Blinde Flecken der Jobgarantie – Was erhalten diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen?

Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosen Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:

„Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.“

Was heißt „Abkehr“ vom „Hartz-IV-Regime“?

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„Abkehr“ vom „Hartz IV-Regime“? Die Abkehr hängt am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit…

…das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen voneinander unterscheiden, denn solange dieser Vorrang nicht aufgehoben wird, bleibt Nicht-Erwerbstätigkeit immer ein normativ nachrangiges Engagement. Daher rührt auch sein stigmatisierender Charakter. Die Jobgarantie will genau das offenbar nicht antasten. Selbst im Falle eines Verzichtes auf Sanktionen wie bei der Garantiesicherung der Grünen oder Forderungen nach einer repressionsfreien Grundsicherung bleibt der normative Vorrang und damit die entsprechende Degradierung anderer Tätigkeiten erhalten. Der Vorrang des einen erzeugt die Nachrangigkeit des anderen. Wer das also nicht will, muss eine Absicherung einführen, die nur einen Vorrang kennt, und zwar den der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen.

Davon abgesehen vernachlässigt die Jobgarantie die Frage, was der Einzelne für „gute Arbeit“ hält, welche ihm sinnvoll erscheint und er im Zweifelsfall auf ein solches Angebot, wie die Jobgarantie es bieten will, verzichten können soll, ohne in einen degradierenden Status zu geraten.

Sascha Liebermann

Noch einmal Jobgarantie vs. Bedingungsloses Grundeinkommen – es geht um zwei grundsätzlich verschiedene Dinge

Siehe unsere Beiträge dazu hier.

So ist es: „soziale Integration“ geht nur über eine Einkommenssicherung, die an die Person als solche geht; der Zweck des Wertschöpfungsprozess ist nicht, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen

Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier.

Sascha Liebermann

Schon erstaunlich, dass darauf immer wieder hingewiesen werden muss…

Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier.