Wie zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Was sind Zwischenschritte und was sind Sackgassen?

Diese Frage ist nicht erst seit dem letzten Kongress des Basic Income Earth Network eine der gewichtigen in der Grundeinkommensdiskussion. Sie stellte sich schon vor vielen Jahren (siehe z.B. die „Zwischenbilanz“ von Götz Werner aus dem Jahr 2008), auch die Diskussion um das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus machte sich unter anderem daran fest. Kaufkraft und Ausgestaltung eines BGE sind wichtig dafür, ob auch die Effekte eintreten können, die Grundeinkommensbefürworter damit verbinden. Letztlich entscheidet sich jedoch alles daran, was die Menschen aus den Freiräumen, die ein BGE schafft, machen. Diese Offenheit ist nicht zu tilgen, sie bleibt bestehen.

Erhoffbar ist vieles, doch definitiv beantworten lässt sich erst, was geschieht, wenn das BGE einmal eingeführt worden ist. Diese Offenheit bereitet offenbar Unbehagen, nur ungern will man sich ihr überlassen. Aus diesem Grund wird nach Sicherheiten gesucht, Mikrosimulationen sollen sie verschaffen – ein durchaus verständlicher Wunsch, denn wer will sich schon unbedacht ins Ungewisse stürzen. Doch der Schein an Sicherheit, den solche Simulationen versprechen, trügt. Die Offenheit bleibt bestehen, sie lässt sich nicht aufheben. Daraus folgern manche, es sei unverantwortlich, einen Schritt zu wagen, dessen Folgen nicht bekannt sind. Ganz so ist es aber nicht, die Folgen sind ja bekannt: Anerkennung der Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesens willen; Schaffung von Freiräumen und damit mehr Möglichkeiten, das Leben nach eigenem Dafürhalten zu gestalten; Gleichstellung der bislang durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit degradierten Tätigkeitsfelder (Familie, bürgeschaftliches Engagement) u.a. Das sind zwar nicht die Folgen, die mit Berechnungsmodellen zu bestimmen versucht werden, es sind aber die Folgen, die ein BGE herbeiführt und auf die es ankommt. Denn alles hängt davon ab, dass die Bürger sich auch zukünftig einbringen – aber das ist banal, galt in der Vergangenheit, in der Gegenwart und wird auch in Zukunft gelten.

Ist diese Offenheit nicht doch eine Überforderung? Wie, wenn es also doch um ein Wagnis geht, ist es möglich, zum BGE zu gelangen angesichts der doch immer noch erheblichen Vorbehalte? Wie können sie überwunden werden, wenn überhaupt? Welche Schritte, auch Zwischenschritte, könnten weiterführend sein, welche nicht? Ingmar Kumpmann hat in seinem Beitrag „Zwischenschritte zum Grundeinkommen…“ schon vor beinahe einem Jahr treffend dargelegt, dass überall dort, wo sich Ansatzpunkte zu bieten scheinen, zu allererst die Frage beantwortet werden muss, ob diese Ansatzpunkte die Erwerbszentrierung aufheben oder nicht. Er nennt einige Beispiele, die genau diesen Schritt nicht erlauben. Ich habe ebenfalls Beispiele dafür genannt, wie vermeintliche Anknüpfungspunkte in eine Sackgasse führen können (siehe meine Kommentare zum Kindergrundeinkommen und zum Mindestlohn). An ihnen anzusetzen, würde also nicht einen Zwischenschritt zum Grundeinkommen, sondern einen in eine Sackgasse bedeuten.

Weil die größte Barriere für die Einführung des BGE die heutige Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit vor allem anderen ist, dann ist nur von solchen Zwischenschritten etwas zu erwarten, die diese Vorrangstellung aufheben oder ihrer Aufhebung zuarbeiten. In der Diskussion um das Solidarische Bürgergeld, das nicht selten als Mogelpackung gescholten wurde (z.B. hier), war ein solcher Ansatz enthalten, wenn auch die Höhe des zu erreichenden Betrags (nach heutiger Kaufkraft) zu niedrig angesetzt war (siehe einen meiner Kommentare hier). Aber eines wäre in der damaligen Form denkbar gewesen. Selbst ein niedriges Grundeinkommen in der Höhe von 600 Euro hätte den Bruch mit der Überbewertung von Erwerbstätigkeit ebnen können – zu einer solchen Einschätzung ist auch Philippe van Parijs anlässlich des BIEN-Kongresses gelangt. Für eine alleinstehende Person hätte es, obwohl niedriger als verfügbare ALG II-Leistungen, eine bestimmte Absicherung nach unten bedeutet, ohne die ALG II-Bedingungen mitzuschleppen. Ein Haushalt, bei entsprechender Ausgestaltung, hätte Einkommen kumulieren können. Der damalige Vorschlag hatte also das Zeug, eine Tür aufzustoßen.

Gilt das auch für den Vorschlag eines Sockeleinkommens, wie ihn die Sozialpiraten vorgestellt haben? Der Gedanke ist nachvollziehbar. Durch die universelle Ausschüttung einer Steuerrückvergütung pro Person von 50 Euro wäre ein Grundeinkommen im allgemeinen Sinn des Wortes geschaffen – das unterscheidet diese Steuerrückvergütung von allen Leistungen, die wir geute haben. Es wäre an keine Leistungsbedingung mehr geknüpft, alle bezugsberechtigten Personen würden es erhalten. Statt einer „ex post“-Ausschüttung, wie sie für die Negative Einkommensteuer kennzeichnend ist, wäre es eine „ex ante“-Ausschüttung. Hätte sie das Zeug, den Weg zum BGE zu ebnen? Im Unterschied zum damaligen Vorschlag von Dieter Althaus ist der Betrag so niedrig, dass er nicht einmal kumulativ – für eine Familie – von Bedeutung wäre. Zwar würde die Kaufkraft erhöht (sofern die gesamte Ausgestaltung entsprechend wäre), doch die niedrigen Beträge schüfen keine Freiräume von Gewicht, hätten eher symbolischen Charakter. Ist es dennoch denkbar, dass ein Sockeleinkommen langsam zur Erosion der Erwerbszentrierung beitrüge? Ich halte es aufgrund der niedrigen Höhe für fragwürdig. Stärker gewichten würde ich noch einen anderen Aspekt. Weshalb nicht die öffentliche Debatte und Verbreitung der Idee fördern, um damit einer größeren Akzeptanz eines ausreichend hohen BGE zuzuarbeiten statt mit einem solchen Konzept anzusetzen? Beides zugleich kann man nicht glaubwürdig tun, weil das eine dem anderen entgegenläuft. Angesichts dessen, dass auch für diesen Vorschlag ein Umstellung samt Gesetzesänderungen notwendig ist, weshalb dann so zögerlich vorgehen, statt gleich anders anfangen, z.B. mit der Neufassung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer hin zu einer Ausschüttung an alle?

Eine weitere Frage ergibt sich daraus, wie schnell ein BGE denn eingeführt werden solle, von heute auf morgen könne es ja nicht geschehen, sagen wohlwollende, indes ein wenig skeptische Befürworter. Das ist wohl wahr, aber auch trivial und angesichts der laufenden Debatte seit gut acht Jahren, die noch weiter sich ausbreiten muss, damit es zu einer Einführung kommen kann, ohnehin keine Option. Alleine die Diskussion hat schon manches in Bewegung gesetzt und wird es auch weiterhin tun. Bis der Tag gekommen sein wird, da das BGE eingeführt werden soll, haben sich die Bürger, deren Mehrheit notwendig ist, schon darauf eingestimmt, sonst würde es zur Mehrheit gar nicht kommen. Damit wäre dann ohnehin der Weg beschritten, der in einer Demokratie beschritten werden sollte: Willensbildung durch Debatte. Stimmen, die einer langsamen Einführung das Wort reden, da die Menschen auf diese Weise ebenso langsam an die neue Situation sich gewöhnen könnten, laufen den Grundfesten der Demokratie entgegen – sie fördern eine Pädagogisierung der Bürger. Was der Souverän will, wozu er sich bereiterklärt, das kann und muss er in aller Konsequenz selbst artikulieren und auch aushalten. Durch nichts anderes zeichnet sich die Mündigkeit aus, auf die wir schon heute setzen und die zukünftig ebenso unerlässlich sein wird (siehe dazu meinen Beitrag in diesem Band).

