„Sozialleistungen – automatisch aufs Konto“…

…darüber schreibt Tina Groll in Die Zeit und stellt die Studie zu einem „Integrierten Steuer- und Sozialtransfersystem“ von Stefan Bach, Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn vor, auf die wir schon hingewiesen hatten. Es geht um eine Vereinfachung der Bereitstellung des Existenzminimums, da das bisherige System „hochkomplex“ sei. Gegen Ende heißt es dann:

„Im Gespräch mit den drei Forschern fällt ein großes Wort: Es gehe um eine „Revolution der Mentalität“, sagt Opielka, weg vom misstrauischen Fürsorgeblick, hin zu einem bürgerrechtlichen Versprechen, dass niemand unter das Existenzminimum fällt. Die Menschen müssten sich nicht mehr als Bittsteller beim Amt fühlen [Hervorhebung SL]. Jetzt sei das politische Zeitfenster, in dem Reformen dieser Art möglich und anschlussfähig seien, findet Bach. Immerhin überprüft die neue Sozialstaatskommission die steuerfinanzierten Leistungen und prüft, wie diese zusammengeführt werden können.“

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Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht weniger hart, wenn es mehr Kitaplätze gäbe

„Wenn Elternschaft bezahlt würde“…

…ein Feature im WDR im Rahmen der Sendung Neugier genügt. Der Beitrag befasst sich mit den Herausforderungen von Elternschaft und der mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung der Leistung, die Eltern, in der Regel erheblich mehr die Mütter, erbringen. Einige Gesprächspartner berichten aus ihrem Alltag und machen die Zerrissenheit deutlich, die ihn prägt, wenn sie Beruf und Familie unter einen Hut bringen wollen. Anders als sonst üblich, wenn es um die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ geht, wird die Zerrissenheit durch zweierlei Verpflichtungen, die denkbar unterschiedlich sind, nicht geglättet. Vor diesem Hintergrund wird dann die Frage gestellt, wie Familien gestärkt werden, wie sie mehr gesellschaftliche Anerkennung erfahren könnten? Der Vorschlag eines „Erziehungsgehalt[s]“ kommt dabei zur Sprache, das Christian Leipert und Michael Opielka Ende der 90er Jahre vorgestellt hatten (eine kurze Übersicht zum Konzept eines Erziehungsgehalts von Leipert und Opielka in einer Kurzfassung von 2002 finden Sie hier, die Langfassung von 1998 hier).

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Erwerbstätigkeit bei syrischen Flüchtlingen – der Zeitverlauf ist relevant…

…darüber hinaus weist der Beitrag des IAB auf ähnliche Phänomene hin, wie bei Flüchtlingen aus der Ukraine, dass Sprachkenntnisse zu Beginn eine hohe Hürde sind, Möglichkeiten der Kinderbetreuung usw.

Davon abgesehen lässt sich zurecht fragen, ob das Ziel einer möglichst hohen Erwerbsquote über allem anderen stehen soll, denn eine hohe Erwerbsbeteiligung, nach Vorstellungen einiger in Vollzeit, bedeutet wenig Zeit für Familie. Wer also über das eine spricht, sollte über das andere nicht schweigen.

Sascha Liebermann

Arbeitsangebot, Teilzeitarbeit, Ehegattensplitting und Familie…

…hier wieder einmal ein Vorschlag, wie das Arbeitsangebot von Frauen erhöht werden könnte, die Ersetzung des Ehegattensplittings reiche dazu nicht aus.

Würde man – das ist hier allerdings nicht die Frage des Autors – sich überlegen, was denn hilfreich wäre, damit Familien mehr Zeit füreinander haben können, dann ist die Erhöhung des Arbeitsangebots das Gegenteil dessen, was nötig wäre. Nicht nur Kleinkinder benötigen viel Zeit mit ihren Eltern, auch Jugendliche suchen Gespräche, aber nicht nach Termin und dann, wenn es den Eltern gerade passt. Gelegenheiten dazu entstehen am einfachsten, wenn man Zeit miteinander verbringt – das gilt auch noch für Jugendliche -, dazu muss man nicht aufeinandersitzen. Andersherum – für die Eltern – gilt das ebenso, sofern man nicht nur Lebensabschnittsbegleiter sein will, denn miteinander vertraut zu werden und zu bleiben, erfordert ebenfalls Zeit miteinander, überhaupt braucht es sie, um die Elternposition zu füllen.

Sascha Liebermann

Anderer Blickwinkel…

…, der die Erwerbszentrierung deutlich bezeugt und daraus folgend das Ausblenden unbezahlter Arbeit.

Sascha Liebermann

Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender nicht rückläufig und Reaktionen auf die „Anreiz“-Keule…

…, gut, dass hier gegen anscheinend unhaltbare Behauptungen entsprechende Daten genutzt werden. Drastischer fällt die Stellungnahme aus, die sich gegen die Verunglimpfung Alleinerziehender wendet. Dabei geht es um diese Äußerung:

„Wir wollen einerseits die materielle Situation Alleinerziehender verbessern, aber andererseits nicht zusätzliche Anreize geben, sich nicht um Arbeit zu bemühen. Es ist ja eine beklagenswerte Tatsache, dass die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden im vergangenen Jahrzehnt trotz des Ausbaus der Kinderbetreuungsstruktur zurückgegangen ist. Also weniger Erwerbsbeteiligung bei Alleinerziehenden während des vergangenen Jahrzehnts. Da dürfen wir kein Signal setzen, dass das verfestigt.“

Der Finanzminister bleibt sich damit treu, wenn man das so sagen kann. Zu „Anreizen“ siehe hier.

Sascha Liebermann

Zumindest eine Möglichkeit…

…schafft das BGE diesbezüglich und eine Anerkennung dessen, dass dieses Kümmern als etwas Wichtiges verstanden wird im Gemeinwesen, indem es der Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgeordnet ist.

Allerdings, betrachtet man die Altersstufe Kita bzw. Kindergarten, deren Besuch in Deutschland heute (noch) nicht verpflichtend ist, muss man sich fragen, weshalb Eltern diesen Freiraum so wenig nutzen, sich mehr Zeit zu nehmen (siehe die seit 2006 gestiegenen Zahlen dazu). Im März 2022 lag die Quote der Kinder, die dort versorgt werden, bei 35,5% im Bundesdurchschnitt, im Westen allerdings erheblich niedriger (31,8%) als im Osten (53,3%) Deutschlands (siehe auch hier, S. 12). Auch die Betreuungsdauer hat zugenommen, mittlerweile werden 52% der Kinder mehr als 35 Stunden betreut, während nur noch 13% bis 25 Stunden betreut werden (siehe hier, S. 39).

Sicher gibt es Familien, die aufgrund ihrer Einkommenssituation keine Alternative zur Nutzung außerhäuslicher Betreuung haben, aber das erklärt kaum den rasanten Anstieg. Die Folgen für das Familienleben sowie für die Zeit, die Erfahrungen miteinander benötigen, sind gravierend. Wenn diese Entscheidungen also nicht vor allem aus Not getroffen werden, sondern wegen der Lebensentwürfe der Eltern in Verbindung mit der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit, wird man sehen müssen, ob ein BGE auch tatsächlich im Sinne des Tweets genutzt werden würde. Die Möglichkeit dazu böte es in jedem Fall.

Sascha Liebermann