Und dieser „kleinen Gruppe“ wegen werden solche Maßnahmen aufgefahren? Es handelt sich um eine sehr kleine Zahl im Verhältnis zu den Beziehern und was erreicht man denn damit (https://t.co/ikJORagXBA)? https://t.co/HmT9CcTxPP
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) October 9, 2025
Kategorie: Sanktionen
Realitätstaugliche Diskussion oder Skandalisierung? Neues zu „Totalverweigerern“
Wer an ersterem interessiert ist, sollte sich den Bericht im IAB-Forum durchlesen, in dem sich die Autoren der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit der Diskussion um sogenannte Totalverweigerer widmen. Auf der Basis verfügbarer Daten geben sie eine Einschätzung dazu, wieviele Personen von 100%-Sanktionen überhaupt betroffen sind (siehe auch den Bericht dazu in der tagesschau):
„Insgesamt handelt es sich um eine sehr voraussetzungsvolle Regelung, sodass solche Fälle in der Praxis nur selten vorkommen dürften. Es überrascht daher nicht, dass es verschiedene Hinweise gibt, die in diese Richtung deuten. So spricht viel dafür, dass die Gesamtzahl dieser Leistungsminderungen zwischen April 2024 und Juni 2025 im niedrigen zweistelligen Bereich lag. Dies ist eine sehr geringe Zahl angesichts von mehr als fünf Millionen Personen, die im Laufe des Jahres 2024 zumindest vorübergehend zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehörten.“
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Ein Pappkamerad, keine etablierte Partei stellt Sanktionen in Frage
Da wird von Herrn Wöllmann ein Pappkamerad aufgebaut; keine der etablierten Parteien hat in den letzten zwanzig Jahren Sanktionen in Frage gestellt, allenfalls Art und Umfang hinterfragt, nicht aber grundsätzlich. Deswegen geht es auch nicht voran, die Debatte steckt fest. https://t.co/G9e98LEHlx
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) September 7, 2025
Die Fixierung mancher darauf, Sanktionen könnten nicht hart genug sein, ist das eigentliche Problem, wenn die Empirie zum Bürgergeld berücksichtigt wird.
Sascha Liebermann
„Eine so einfache Frage…“
»Aber es ist keine Seltenheit, dass die Hälfte der Termine nicht wahrgenommen wird«
Die Frage nach dem Warum kommt gefühlt schon einer Provokation gleich. Daran sieht man, wie unfrei der ganze gesellschaftliche Umgang mit Erwerbstätigkeit ist.
— BGE Eisenach (@bge_esa) June 17, 2025
„…Druck auf Bürgergeld-Empfänger soll wachsen“ – eine Debatte ohne Perspektive
„8.000 Sanktionen in MV – Druck auf Bürgergeld-Empfänger soll wachsen“ – unter diesem scharfen Titel ein recht sachlicher Beitrag zur Lage (https://t.co/atvdvkQRVs) – eine Debatte, der es an Sachgehalt mangelt, festgefahren, ohne Perspektive.
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) April 28, 2025
Siehe unsere Beiträge dazu hier.
Ahnungslosig- oder Mutwilligkeit?
…über die Rechtsfolgen belehrt worden sind oder diese kannten, wird das Bürgergeld für die Dauer von einem Monat um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert.“ Was macht Herr Brötel da? https://t.co/yv6QKkVZEU
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) April 23, 2025
„Sanktionierbarkeit aus Sicht von Leistungsberechtigten“…
…ein IAB-Forschungsbericht, der einmal andere Einblicke gewährt, wenn auch spärliche.
Was heißt „viele“?
Das wäre ja eine ziemliche Fehlwahrnehmung, gegen die Realität der sanktionsbewehrten Grundsicherung. Was heißt „viele“, relativ wozu? Etwa wie im Mythos über „Totalverweigerer“? (siehe auch: https://t.co/POCA5ymjpX) https://t.co/GqGMn7h8qY
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 8, 2025
Arbeitsverweigerung? Da war doch was…
…ach, nein, ein Missverständnis oder vielleicht eher ein Vorurteil bzw. eine Verleumdung?