Sascha Liebermann

Wie ein Grundeinkommen wider Willen verhindern? – Zu einer Aktion von „attac Bonn“


Schon vor einiger Zeit (2009) stellte Attac Bonn einen symbolischen 1000 Euro-Schein her, um für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu werben.

Auf der Rückseite des Scheins findet sich folgender Text:

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist Teil einer Strategie umfassender öffentlicher Daseinsvorsorge. Es umfasst drei Elemente:
1. eine Geldzahlung, die individuell, ohne Arbeitszwang oder sonstige Bedingungen in existenzsichernder Höhe an alle gezahlt werden soll, die hier leben,
2. den Erhalt und Ausbau der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung unter Heranziehung aller Einkommen und einer hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber, die perspektivisch auch das Grundeinkommen auszahlen soll,
3. für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlose öffentliche Infrastruktur, die nicht nur Bildung, öffentliche Betreuungs- und Hilfsangebote, Nahverkehr betrifft, sondern tendenziell auch Mobilität allgemein und Wohnen.
Es ist ein globales Projekt der Umverteilung, mit seiner Einführung muss im Süden begonnen werden. Es zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es Armut beseitigt, das materielle Überleben der Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit entkoppelt und die Abhängigkeit von Frauen vom „Familienernährer“ aufhebt, so dass alle, Frauen und Männer, die Freiheit haben „nein“ zu jeder Zumutung zu sagen, der sie sich nicht freiwillig stellen wollen.“

Manches könnte zu den einzelnen Punkten gesagt werden, an denen auch Differenzen in der Grundeinkommensdiskussion sichtbar werden. Viel weitreichender ist aber das Demokratieverständis, das in den Ausführungen im letzten Absatz hervortritt. Selbstbestimmung wird über die Köpfe derer hinweg verstanden, deren Selbstbestimmung gerade Zweck eines BGE sein sollte. „Ein globales Projekt der Umverteilung“ ins Auge zu fassen setzt auch eine globale Legitimierung dieses Projekts voraus. Wessen Projekt aber ist es, um das es hier gehen soll?

Wo es keine globale Rechtsgemeinschaft und keinen globalen, demokratisch legitimierten Souverän gibt, kann es auch kein demokratisch legitimiertes globales Projekt geben. Niemand kann also niemandem ein Mandat dafür erteilen, ein solches Projekt durchzuführen. Mit gutem Grund sind selbst die Mandate der UN begrenzt. Alle existierenden supra- wie transnationalen Institutionen (UNO, IWF usw.) sind in ihrer Legitimierung von den Nationalstaaten als souveränen politischen Gemeinschaften abhängig – wie gerade die Erfahrungen der jüngsten Gegenwart vor Augen geführt haben (Libyen, Syrien usw.). Manche mögen das beklagen, weil sie sich eine Weltgemeinschaft herbeiwünschen. Daran ist nichts zu kritisieren, herbeiwünschen kann man sie, es mag sie auch eines Tages geben, wenngleich ich das für unwahrscheinlich halte. Solange es sie aber nicht gibt, unterläuft eine solche Strategie der globalen Einführung die bestehenden demokratisch legitimierten Gemeinwesen. Sie vollzieht, worüber wir uns zurecht beklagen, wenn es um die Europäische Union geht: über die Bürger allzuleicht hinwegzusehen. Wer darüber hinweggeht, dass es nach wie vor keine legitime Instanz der Interessenvertretung jenseits von Nationalstaaten gibt, stärkt nicht den Souverän, er schwächt ihn. Was progressiv klingt, weil global gedacht, unterminiert die Souveränität politischer Gemeinschaften.

Attac unterstellt ein Wir, das als verfasstes Gemeinwesen nicht existiert, und weil es nicht existiert, wirft das ein bezeichnendes Licht: Attac spricht offenbar für die anderen, vereinahmt diese und erlegt ihnen ein politisches Ziel auf. Von Souveränität kann keine Rede sein, demokratisch geht es hier schon gar nicht zu, und die Interessen von Bürgern anderer Länder werden schlicht ignoriert. Ob ein BGE gewollt ist, können wir nicht wissen, solange die Bürger sich nicht dafür ausgesprochen haben. Schon gar nicht ist es unsere Angelegenheit, in einem anderen Land etwas durchzusetzen. Was hier als progressiv und emanzpatorisch daherkommt, ist – gemessen an den Prinzipien der Demokratie – undemokratisch und bevormundend.

Es scheint kein Zufall zu sein, dass in dem Text weder von Bürgern als Staatsbürgern noch von einem Gemeinwesen die Rede ist. Demokratische Legitimierung und Volkssouveränität scheinen den Verfassern nichts zu bedeuten, das ist erschreckend. Wäre es anders, hätte ein derart bevormundender Text nicht geschrieben werden können. Ähnlich wie Forderungen danach, vor der Einführung eines BGE müsse zuerst das „System“ geändert oder etwa Menschen zum Umgang mit Freiheit befähigt werden, ist die Forderung, zuerst im Süden zu beginnen, eine gute Strategie, das BGE zu verhindern, zumindest aber den Weg dorthin zu erschweren. Man tut gut daran, sich genau anzuschauen, was Befürworter eines BGE wollen. Selbst aus einem auf die Stärkung der Bürger und der Demokratie zielenden Vorschlag (wie wir ihn vertreten), kann so ein Instrument der Entmündigung werden.

Sascha Liebermann

Siehe auch „Grundeinkommen – national, global, egal?“ (Gespräche über morgen) und „Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse“

Behinderung, häusliche Pflege und das Bedingungslose Grundeinkommen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins der Neuen Zürcher Zeitung, dem NZZ Folio, ist ein lesenswerter Bericht darüber zu lesen, wie Persönliche Assistenten (PA) behinderten Menschen das Leben erleichtern können. Unter dem Titel „Die rechte Hand“ legt Tom Shakespeare dar, wie ein Leben möglich wäre, das mehr Selbstbestimmung zuließe, als es in jedem noch so guten Heim möglich ist. Finanziert würde der PA vom Gemeinwesen; wie das Geld eingesetzt wird, entscheidet der Bezieher der Geldleistung selbst. Gerade angesichts der Diskussion um eine Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige, kurz „Pflege Bahr“( siehe auch die Kritik auf den Nachdenkseiten) wird deutlich, was ein BGE leisten könnte. Als Leistung an die Person jenseits jeglichen Bedarfs schafft es eine andere Basis: es erkennt die Person um ihrer selbst willen an. Jegliche Form der Pflege würde damit auf ein sicheres Fundament gestellt (Bedarfe oberhalb des BGE müssten gedeckt werden), zugleich würde sich die Einkommenssituation derjenigen verbessern, die sich dieser Aufgabe beruflich widmen würden.

Weitere Beiträge zum Thema: „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer.
„Souveränität gewinnen“ und „Bittsteller oder Bürger“ von Sascha Liebermann.

Orientierungslosigkeit in der Finanzmarktkrise?!

Staunen kann man gegenwärtig angesichts politischer Entscheidungen zur Stützung von Unternehmen. Jüngst hat die Teilverstaatlichung der Commerzbank für Aufruhr gesorgt, weil der Bund einen übermäßig hohen Preis für viel zu wenig Anteile an der Bank bezahlt hat (ca. 18. Mrd für 25% angesichts dessen, dass die Bank nur 4 Mrd. wert sein soll; siehe Nachdenkseiten; siehe auch Lucas Zeise in der Financial Times Deutschland). Nicht einmal ausreichend Einfluss hat er sich gesichert, um über das Geschäftsgebaren mitreden zu können.

Warum das alles? Sehen wir einmal von Vorwürfen der Verfilzung von Politik und Finanzwirtschaft ab, die nun häufiger zu hören sind, dann zielt das am meisten vorgebrachte Argument für die staatlichen Maßnahmen – auch in Sachen der Automobilindustrie – auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Wir wissen zwar nicht, ob diese Maßnahmen dazu beitragen, Arbeitsplätze, die erhaltenswert sind, auch zu erhalten. Die Begründung wird zumindest bemüht – und sie verfängt, wie es scheint (jüngst wird auch von der systemischen Bedeutung bestimmter Unternehmen gesprochen, die gestützt werden müssten, damit die Gesamtwirtschaft nicht Schaden nimmt). Es mangelt auch nicht an Alternativvorschlägen zum Vorgehen der Bundesregierung, doch auch sie zielen meist darauf, Arbeitsplätze zu erhalten.

Diese Fixierung erklärt auch, weshalb zugleich die Daumenschrauben bei Arbeitslosengeld I und II angezogen werden sollen. Damit setzt sich fort, was in den letzten Jahren auch dazu beigetragen hat, der Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen Aufwind zu verschaffen. Doch: (Erwerbs-)Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck, sie sind nicht in jedem Fall Orte der Leistungserbringung und schon gar nicht die einzigen. Ob also die Arbeitsplätze, um die mit den Maßnahmen gekämpft wird, erhaltenswert sind, das wissen wir nicht, wir können es von außerhalb der Unternehmen nicht sagen. Solange wir – die Bürger – auf das Einkommen aus diesen Arbeitsplätzen angewiesen sind, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, solange müssen wir die Unsicherheiten aushalten, die mit der Fremdbestimmung einhergehen.

Vertrauensbildung, das sei wichtig angesichts der Situation, aber keine der Massnahmen weist langfristig einen Ausweg. Die Finanzkrise lenkt von den Fragen ab, die mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgeworfen sind: Freiheit, Selbstbestimmung, Stärkung der Bürger usw.

Mit einem bedingungsloses Grundeinkommen im Rücken würden manche Gründe, die für die Maßnahmen heute angeführt werden, in der Luft zerplatzen. Dann würde sich zeigen, ob die Arbeitsplätze, die erhalten werden sollen, auch von den Arbeitnehmern als erhaltenswert beurteilt werden. Manche Verunsicherung unter Bankern – aber auch unter allen anderen Berufsgruppen – könnte der Zuversicht weichen, sich mit einem BGE neue Wege zu bahnen, sei es im Bankwesen, sei es woanders.

Sascha Liebermann

"Mehr Geld für alle" – und die Ideenlosigkeit der Journalisten

Jüngst gab es wieder einmal Gelegenheit im Fernsehen, bei Anne Will (Sendung vom 7. Dezember), eine Diskussusion zu sehen, in der auch das bedingungslose Grundeinkommen – mit Götz W. Werner – Thema war. Bei der Selbstbeweihräucherung der Sendung sich aufzuhalten, in der wie in vielen anderen, zwanghafte Witzigkeit zulasten sachhaltiger Diskussion geht, wollen wir uns nicht lange aufhalten – auch wenn es ärgerlich ist, was ARD und ZDF sich auf Kosten der Gebührenzahler für ein Starwesen unter den Moderatoren leisten.

Schon die Reaktionen auf die Sendung zeigen die Fantasielosigkeit der Journalisten, die offenbar nicht (mehr?) fähig sind, von der gegenwärtigen Lage zu abstrahieren und sich die Möglichkeiten, die ein BGE schafft, einmal vorzustellen. Man lese nur, was Die Welt und Spiegel Online zur Sendung geschrieben haben. Deutlich anders ist der Artikel bei Telepolis „Von der Finankrise in die 20-80-Gesellschaft“ ausgefallen.

