„Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig“…

…laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Hier ein Auszug:

„Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.“

Wo bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen…

…fragt Stefan Sell in seinem Blog:

„Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.“

Es geht um eine weitreichende Entscheidung, weshalb dauert das schon drei Jahre, wo es um Existenzfragen geht?

Sascha Liebermann

Hilde Mattheis plädiert dafür, Hartz abzuschaffen – was schlägt sie als Alternative vor?

Simone Lange setzt sich immerhin dafür ein, ernsthaft über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren. Und Hilde Mattheis? Finden konnte ich zu dieser Frage nur den Hinweis auf einen Beschluss der SPD Ulm auf Mattheis‘ Website. Darin wird zwar ebenso die Abschaffung von Hartz IV gefordert, doch was heißt das konkret und was soll an die Stelle treten? Im Beschluss wird die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens als Alternative genannt – nun, damit geht man den Schritt zurück zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das solidarische Grundeinkommen soll ja auf Basis von „Freiwilligkeit“ in Anspruch genommen werden, was bleibt also für die, die es nicht in Anspruch nehmen? In Berlin ist die Antwort klar: sanktionsbewehrtes Hartz IV.

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Demokratie – ohne sie zu thematisieren: Rückblick auf eine Diskussion mit Ulrike Herrmann…

…im Deutschen Historischen Museum, zu der sie und ich am 7. Juli eingeladen waren. Dass Ulrike Herrmann von einem Bedingungslosen Grundeinkommen nicht viel hält, auch wenn sie die Ziele teilt, die einige damit verfolgen, daraus machte sie kein Hehl (siehe z. B. hier und hier). Ihr Einwand richtete sich vor allem darauf, dass es nicht finanzierbar und nicht durchsetzbar sei.

Das Format der Veranstaltung war nicht auf eine Podiumsdiskussion ausgerichtet, so dass wir nur wenig aufeinander reagieren konnten und das Publikum sehr früh mit seinen Fragen zu Wort kam. Die Veranstaltung wurde nicht aufgezeichnet. Ich gebe die in meinen Augen wichtigen Punkte der Diskussion aus der Erinnerung wieder.

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Auf Sanktionen in Sozialhilfe weitgehend verzichten?

Die Stadt Zürich scheint das zu machen und ihre Entscheidung zu verteidigen, siehe den Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung. Aus dem Beitrag:

„Bei allen übrigen Gruppen verzichtet die Stadt Zürich auf Sanktionen. Die Betroffenen haben zwar die Möglichkeit, Beschäftigungsprogramme zu besuchen, und die meisten tun dies laut Golta auch. Doch wenn sie sich anders entscheiden, haben sie keine Konsequenzen zu gewärtigen. Das Regime galt früher nur für Personen ab 55 Jahren; seit letztem Sommer hält es die Stadt bei allen Altersgruppen über 25 Jahren so.“

„Das bedingungslose Grundeinkommen halte ich für dekadent“…

…sagte Carsten Schneider, SPD, in einem Interview auf Börse Online. Hier die gesamte Passage im Wortlaut:

Börse Online: „Immer mehr, vor allem auch junge Migranten landen im Hartz-IV-Bezug, während die Zahlen der Inländer sinken. Was halten Sie von der Abschaffung der Sanktionen für Leistungsbezieher, die es an der nötigen Eigeninitiative fehlen lassen, oder gar von einem bedingungs­losen Grundeinkommen?“
Schneider:“ Ich bin sehr dafür, dass wir ein Arbeitslosengeld II als Grundsicherung haben, für das die Grundprinzipien des „Fördern und Fordern“ uneingeschränkt gelten – auch mit Sanktionen. Wer vertretbare Arbeitsplatzangebote bewusst ausschlägt, muss auch weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. Das bedingungslose Grundeinkommen halte ich für dekadent, weil es ein Schlaraffenland vorgaukelt, in dem es sich ohne Arbeit leben lässt.“

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