„Aktuelle Mikrosimulationsstudien zur Einführung eines partiellen bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland – eine kritische Analyse​“…

…dieses Arbeitspapier von Alexander Spermann wurde am 3. März dieses Jahres in der Reihe der FRIBIS-paper (Freiburg Institut for Basic Income Studies) veröffentlicht und befasst sich mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, das im vergangenen September veröffentlicht wurde. Spermann identifiziert einige Kritikpunkte, die sich auf Gesamteinschätzung des Gutachtens beziehen.

Siehe unsere Kurzeinschätzung hier, die Pressemitteilung mit Link zur Broschüre des Netzwerks Grundeinkommen zum Gutachten hier.

Sascha Liebermann

„Trauen wir uns bald den notwendigen Sprung ins Ungewisse?“…

…fragt Alexander Spermann in seinem Beitrag „Hartz IV ist nicht das Ende der Geschichte“ in der Wirtschaftswoche.

Er plädiert für mehr Mut und überrascht. Gleich zu Beginn spricht er davon, dass sich „Fördern und Fordern“ bewährt habe, von der hohen Zahl an Erwerbstätigen, zu denen die Sozialpolitik beigetragen habe und zur Reduktion von Arbeitslosigkeit. Dabei sind ihm die Strukturdaten der Arbeitsmarktentwicklung sicher nicht unbekannt: hoher Anteil an Teilzeit am Beschäftigungswachstum, Niedriglöhne und Arbeit um beinahe jeden Preis. In welcher Hinsicht ist das ein Erfolg, wenn noch berücksichtigt wird, wie stark diese Entwicklung konjunkturell bedingt ist? Für die Zukunft tauge das aber nicht.

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Forum Bedingungsloses Grundeinkommen – Dokumentation online

Im September 2015 lud Sascha Liebermann zu einem „Forum Bedingungsloses Grundeinkommen“ an die Alanus Hochschule in Alfter ein. Die Veranstaltung diente dazu, der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein Forum zu bieten, auch um das Augenmerk auf Fragen zu richten, die in der Grundeinkommensdiskussion nur eine geringe Rolle spielen. PD Dr. Alexander Spermann sprach über das BGE im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt; PD Dr. Johannes Twardella befasste sich mit der Frage, was die Unterrichtsforschung (Schule) dazu beitragen kann, etwaige Auswirkungen eines BGE zu beleuchten; Sascha Liebermann und Hendrik Muijsson untersuchten Deutungsmuster zu Familie in den sozialpolitischen Diskussionen des vergangenen Jahrzehnts sowie die normativen Implikationen des „Elterngeldes“ und kontrastierten dazu, wofür ein BGE stehen könnte. Die Dokumentation ist hier verfügbar.

Ungewohnte Stimmen aus dem IZA Bonn

Im IZA Bonn, das bislang eher dafür bekannt war, den Workfare-Ansatz für den rechten Weg zu halten, gibt es seit diesem Jahr eine andere Stimme: Alexander Spermann. Kürzlich hat er sich zur Aktion von Michael Bohmeyer geäußert und plädiert darin für Feldexperimente. In dem Beitrag „Bedingungsloses Grundeinkommen: Schnapsidee oder Geniestreich?“ hebt er hervor, dass ein BGE aus dem Geist der Demokratie begründet werden kann. Sein Kollege Werner Eichhorst hat hingegen ganz andere Töne z.B. hier: “Schaffen statt Schlaraffen” und auch in einer Diskussion hier: “Arbeitsleben – Was war, was bleibt”. So auch sein früherer Kollege Hilmar Schneider. Siehe seine Diskussion mit Götz W. Werner.

Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens – aussagekräftig oder zweifelhaft?

Eine der großen Fragen, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auftaucht, ist die nach gesicherten Erkenntnissen über die Auswirkungen eines BGE. Sie wird nicht nur von denjenigen vorgebracht, die skeptisch, aber wohlwollend der Idee gegenüberstehen. Befürworter selbst erkennen in Feldexperimenten ein Instrument, um zum einen gesicherte oder bessere Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen eines BGE zu erhalten, zum anderen Kritiker durch die Befunde doch noch für das BGE zu gewinnen. Doch, was ist von einer Erprobung zu halten, was könnte sie leisten?

Eine Erprobung, nomen est omen, kann nur in Form eines Projekts erfolgen und das wäre befristet. Sehen wir einmal von den verschiedenen Formen ab, die es annehmen könnte – als Experiment mit einer Kommune, einem Bundesland, mit Einzelpersonen verstreut über Deutschland, über zwei, fünf oder zehn Jahre –, so bleiben grundsätzliche Fragen dazu bestehen, was ein solches Experiment belegen könnte, das nicht auf anderem Wege ebenso zu erforschen wäre.

Die erste Frage wäre methodischer Natur. Ein befristetes Projekt bietet nicht die Perspektive, sich jenseits der heutigen Verpflichtungen zu fragen, wie man leben will, weil es ein Leben nach dem Projekt geben wird, das mit den alten Verpflichtungen zu Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung auf einen wartet. Wer seine zukünftigen Möglichkeiten nicht fahrlässig außer Acht lassen oder auf’s Spiel setzen will, muss alle Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts trifft, stets auf ihre Auswirkungen für die Zeit danach abwägen. Je mehr Verantwortung an einer Person hängt (z.B. für eine Familie), desto weniger kann sie sich in einem Feldexperiment davon freimachen. Sie kann also nicht berufliche Weiterqualifizierung außer Acht lassen, kann sich nicht sorglos einem Ehrenamt oder der Fürsorge in der Familie widmen, kann nicht eine Stelle aufgeben, weil sie nicht abschätzen kann, wie die Arbeitsmarktlage in fünf oder zehn Jahren – nach dem Projekt – sein wird.

