…war diese Diskussion. Treffende Rückfragen und Kommentare finden Sie hier, unsere bisherigen Beiträge zur Jobgarantie hier.
Sascha Liebermann
…ein Beitrag von Friederike Spiecker zur Diskussion um eine Jobgarantie.
Zum Bedingungslosen Grundeinkommen hat sich die Autorin in der Vergangenheit auch schon geäußert, siehe hier. Unsere Kommentare zur Jobgarantie finden Sie hier.
Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosen Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:
„Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.“
Was heißt „Abkehr“ vom „Hartz-IV-Regime“?
Die Wahl zwischen „garantierter Vollbeschäftigung“ & „unfreiwilliger Arbeitslosigkeit“ (= Erwerbslosigkeit) besteht nicht. Denn das Erste ist praktisch unmöglich & das Zweite praktisch notwendig. Die Kritik am #BGE, es ließe nur Zweites zu, ist daher gegenstandslos. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 21, 2021
…das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen voneinander unterscheiden, denn solange dieser Vorrang nicht aufgehoben wird, bleibt Nicht-Erwerbstätigkeit immer ein normativ nachrangiges Engagement. Daher rührt auch sein stigmatisierender Charakter. Die Jobgarantie will genau das offenbar nicht antasten. Selbst im Falle eines Verzichtes auf Sanktionen wie bei der Garantiesicherung der Grünen oder Forderungen nach einer repressionsfreien Grundsicherung bleibt der normative Vorrang und damit die entsprechende Degradierung anderer Tätigkeiten erhalten. Der Vorrang des einen erzeugt die Nachrangigkeit des anderen. Wer das also nicht will, muss eine Absicherung einführen, die nur einen Vorrang kennt, und zwar den der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen.
Davon abgesehen vernachlässigt die Jobgarantie die Frage, was der Einzelne für „gute Arbeit“ hält, welche ihm sinnvoll erscheint und er im Zweifelsfall auf ein solches Angebot, wie die Jobgarantie es bieten will, verzichten können soll, ohne in einen degradierenden Status zu geraten.
Sascha Liebermann
Jobgarantie statt Grundeinkommen https://t.co/cBMvajn62f
— Fabio De Masi (MdB) (@FabioDeMasi) January 20, 2021
…unsere Beiträge zu dieser Thematik hier.
Unerwartet überzeugende Argumente _gegen_ #Grundeinkommen plus bessere Alternativen :-) https://t.co/Dxiy7OPxtt
— Gittaca (@gittaca) December 12, 2020
…siehe hier.
Sascha Liebermann
Eine #Jobgarantie ist Neusprech für: „Sozial ist, was Arbeit schafft.“#BGE #Grundeinkommen
(MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) December 2, 2020
#BGE entstigmatisiert gewollte und ungewollte Nicht-Erwerbstätigkeit. Ein „Job mit living wage für alle“ nicht. BGE zieht flächendeckend eine Einkommensuntergrenze ein. 60 % der Arbeitsstunden sind nicht bezahlt. Kein Job heißt nicht keine Arbeit. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 29, 2020
Siehe unsere Beiträge dazu hier.
Im Unterschied zur „#Jobgarantie“ leistet das #BGE einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Integration, weil es Bürger*innen um ihrer selbst und nicht ihrer Funktion willen integriert. I. U. z. „JG“ ist beim #BGE sehr klar, was wahr ist, wenn es der Fall ist. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 29, 2020
Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier.
Sascha Liebermann
Das Schreckliche an der Nicht-Erwerbstätigkeit ist nicht die Nicht-Erwerbstätigkeit an sich, sondern die Stigmatisierung. Die Stigmatisierung resultiert aus der Norm des Sozialstaats, erwerbstätig zu sein. Nur ein #BGE hebt diese Norm auf.
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 22, 2020
Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier.