„Minimalisierung des Minimums“…

…unter diesem Titel nimmt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung Stellung zu einem Urteil des Sozialgerichts in Gotha, das die Kürzung bei Arbeitslosengeld II im Falle von Pflichtverstößen für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, wie es sich mit dem Sanktionsregime verhält. Doch was kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen?

Selbst wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt würde, wer wäre zum Handeln aufgefordert, um die Missstände zu ändern? Das Parlament natürlich, denn nur es kann ein Gesetz ändern und ein neues verabschieden. Die Verfassung schwebt nicht über dem politischen Souverän, sie ist eine Richtschnur, kein ehernes Gesetz. Zum Glück ist das so, sonst wäre das Parlament überflüssig und tatsächlich nur eine „Schwatzbude“, zu der manche es schon erklärt haben. Ist das Bundesverfassungsgericht also, auch wenn dieser Weg in Deutschland gerne beschritten wird, der richtige Adressat, um eine solche Frage wie die der Sanktionen zu klären? Es geht dabei doch darum, was politische Souveränität ist, und die wird nicht durch ein Gericht hergestellt, sie wird lediglich durch Recht geschützt. Wenn aber diese Souveränität keinen Rückhalt im Selbstverständnis der Bürger hat – da helfen alle Verweise auf das Grundgesetz nichts -, was ist die Verfassung dann wert? Wenn eine Mehrheit das Sanktionsregime trägt, und sei es nur durch passive Duldung, dann sagt sein Fortbestehen etwas darüber aus, wie wir zueinander als Bürger stehen. Was würde eine Beseitigung des Sanktionsregmies (das es auch vor der Agenda 2010 gab) per Gerichtsentscheid erreichen, wenn der Geist davon weiterhin wirkte? Dasselbe gilt umgekehrt für den Fall, dass das BVerfG das Sanktionsregime für verfassungsgemäß erklärt. Was folgt daraus? Wäre dann alles gut, weil das BVerfG so entschieden und die Verfassungskonformität erklärt hätte? Udo di Fabio, ehemaliger Richter am BVerfG, hat sich zu dieser Überhöhung geäußert und sie mit dem nicht gerade starken Vertrauen in die politische Kompromißbildung erklärt (siehe hier).

Die entscheidende Veränderung ist nur politisch zu erreichen, durch öffentliche Auseinandersetzung, also öffentliche Willensbildung. Wem daran liegt, dass sich die Bürger als Bürger begreifen und begegnen, das Bürgerethos leben oder entwickeln, das für eine lebendige Demokratie notwendig ist, der muss auf eine politische Entscheidung hinwirken, nicht auf eine juristische. Eine Verfassung kann kein Bürgerethos hervorbringen, sie kann es allenfalls schützen oder in ihr kann es zum Ausdruck kommen. Wie wir miteinander umgehen und leben, ist eine Frage der Selbstbestimmung. Die Politikwissenschaftlerin Ingeborg Maus hat dieser Frage interessante Überlegungen gewidmet. 

Zu einem BGE, um diesen Bogen zu schlagen, wird es nur durch Willensbildung kommen, nur dann wird es den Rückhalt haben, den es braucht. Ganz gleich, was das BVerfG entscheidet.

Sascha Liebermann

„10 Jahre Hartz IV. Schikane per Gesetz“ – und die Alternative?

So ist ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung übertitelt, der deutliche Worte findet. Hier ein Auszug:

„…Der Sanktionsparagraf des Sozialgesetzbuchs II ist Kern und Zentrum des gesamten Hartz-Gesetzes – der längste Paragraf und offenbar der wichtigste: Wie kann man die Hartz-IV-Empfänger zwiebeln? Der Paragraf behandelt die Leute als potenzielle Faulpelze, denen man die Faulpelzerei auf Schritt und Tritt austreiben muss. Das trifft seit der Einführung des Gesetzes vier bis fünf Millionen Menschen jährlich.
Die schwarze Pädagogik, in der Kindererziehung verpönt, hat Hartz IV also bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Das Gesetz hat wieder eingeführt, was das Bundesverfassungsgericht abgeschafft hat: Der Betroffene steht in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat; er ist mehr Untertan als Bürger, er ist Objekt von staatlichem Paternalismus…“