Unsere Politiker, obwohl sie zu keinem anderen Zweck von uns delegiert werden, trauen sich offenbar auch nicht, nach Vorne zu denken – nicht einmal die der jüngeren Generation wie Philipp Mißfelder (zumindest in der Sendung, später wurde anderes vermeldet). Das ist besonders bedenklich, sitzt er doch in der Kommission der CDU, die sich mit dem Solidarischen Bürgergeld beschäftigt. Auch der sich seines volkswirtschaftlichen Sachverstandes rühmende Thilo Sarrazin konnte nicht nachvollziehen, welche volkswirtschaftliche Dynamisierung ein BGE ermöglichte. Damit setzt er fort, was er früher schon zum BGE geäußert hat. Auch den Hinweis von Götz W. Werner angesichs der in der Sendung heraufziehenden Schelte zum Gemeinwohl nichts beitragender ALG II-Empfänger, dass alle Steuerlast der Verbraucher trage und deswegen selbstverständlich alle Transferleistungsempfänger ebenfalls zum Steueraufkommen – damit auch zum Gemeinwohl – beitragen, blieb unverstanden.

Zumindest könnte man mit einer gewissen Erleichterung feststellen, dass die Teilnehmer der Runde vorsichtig waren, als es darum ging, Auswege aus der Misere vorzuschlagen. Doch diese Zurückhaltung hatte den Beigeschmack, einer Abwehr gegenüber grundsätzlichem Nachdenken zu entspringen. Viel wurde davon gesprochen, das Vertrauen der Bürger wiederzugewinnen, dass es jedoch gerade die Politiker, die das Vertrauen der Bürger nicht steigen, sondern sinken lassen, wenn die ewig gleichen doch längst inhaltsleeren Behauptungen in Schaukämpfen zum Besten gegeben werden, scheint ihnen nicht in den Sinn zu kommen.

Doch, so unsinnig auch Prognosen sind, es lässt sich sehr wohl etwas über mögliche Wirkungen etwaiger Maßnahmen angesichts der Finanzkrise sagen. Man muss sie nur darauf hin betrachten, wo sie ansetzen, was sie voraussetzen, damit sie wirken und ob diese Wirkungen im Verhältnis zu dem, was wir haben, erhebliche Veränderungen bedeuten würden. Gerade hier ist es erstaunlich, wie engstirnig mit dem BGE umgegangen wird. Die ganze Diskussion über Konsumgutscheine, Steuersenkung und zusätzliche Investitionen zur Ankurbelung der Binnenwirtschaft stellte sich doch vollkommen anders dar, wenn es eine Grundabsicherung gäbe, auf die wir uns immer verlassen könnten. Es könnte, eben ohne Verpflichtung, konsumiert und investiert werden, worein auch immer.

Statt Konsumverpflichtung und Vollbeschäftigung zur Ankurbelung der Wirtschaft zu fördern, könnten Selbstbestimmung und Konsumverzicht als gemeinwohldienlich wertgeschätzt werden. Das wäre mit einem BGE der Fall. Damit würde auch endlich sichtbar, was ohnehin heute schon gilt: Alle sind in einem Gemeinwesen von allen abhängig, und nicht – wie dem kleinbürgerlichen Verständnis der liberalen Idee, das der Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel, vertrat – leben die einen auf Kosten der anderen.

Wir sollten nicht die Idotie der Vollbeschäftigung durch die der Konsumpflicht ersetzen, als seien beide Ziele um ihrer selbst willen. Der Grund unseres Gemeinwesens ist unserer – der Bürger – Selbstbestimmung. Ob sie durch politische Entscheidungen gefördert wird, darauf sollten wir unser Augenmerk richten, statt die Bürger in den Dienst der Wirtschaft zu stellen.

Sascha Liebermann

"Wir brauchen härtere Maßnahmen" – Familienpolitik und Bevormundung

Unter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben – das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:

„Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen.“

Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach „der Stärkere“.

In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für „härtere Maßnahmen“, um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, „sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen“. Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden.

Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern.

(Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz)

Sascha Liebermann

Stillstand durch Diskussion – bei Anne Will

Unter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.

Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst.

Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten.

Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält.

Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist.

Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das?

Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht.

Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten.

Sascha Liebermann

Leiharbeit, Zeitarbeit, prekäre Lebensverhältnisse – wie sähe es mit einem BGE aus?

