Bundestagsabgeordnete der Grünen beziehen Stellung zu Grundeinkommen und Enquetekommission

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet von und veröffentlicht die Stellungnahme von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dazu, weshalb sie eine Enquetekommission zum Grundeinkommen gegenwärtig nicht für sinnvoll halten.

Hier ein Auszug:

Das Potenzial einer Enquete-Kommission schätzen wir mittlerweile allerdings weit geringer ein als noch vor drei Jahren bei der Aufstellung unseres Wahlprogramms. Im Gegenteil befürchten wir sogar, dass eine Enquete kontraproduktiv sein könnte. Denn weder in der SPD noch in der CDU finden sich derzeit Abgeordnete, die sich offen, engagiert und kraftvoll für ein Grundeinkommen einsetzen. Auch innerhalb der Partei Die Linke ist die Unterstützung für das Grundeinkommen eher schwach und ist mindestens so umstritten wie bei uns. Außerdem waren die Erfahrungen und die Qualität der Diskussionen zum Grundeinkommen in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität” in der letzten Legislaturperiode extrem enttäuschend. Diese Gemengelage lässt keine gute Prognose für eine produktive und zielführende Auseinandersetzung zu. Doch die wäre unabdingbare Voraussetzung für zukunftsweisende Ergebnisse. Hinzu kommt, dass die übergroße Koalition aus SPD und CDU/CSU allein mit der Benennung von Sachverständigen Argumente für ein Grundeinkommen marginalisieren könnte.

Eine Enquete-Kommission, die lediglich ein Schlag ins Wasser wird, kann nicht erstrebenswert sein. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse droht sogar die Gefahr, dass es eher eine Enquete gegen das Grundeinkommen wird. Wir werden uns deshalb zunächst auf andere Formate konzentrieren, um die Debatte über das Grundeinkommen zu beflügeln. Dafür streiten wir und darüber wollen wir mit euch im Austausch bleiben, in der Gesellschaft und in unserer Partei.

Diese Einschätzung hat manches für sich, denn eine Enquetekommission dient der Erörterung von Sachfragen mit Hilfe von Sachverständigen. Da auch Abgeordnete Mitglieder der Kommission sind, ist es eine durchaus politische Einrichtung. Es werden nur Empfehlungen ausgesprochen. In dieser Unverbindlichkeit hat sie Gemeinsamkeiten mit dem Petitionsrecht (siehe hier und hier). Was die Autoren allerdings mit den Mehrheitsverhältnissen erklären, könnte trefflich über Enquetekommissionen im Allgemeinen gesagt werden. Für die öffentliche Meinungsbildung sind sie ein ungeeignetes Gremium, es besteht sogar die Gefahr, dass sie Fragen von öffentlichem Interesse aus der öffentlichen Aufmerksamkeit nehmen und die Willensbildung dadurch schwächen. Nach dieser Stellungnahme kann man nun gespannt sein, wie Bündnis 90/ Die Grünen die Diskussion wieder fördern wollen, macht die Partei nicht gerade den Eindruck, als brenne ihnen das BGE auf den Fingern. Vielleicht ist eine Partei ohnehin die falsche Adresse dafür.

Sascha Liebermann

„Die Arbeiter im Weinberg. Das bedingungslose Grundeinkommen aus christlicher Sicht“

Eine Sendung im Bayrischen Rundfunk in der Reihe „Evangelische Perspektiven“ von Michael Reitz. Darin u.a. Auszüge aus einem Gespräch mit Sascha Liebermann. Hier geht es zum Podcast.

P.S.: Interessant ist, dass in dem Beitrag „Anreiz“ und Freiräume, die ein BGE schaffen soll, in einem Atemzug genannt werden (ab Minute 10:05). Beim BGE geht es ja gerade nicht um „Anreize“, sondern um Ermöglichung.

„Das bedingungslose Grundeinkommen hat nichts mit Sozialismus und Schlendrian zu tun – es würde uns von staatlicher Hilfe emanzipieren“…

…schreibt Philipp Löpfe über das Bedingungslose Grundeinkommen auf watson.ch. Er gibt eine Einschätzung zur Eidgenössischen Volksinitiative und dem Stand der Diskussion in der Schweiz. Der Titel, der offenbar auf eine Äußerung von Daniel Häni zurückgeht, ist etwas missverständlich. Er stellt einen Gegensatz zwischen dem BGE und dem Staat bzw. staatlicher Hilfe der, der so nicht besteht. Der Staat lebt nicht als eigenständige Größe freischwebend um uns herum und gibt uns etwas, das wir nicht haben wollen bzw. enthält es uns vor. Selbst die Rentenversicherung, die als Umlagesystem operiert, kann nicht als Leistung betrachtet werden, die unabhängig vom „Staat“ operiere. Es ist ja der Staat, der sich zu ihrer Einrichtung entschlossen hat einst und der wiederum in der Lage wäre, sie aufzuheben – der Staat als politische Vergemeinschaftung. Die Regierung hat sich ja stets dem Souverän gegenüber zu verantworten. Zwar bestimmen wir nicht über jede einzelne Angelegenheit (das wäre auch in einer direkten Demokratie – siehe auch hier – nicht der Fall), doch wir erteilen durch die Wahl von Delegierten ihnen einen Auftrag. Der Staat ist also zum einen eine politische Vergemeinschaftung der Staatsbürger, die ihn tragen, zum anderen das Gebilde, das von seinen Staatsbürgern den Auftrag zur Gestaltung erhält, ohne dass diese ihre Verantwortung aufgeben können. Obwohl all dies banal erscheint, ist die Vorstellung, der Staat stehe den Bürgern als eigene Größe gegenüber, immer wieder anzutreffen, siehe hier, hier und hier. Es sei, so heißt es oft, der Staat, der den Bürger einschränke, ihn seiner Freiheit beraube oder ähnlich. Nun kann der Staat als politisches Gemeinwesen in der Tat die Freiräume seiner Bürger beschränken, das tut er aber im Gefolge politischer Willensbildung und dann parlamentarischer Entscheidung – und nicht einfach so.

Sascha Liebermann