In einem jüngst erschienen Beitrag (mit einem missverständlichen Titel) zu dieser Diskussion schreibt focus:
„Minderungen und Sanktionen wegen einer Arbeitsverweigerung seien jedoch selten. Die Zahl dieser Gruppe, bei denen der Regelsatz aufgrund von Weigerung gekürzt wurde, betrug laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838. Von den 1,6 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger sind somit 0,86 Prozent „Totalverweigerer“ von Arbeit oder Ausbildungen.“
Darüber hinaus heißt es:
„‚Generell lässt sich feststellen, dass zuletzt mehr als 80 Prozent der Minderungen wegen Meldeversäumnissen festgestellt werden‘, so der Sprecher gegenüber der ‚Tagesschau‘ weiter. Dies betreffe etwa versäumte Termine bei ihrem Träger oder beispielsweise bei einem medizinischen sowie psychologischen Untersuchungstermin. Von Januar bis November 2023 wurden demnach insgesamt in 201.465 Fällen Leistungen gemindert.“
Nein, das ist ja gar nicht möglich, hätten wir das früher gewusst. Äh – das wissen wir aber schon ziemlich lange, z. B. 2018 gab es schon eine solche Meldung (hier). Stefan Sell wies schon 2014 darauf hin, dass die meisten Sanktionen (70%) wegen Meldeversäumnissen verhängt werden (hier). In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird bis 2007 dasselbe ermittelt (hier, S. 9).
Selbst der Wert von 0,86% „Totalverweigerern“, von denen der Beitrag spricht, muss hinterfragt werden, weil an ihm die Gründe für die „Verweigerung“ nicht zu erkennen sind, so dass schon der Ausdruck „Verweigerung“ womöglich an der Sache vorbeigeht und nur der Gesetzeslage geschuldet ist. Es werden also seit Jahr und Tag dieselben Aufreger erzeugt, durch die Medien gereicht und zugleich wieder revidiert, ohne dass sich etwas verändert hätte. Weiß man es nicht besser oder will man es nicht besser wissen? Will also auch der Spitzenkandidat der CDU, der Verschärfungen anstrebt, es nicht wissen und all jene, die diese Debatte kurz vor der Bundestagswahl befördern? Wo bleiben die Alternativvorschläge der anderen Parteien? Einst gab es von Robert Habeck den Vorschlag einer Garantiesicherung, zwar etwas unausgegoren, aber immerhin – vom Winde verweht, so scheint es.
Eine solche Debatte und das Niveau kann man zurecht als Denkstagnation bezeichnen, ohne das irgendein Problem gelöst würde.
Sascha Liebermann
„‚Mismatch-Problem‘ und ’nutzloses Ritual'“…
…so Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, im Interview mit focus online. Fitzenberger äußert sich differenziert zu den Behauptungen Carsten Linnemanns, CDU, über die große Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher im Bürgergeld, die erwerbstätig sein könnten, es aber nicht seien. Auch weist er auf manche begriffliche Unschärfe in der Debatte hin und auf praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung mancher Vorschläge.
An einer Stelle geht es darum, ob Sanktionen hilfreich sind.
„[focus] Helfen Sanktionen überhaupt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen?
Fitzenberger: Ich würde sagen, dass Sanktionen notwendig sind. Aber sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen. Es klingt paradox, aber am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss – also wenn sie nur im Raum stehen, um sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.“
Fitzenberger hält zwar Sanktionen nicht für „das Allheilmittel“, erachtet sie jedoch für notwendig. Weshalb aber? Darauf gibt er nur eine indirekte Antwort, offenbar kann er sich nicht vorstellen, dass auch ein sanktionsfreies Sozialsystem, das Angebote macht, förderlich wirken kann. Aus seinen Ausführungen im Interview ließe sich jedoch der Schluss ziehen, dass es heute gute Gründe dafür gibt, weshalb bestimmte Leistungbezieher nicht erwerbstätig sind und Sanktionen gegen diese Gründe nicht helfen.
