„Recht auf Arbeit? Recht auf Faulheit?“ – eine irreführende Entgegensetzung…

…leistet sich wieder ein Beitrag in der taz, von Anna Lehmann, über die Unterschiede zwischen „solidarischem“ und Bedingungslosem Grundeinkommen. Man fragt sich, was das soll angesichts der weit fortgeschrittenen, differenzierten BGE-Diskussion, in der immer wieder deutlich gemacht wurde, dass es weder um ein Arbeitsverbot noch um Faulheit gehe. Der Beitrag von Sebastian Beug in der BZ ist da schon sachlicher. Und in der taz fragt sich Susanne Messmer wie wieder Zeit für Muße zu gewinnen wäre, die sie allerdings als „Nichtstun“ bezeichnet.

Bedingungsloses Grundeinkommen, Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung?…

…das kommt in dieser Gegenüberstellung der Positionen von Katja Kipping (Die Linke) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Es geht nur recht kurz um das BGE zu Beginn. Zur Verknüpfung von BGE, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung, siehe hier, hier und hier.

„Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich“…

…schreibt Katja Kipping (Die Linke) auf ihrer Website. Hier ein Auszug:

„Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.

44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.“

„Das bedingungslose Grundeinkommen – Utopie oder Realität?“ – Diskussion bei Phoenix

Eine um etwa zehn Minuten gekürzte Version (wegen der tagesaktuellen Meldung zum Bundespräsidenten) finden Sie hier. Achten Sie auf die Bemerkung von Michael Fuchs (CDU) am Ende: „Es wird mit Sicherheit eine bestimmte Gruppe geben, die nicht mehr arbeiten geht“. Fuchs räumt also ein, dass ein BGE nicht im Allgemeinen zu einem nachlassenden Erwerbsengagement führe, sondern nur bei einer bestimmten Gruppe. Darüber hinaus relativiert er seinen Vorbehalt, dass, wer schon ausreichend versorgt sei (Familie mit zwei Kindern = 4000 Euro), noch arbeiten gehe. Unter Umständen könne dies der Fall sein. Deutlich wird daran, wie sehr es beim BGE darum geht, wie viele Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Leben den Bürgern gelassen werden und ob von einer starken Gemeinwohlbindung ausgegangen wird.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen in der Sendung „Fakt ist!“ des MDR

In der Talkshow des MDR wird es am 2. Juli, ab 22.15 Uhr, um das Bedingungslose Grundeinkommen gehen: „Arbeit? Nein Danke! Was würde ein Grundeinkommen bringen?“. Der Titel ist, wie bei vielen Sendungen über Grundeinkommen, missverständlich. Zu Gast sein werden u.a. Susanne Wiest, die in ihrem Blog auf die Sendung hinweist, und Katja Kipping (Die Linke).