So deutlich Prantl hier wird, was folgt daraus, worin besteht die Alternative? Man schaue nur einmal in das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 (Bundesgesetzblatt von 1969, § 118 (S. 603)), das bis Ende der neunziger Jahre galt und erkennt sofort den Sanktionsgeist, der mit den „Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine besonders drastische Gestalt erhalten hat.

Es gibt nur eine Alternative, wenn die Vorrangstellung von Erwerbsätigkeit aufgegeben wird, wenn Einkommenssicherung auf einem Mindestniveau nicht mehr von Erwerbstätigkeit abhängig ist. Das Bedingungslose Grundeinkommen leistet genau das.

Sascha Liebermann

„Leistungsprinzip? Nein, Leidenschaftsprinzip“

Genau dieses Motto steht am Ende eines Beitrags im Magazin der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel „Sie spinnen, Herr Jauch“.

Die Autorin, Meike Winnemuth, spricht treffend aus, was das Motto wäre, wenn wir das bGE eingeführt hätten:

„Vielleicht ist das die wahre Millionenfrage, nennen wir sie den Günther-Jauch-Test: Wer auf die Frage, ob er beim Gewinn von viel Geld kündigen würde, »sofort« sagt, sollte vielleicht auch ohne die Million gehen. Denn er ist am falschen Ort und hat fast schon die Pflicht, sich etwas zu suchen, was ihn glücklich macht – man hat nur ein Leben. Aber gehen, wenn man glücklich ist? Aufgeben, was man liebt? Um sich am Rand eines Swimmingpools zu langweilen?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe auch schon gekündigt, immer dann nämlich, wenn keine Liebe für das da war, was ich tat. Und wenn ich jetzt sage: Ich würde auch dann noch arbeiten, wenn ich nicht müsste, dann meine ich nicht, dass Arbeit nicht gut bezahlt werden sollte. Im Gegenteil: Diejenigen sollten Geld verdienen, sogar wahnsinnig viel Geld, die für das, was sie tun, brennen: die Krankenschwester, die lieber einmal zu viel nach dem Rechten schaut, der Lehrer, der nachmittags einen Workshop nachschiebt. Denn wer liebt, was er tut, macht es auch gut. Leistungsprinzip? Nein, Leidenschaftsprinzip. Was für ein Geschenk, so einen Beruf zu haben. Und das dem Leben vor die Füße werfen? Ganz ehrlich: Sie spinnen wohl.“

Auch heute ist die Suche nach dem, was einen erfüllt, nicht von einer anderen, sondern von dieser Welt (siehe „You’ve got to find what you love“). Doch, wer kann so einfach kündigen, wenn er Familie hat? Für Alleinstehende ohne Kinder ist das auch heute noch viel leichter möglich als für Eltern. Mit einem bGE wäre es allen möglich. Wer die Möglichkeiten nicht nutzen würde, müsste dafür selbst geradestehen.

Wer nun einwendet, das treffe vielleicht für Leute mit guter Ausbildung zu, dem sei unser Beitrag zu dieser Frage empfohlen.

Sascha Liebermann

„Deutschland lebt unter seinen Verhältnissen“

In den letzten Tagen und Jahren wurde immer wieder behauptet, wir hätten über unsere Verhältnisse gelebt. Das bleibt nicht ohne Folgen, es schürt Ängste und verbreitet die Auffassung, Sparen sei der beste Ausweg. Peter Bofinger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, schätzt das ganz anders ein. Zum Beitrag in der Süddeutschen Zeitung.

Weitere informative Hinweise finden Sie auf den Nachdenkseiten