Seit einiger Zeit wird viel über die Zunahme von Leiharbeit, Zeitarbeit und prekäre Lebensverhältnisse berichtet und diskutiert. Es scheint auf den ersten Blick eindeutig, worum es dabei nur gehen kann: um befristete Arbeitsverhältnisse, die zu Einkommensunsicherheit führen; um Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen, nicht existenzsichernden Einkommen sowie um Statusunsicherheit als Arbeitnehmer – der Einzelne verliert an Verhandlungsmacht. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Einkommenserzielung werden die Freiheiten enger, nicht nur für diejenigen mit geringen Qualifikationen, auch für andere: in keinem Bereich mehr sind Arbeitsplätze sicher. Diese Entwicklung hat zahlreiche Folgen. Entscheidungen, die über einen längeren Zeitraum sich auswirken und die zu treffen eine gewisse finanzielle Absicherung voraussetzt, werden so erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Auch für die Frage der Familiengründung ist diese Lage nicht ohne Wirkung, wenngleich sie nicht alleine entscheidend ist.

Doch all die aufgelisteten Phänomene werde nur zu Problemen, weil wir keine Absicherung vorsehen, die von einer Einkommenserzielung über geregelte Erwerbsarbeit unabhängig ist. Gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, was wäre an Leiharbeit problematisch? Verhandlungsmacht würden Leiharbeiter im Unterschied zu heute nicht einbüßen, sie würden erst welche gewinnen. Zeitarbeit könnte zu Projektarbeit werden, ohne dass Einkommensungewißheit damit verbunden wäre. Was bliebe von „prekären Lebensverhältnissen“ übrig?

Etwas ganz anderes, als heute damit verbunden wird. „Prekär“ kann eine Lebenssituation in zwei ganz verschiedenen Bedeutungen sein. Die eine benennt schwierige, die Existenz bedrohende Einkommensverhältnisse. Letztlich bleibt dann der Gang zur Sozialbehörde mit all seinen stigmatisierenden Folgen. „Prekär“ kann aber ein Leben auch in einem anderen Sinn werden, der für gewöhnlich mit dem Ausdruck nicht verbunden wird: dem einer Lebenskrise als Sinnkrise. Sie kann durch keine Einkommensgarantie aufgehoben werden, keine Bildungspolitik kann sie verhindern. Solche Krisen gibt es heute auch, jeder hat auf sie eine Antwort zu finden, allerdings geben wir heute noch eine Antwort vor, die wir für besonders gut halten: Erwerbsarbeit. Auch wenn jeder schon vor die Frage gestellt ist, was er mit seinem Leben anfangen, was er aus ihm machen will, kann er doch heute an dieser einen Krücke gehen, in ihr eine Antwort erkennen. Wer Erwerbsarbeit leistet, macht nach allgemeiner Anschauung auf jeden Fall etwas Sinnvolles. Das spürt besonders, wer zur Arbeitsagentur geht und ihr Kunde wird.

Längst schon ist diese Antwort aber brüchig geworden, die Sinnfrage verlangt nach individuierten Antworten, jeder muß die geben, die ihm gemäß ist. Gäbe es ein BGE, stellt sich die Frage radikaler, es gäbe keine Krücke mehr, an der wir gehen könnten. Nicht würden wir in einem Schlaraffenland leben, wie immer wieder suggeriert wird. Vielmehr wäre es genau anders herum, wir wären mit der Frage der Freiheit und des Lebensinns viel härter konfrontiert. Keine kollektiv posivtiv besetzte Antwort würden den Weg weisen, wir müßten ihn selbst finden. Die wirklichen Lebensfragen träten um so deutlicher hervor, wenn wir von Einkommenssorgen befreit wären, Fragen, auf die keine politische Planung eine angemessene Antwort zu geben vermag.

Genau eine solche Situation wäre unserer Demokratie gemäß: sie ruht auf der Bereitschaft der Bürger, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Ein BGE würde sie darin bestärken, ihnen den Rücken stärken, damit sie ihren Weg zu finden zum Gemeinwohl beizutragen. Mit einem BGE im Rücken trifft einen die Sinnfrage erst mit voller Wucht.

Sascha Liebermann

"Einfache Tätigkeiten", Bildungsabschlüsse, ständisches Denken – und das BGE

Wollen wir erfahren, wie in unserem Land über die Selbstbestimmungsfähigkeiten des Einzelnen gedacht wird und welche Vorstellung davon herrscht, weshalb Menschen sich für etwas engagieren, dann müssen wir uns nur betrachten, wie über „einfache Tätigkeiten“ gesprochen wird.

