…ein Beitrag von Ute Fischer in: Bertelsmann Stiftung/Das Progressive Zentrum (Hrsg): Soziale Marktwirtschaft: All inclusive? Band 2, S. 70-95.
Kategorie: Ute Fischer
„Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland und Europa?“
Eine neue Veröffentlichung zur Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, hrsg. von Thomas Meyer und Udo Vorholt, in der Reihe Dortmunder politisch-philosophische Diskurse mit Beiträgen von Ute Fischer, Götz Werner, Christian Neuhäuser und Sascha Liebermann. Erschienen ist der schmale Band im projektverlag.
Stellungnahme von Ute Fischer zur Anhörung im Landtag online
Die Stellungnahme von Ute Fischer zur öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11692, zum „Abschied von der Arbeitsgesellschaft“, am 30 Juni, ist online zugänglich. Das Protokoll der Ausschusssitzung sowie einen Kommentar dazu von Sascha Liebermann finden Sie hier.
Ute Fischer im Nighttalk bei „derLampeitl“ – Aufnahme online
Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus – eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen
Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.
Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?
„Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung.“ (Protokoll der Anhörung, S. 16)
Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.
Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er – und das ist eine Unterstellung – behauptet, dass „meistens“ Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.
Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:
„Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend.“ (S. 10)
Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).
In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?
Sascha Liebermann
„Soziales neu erfinden“ – Inklusion und Bedingungsloses Grundeinkommen in Wuppertal
Zur Finanzierbarkeit eines Bedingungslosen Grundeinkommens…
…wird immer wieder behauptet, gäbe es wenig fundierte Ausführungen. So auch jüngst in einem Beitrag von Bilanz, einem Schweizer Wirtschaftsmagazin. Wer sich eingehender mit der Diskussion befasst, wird allerdings auf verschiedene Versuche stoßen, die in diese Richtung unternommen worden sind bislang. Einer, der wenig gewürdigt und in seiner Bedeutung unterschätzt wird, ist das Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer. Es hat Wandlungen und Veränderungen erfahren vom einstigen Ulmer Modell eines Bürgergeldes bis zur gegenwärtigen Fassung. Manche Veränderung geht auf unsere Zusammenarbeit mit Helmut Pelzer und den Ulmer Mitrstreiterinnen und Mitstreitern vor vielen Jahren schon zurück. Vor allem Ute Fischer hatte sich hier zeitweilig enorm engagiert (siehe auch hier).
„Das Bedingungslose Grundeinkommen – Drei Modelle“…
…ein Beitrag von Ute Fischer zur „Netzdebatte Zukunft der Arbeit“ der Bundeszentrale für politische Bildung.
Eine Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II? Aber sicher…
so könnte man kommentieren, was ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium nach Meldung von neues deutschland enthalten soll. Siehe auch die Meldung von gegen-hartz dazu, die sich auch auf Ute Fischer beruft, die am Ende der Meldung noch mit einem Vorschlag zitiert wird, wie denn im gegenwärtigen Gefüge schon Verbesserungen zu ereichen wären. Ihre Ausführungen entstammen diesem Interview, auf das gegen-hartz nicht verweist. Der Vorschlag im Original lautet so:
„Wo sehen Sie denn aufgrund Ihrer Analysen weitergehenden Reformbedarf in den Jobcentern?
Organisatorisch und inhaltlich. Die Vielzahl an Verwaltungsrichtlinien und Anweisungen, die die Beschäftigten in den Jobcentern befolgen und umsetzen müssen, nimmt durch die Reform nicht ab. Daher verfehlt das Gesetz die gewünschte Wirkung. Eine stärkere Vereinfachung wäre zu erzielen durch eine Trennung von Auszahlung und Beratung bei möglichst starker Pauschalierung des Grundsicherungsbetrags. Nur so könnten Einzel- und Sonderfallberechnungen entfallen. Der Pauschalbetrag, der Regelsatz, müsste dann hoch genug sein, damit auch Wohnungs- und Nebenkosten abgedeckt sind. Am wichtigsten aber scheint mir ein Umdenken zu sein: Wenn die Behörde – und der Gesetzgeber – darauf verzichten würde, besser zu wissen, was der oder die Einzelne wirklich will und welche Tätigkeiten zu ihm oder ihr passen, erst dann würde auch die Beratung in den Jobcentern zu einer professionellen Hilfeleistung. Solange aber die Eingliederung in Arbeit um jeden Preis den „Geist“ der Sozialpolitik prägt, werden Hilfebedürftige entmündigt und der Entwicklungsprozess nachhaltig gestört.“