwohlstand ernst machen, ohne dem Einzelnen die Verantwortung zu nehmen, diese Zeit zu füllen. Das Gemeinwesen wäre keineswegs aus der Verantwortung entlassen, eine Bildungsinfrastruktur zu unterhalten und Hilfsangebote zu machen für den Fall, dass jemand mit dem BGE nicht klarkommt. Doch die Voraussetzungen für diese Hilfsangebot sowie ihr Charakter könnten gänzlich anders sein als heute, da sie von der Erwerbsorientierung befreit wären, die heute noch bis in Behindertenwerkstätten und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen hineingreift (siehe hier, hier und hier).

Greffrath jedoch sieht das anders:

„Ein allgemeines, bedingungsloses Grundeinkommen würde den Sieg des Kapitalismus über das humanistische Versprechen der Aufklärung endgültig besiegeln und die hochtechnisierte Gesellschaft auf Dauer spalten: in eine produktive, hochtechnisierten Kernbelegschaft mit Premium-Konsum und eine mit Rationen zum physischen Überleben versehene und im Übrigen mit virtuellen Genüssen und Gadgets stillgestellte Unterschicht ohne Ansprüche, Qualifikation oder Perspektiven.“

Man kann ob dieser Schlussfolgerung staunen, denn um zu ihr zu gelangen, müssen einige Annahmen getroffen werden. Weshalb sollte das BGE zu einer Spaltung führen? Es würde sie doch vielmehr aufheben, wenn es zu einer Zeitsouveränität für alle führen würde. Wenn Greffrath meint, Menschen ließen sich stillstellen, und die Möglichkeiten, die ein BGE schüfe, dann wäre eine wahre Befreiung nur möglich, wenn sie in eine bestimmte Richtung führte. Greffrath weiß also, worin die Befreiung liegt und wohin sie führen soll. Das wäre unfreier als unser heutiges Zusammenleben. Wenn das humanistische Versprechen der Aufklärung in der Emanzipation des Untertanens zum Bürger besteht, wenn es um Mündigkeit und Volkssouveränität dabei geht, dann wäre das BGE genau das richtige Instrument – allerdings nicht für diejenigen, die die Lebensführung der Einzelnen bestimmen wollen.

Abschließend schreibt er:

„Ein Jahrhundert lang hat die europäische Arbeiterbewegung für die allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit gekämpft und für eine Bildungsrevolution, die allen Menschen die Chance gibt, zu qualifizierten Lenkern einer hochtechnischen Produktion zu werden und zu mündigen Bürgern, die in der Lage sind, über die Richtung des Fortschritts zu entscheiden.“

Ja, steht das BGE dem denn entgegen?

Der mündige Bürger allerdings, der citoyen, spielte in der Arbeiterbewegung keine so große Rolle, der mündige Arbeiter schon eher und die Sorge vor den Nichtstuern ebenfalls. Deswegen sehen noch heute die Gewerkschaften – und andere – nach wie vor im Erhalt der „Arbeitsgesellschaft“ ihren Auftrag, wenngleich sie daran so recht nicht mehr glauben mögen, wie Greffrath mit Verweis auf das Grünbuch Arbeiten 4.0 des Bundesminsiteriums für Arbeit und Soziales heraushebt. Dabei könnte gerade das BGE zur Stärkung des mündigen Bürgers beitragen, indem es ihn in das Zentrum des Sozialstaats stellte. Davon will Greffrath nichts wissen. Stattdessen übernimmt er die zynische Rede von den „Überflüssigen“, wenn er das BGE als „Überflüssigen-Rente“ bezeichnet.

Ja, in der Arbeitsgesellschaft, die meint, Arbeit, also Erwerbsarbeit, halte sie zusammen, da gibt es überzählige menschliche Arbeitskraft (zur Vertiefung siehe hier), sofern sie durch Maschinen substituiert werden kann, wo es vernünftig ist. In einem Gemeinwesen von Bürgern hingegen gibt es keine Arbeitskraft, die nicht benötigt wird, weil das Benötigtwerden gar nicht das Kriterium ist, an dem die Existenz gemessen wird. Alle gehören dazu, die zum Gemeinwesen gehören bzw. sich in ihrem Rechtsbereich dauerhaft aufhalten.

Sascha Liebermann

„FRANCE: Socialist MP Delphine Batho tables an amendment on basic income“

Das berichten die Basic Income News.

Auszug: „Socialist Member of Parliament and former Minister Delphine Batho just tabled an amendment to the National Assembly asking the government to make a report on the feasibility of basic income in the context of digital revolution.
Basic income is slowly but surely entering the political scene. On January 11th 2016, Delphine Batho, MP from the Socialist Party and former Minister of Justice and Ecology, submitted an amendment to a bill on digital technology, asking the government to make a report on different approaches to basic income and its economic feasibility.“

„Telekom-Chef Höttges für bedingungsloses Grundeinkommen“…

…das meldet Zeit Online. In einem Interview soll sich der Vorstandsvorsitzende befürwortend geäußert haben. Timotheus Höttges stellt demzufolge einen Zusammenhang zur Digitalisierung der Arbeitswelt und dem Wegfall von Arbeitsplätzen her. Es ist verständlich, diesen Zusammenhang herzustellen, nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Studien zur Automatisierung die Runde gemacht haben. Es gibt aber auch gegenteilige Einschätzungen. Kommentare dazu von unserer Seite hier und hier.