„Einfache Tätigkeiten“, so heißt es, ergreife jemand dann, wenn er nur geringe berufliche Qualifikationen vorweisen könne, wenn sie nur als Zuverdienst benötigt werden oder auch, weil er oder sie keine andere Wahl habe. Nicht selten wird denjenigen, die solche Tätigkeiten ausüben, attestiert, sich mit ihnen nicht zu identifizieren. Sicher, es wird Arbeitnehmer geben, für die das Geld wichtiger ist als die Sache, um die es geht. Nicht verwunderlich ist das, wenn jemand in Not ist, dennoch aber eine schlechte Voraussetzung dafür, eine Arbeit gut zu machen. Denn Geld selbst ist nicht sinnerfüllend, ist kein Inhalt, sondern lediglich Mittel dazu, sich etwas zu verschaffen. Wenn Geld den Vorrang hat und die Sache unbedeutend ist, mit der es verdient wird, dann ist zweifelhaft, welcher Qualität die Leistung ist, die erbracht wird. Voraussetzung für Leistung ist die Bereitschaft, sich mit einer Sache, ganz gleich welcher, auseinanderzusetzen. Person und Sache müssen sich entsprechen, soll dabei etwas Brauchbares herauskommen. Auch für einfache Tätigkeiten, können wir sagen, bedarf es also eines inneren Antriebes.

Was für diese Tätigkeiten gilt, gilt selbstverständlich im allgemeinen, wie sollte man sonst erklären, dass auch gegen Widerstände und unter widrigen Umständen Menschen dennoch an ihren Zielen festhalten. Die Rede von „einfachen Tätigkeiten“ ist auch irreführend, weil unsere Erfahrung lehrt, dass Automatisierung vor komplexen Tätigkeiten nicht halt macht. Entscheidend ist also, wie routineförmig ein Beruf ist, wieviel der Arbeitsgänge, die mit ihm verbunden sind, auf Maschinen übertragen werden können. Man denke nur an den Geldautomaten, der vor vielen Jahren qualifizierte Bankangestellte ersetzt hat.

Wer nun gegen das BGE den Einwand vorbringt, es werde sich niemand mehr finden, der bereit sei, einfache oder gar „schmutzige“ Tätigkeiten auszuführen, der geht davon aus, dass diese Tätigkeiten nicht sinnerfüllend sein können. Er geht davon aus, dass man keinesfalls damit etwas Positives verbinden könne. Wir kommt das?

Wir denken in festen Definitionen und bemerken es nicht. Wir sehen davon ab, dass die Frage, was sinnerfüllend ist, nur der Einzelne für sich beantworten kann, es gibt darauf keine allgemeine Antwort. Genau damit aber, es dem Einzelnen zu überlassen, tun wir uns schwer. Für das „Volk der Dichter und Denker“ scheint es so zu sein, dass der Mensch nur durch Bildungszertifikate und Arbeit zum Menschen werde, nicht aber durch Bildung, in deren Zentrum der Einzelne als Individuum steht. Eine solche Bildung bestimmt sich durch Erfahrungen, die dem Einzelnen ermöglicht werden. Weil aber Zertifikate Bildung schon ersetzt haben, streben wir danach, möglichst viele durch eine rigide und selektive Schule zu schleusen, einen großen Anteil davon dann wiederum durch ein Studium zu schleusen – und beides folgt mehr denn je den Maximen von Unterwerfung und Anpassung, nicht aber denen von Selbstbestimmung und Auseinandersetzung.

Aus diesem Grund, weil jemand ohne gehobenen Abschluß nichts ist, werten wir einfache Tätigkeiten und die Menschen, die sie ausüben, ab. Deswegen können wir uns nicht vorstellen, dass jemand eine solche Tätigkeit seinen Ambitionen entsprechend ausüben will. Mit einem BGE täten wir den ersten Schritt, um die Beantwortung dieser Frage dem Einzelnen zu überlassen.

Sascha Liebermann