Tonia Merz – „warum wollen Sie vom Grundeinkommen nichts wissen?“

Was verlangt das „Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung“?

In einem Interview mit Hubertus Heil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke), hier auf der Seite des BMAS, kommt der Bundesminister auf diese Frage zu sprechen und beantwortet sie zugleich.

„[FAZ] Eine andere Art Arbeitszeitverkürzung ist das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“. Könnte das den Menschen mehr Sicherheit geben, gerade jetzt in den Verwerfungen der Corona-Zeit?
[Heil] Ich halte nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dieser Begriff ist vor allem eine große Projektionsfläche: Geht es um eine Pauschalierung aller Sozialleistungen auf niedrigstem Niveau oder um ein Versprechen „2000 Euro für alle“? Das ist weder praxisnah noch vernünftig. Ich bin Anhänger einer menschenwürdigen Grundsicherung – genau das, was das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verlangt: Angemessene Hilfe für Menschen in Not. Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung. Und: Arbeit ist für die meisten Menschen mehr als nur Broterwerb, sie sichert gesellschaftliche Teilhabe. Ich konzentriere mich darauf, Arbeitsplätze zu sichern, die These vom Ende der Arbeit teile ich nicht.“

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„Mit zweierlei Maß: Während er Selbstständige in die Grundsicherung schickt, will Hubertus Heil für Angestellte das Kurzarbeitergeld erhöhen“…

…ein Kommentar zu den Untiefen der sehr verzweigten und differenzierten Sozialverwaltung auf der Website des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. Zwar können die hier kritisierten Ungerechtigkeiten auch innerhalb des bestehenden Sozialstaats geklärt werden, an den Antragsverfahren und Bedarfsprüfungen änderte das aber nichts.

Sascha Liebermann

„Arbeit sei mehr als Geld verdienen“ – genau das spricht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, nicht dagegen…

Bedingungsloses Grundeinkommen wertet Arbeit auf, nicht ab

„Die Grundrente als Einstieg in ein Grundeinkommen?“ – nicht notwendig…

…so würde ich ein Gespräch im RBB-inforadio zu dieser Frage beurteilen. Wie komme ich darauf? Die Rente ist eine Einkommensicherungsleistung, die für die Zeit nach dem Erwerbsleben konstruiert ist. Wie den Ausführungen des Interviewers – und den Medienmeldungen gleichermaßen – zu entnehmen ist, müssen für den Bezug der Grundrente Mindestleistungen erbracht werden, und zwar 35 Beitragsjahre. Das eine – die Grundrente – hat also mit dem anderen – dem Bedingungslosen Grundeinkommen – wenig bis gar nichts zu tun. Abgesehen davon ist die Abgrenzung der Beitragszeit willkürlich und schafft neue Schieflagen. Bernhard Neumärker, der hier befragt wurde, weist zurecht daraufhin, dass die Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung keineswegs gegen das „Leistungsprinzip“ sei, wenn Leistung breiter als bisher verstanden werde.

Sascha Liebermann

„Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte“…

…wieder ein Beitrag von Stefan Sell zur aktuellen Auseinandersetzung, in der die üblichen Lager in Erscheinung treten. Eine gute Ergänzung zum heute eingestellten Beitrag zur entsprechenden Sendung bei hart aber fair und jüngst bei Anne Will.

Sell hat sich kürzlich zu Sinn und Unsinn öffentlicher Beschäftigung geäußert, siehe hier. Weshalb er einem Bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber so große Vorbehalte hat, ist mir schleierhaft angesichts der Überlegungen, die er in seinem Blog immer wieder vorbringt, siehe meine Kommentare dazu hier.

Sascha Liebermann