Nehmen wir einmal an, ein Teilnehmer könnte sich von diesen „alten“ Rechtfertigungsverhältnissen seines Lebens innerlich, subjektiv, freimachen, dann blieben sie objektiv dennoch bestehen. Denn das Gemeinwesen, dass dieses Experiment durchführt, fördert oder toleriert, würde die es betreffenden, im Projekt getroffenen Entscheidungen gemäß der „alten“ Rechtfertigungsverhältnisse, die die aktuellen und zukünftigen (nach Ende des Projekts) wären, bewerten. Dieser gemeinschaftliche Konsens prämiert ein bestimmtes Handeln, das nämlich normativ auf Erwerbstätigkeit gerichtet ist und die Nachordnung anderer Tätigkeitsformen erwartet.

Was könnte aus einem Feldexperiment über die Welt mit BGE geschlossen werden, wenn die Bedingungen des Experiments der Welt gerade in entscheidender Hinsicht nicht entsprechen? Aus einem Experiment, das eben nur eine Simulation darstellt und deswegen – anders als Alexander Spermann (hier und jüngst hier) und Johannes Terwitte hoffen – keine Aussagen über Realverhältnisse erlaubt, kann nichts gewonnen werden, das nicht mindestens genauso gut anders herauszufinden wäre, und zwar mit Methoden der fallrekonstruktiven Forschung. Es müsste nur, auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit, das Handeln von Menschen daraufhin untersucht werden, was darin für handlungsleitende Überzeugungen zum Ausdruck kommen und wie sie sich gebildet haben. Dabei operiert die fallrekonstruktive Forschung nicht mit Annahmen, wie Terwitte meint, sie untersucht Realphänomene. Wenn diese handlungsleitenden Überzeugungen wesentlich dem entsprechen, was ein BGE erfordern würde, um zu gelingen, wäre Entscheidendes herausgefunden. Wenn sie ihm nicht entsprächen, dann würden auf diesem Wege keine hilfreichen Einsichten zu gewinnen sein. Solche Überzeugungen, Habitus und Deutungsmuster herauszupräparieren, ist eine typische Aufgabe fallrekonstruktiver Sozialforschung.

(Ganz anders als Alexander Spermann sieht sein Kollege Werner Eichhorst das BGE. Seine im Sommer 2013 veröffentlichte Stellungnahme trägt den bezeichnenden Titel „Schaffen statt Schlaraffen“. Man kann sie getrost als Untergangsszenario bezeichnen, in dem auf Basis voraussetzungsvoller Annahmen skizziert wird, was passieren würde, wenn es ein BGE gäbe. Das war nicht seine erste ablehnende Stellungnahme zum BGE. Im Jahr 2005 haben er und ich im Bayern 2 Radio, Sendung Notizbuch Extra, “Arbeitsleben – Was war, was bleibt” miteinander diskutiert. Das Ergebnis war ähnlich, etwas weniger radikal vielleicht.)

Dass die Kultur in ihrer Eigengestalt, samt Werthaltungen, Habitus und Deutungsmustern in so einem Fall immer auch rekonstruiert werden muss, um Handeln zu verstehen, ist an dem Interview mit Sabine Klocke-Daffa über das Projekt in Namibia sehr deutlich geworden. Dazu gehört der Hintergrund vor dem die Menschen dort im Rahmen des Projekts ihre Entscheidungen getroffen haben. In einem Dorf, in dem die Armut so groß, die Versorgungslage so schwierig und die Aussichten auf Besserung so schlecht sind, es also kurz gesagt nicht viel zu verlieren gibt in Hinsicht auf die Zeit nach dem Projekt, greift ein BGE viel unmittelbarer ein, als in Verhältnissen, in denen die Aussichten viel besser, die Möglichkeiten größer und die Verpflichtung, sich für diese Möglichkeiten im Rahmen des normativen Gefüges bereit zu halten – also bei uns –, bestehen.

Die zweite Frage wäre legitimatorischer Natur. Wir würde ein demokratisches Gemeinwesen es rechtfertigen wollen, etwas auszuprobieren, aus dem sich zum einen weder für die Zukunft sichere Befunde darüber erwarten ließen, wie die Menschen tatsächlich mit einem BGE umgehen würden, noch etwas herausgefunden werden könnte, das nicht ohnehin schon elementare Voraussetzung der Existenz eines solchen Gemeinwesens ist? Diese elementare Voraussetzung besteht in der gegenwärtigen politischen Ordnung Deutschlands und anderen modernen Demokratien in einem beinahe banalen, vielleicht gerade deswegen so häufig übersehenen, Zusammenhang. Wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Grundgesetz Art. 20 (2)), dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Souveränität politischer Vergemeinschaftung in der Selbstbestimmung des Volkes liegt. Damit wird nicht behauptet, dass politische Vergemeinschaftungen ohne Rücksicht auf andere und ohne Kooperation mit anderen handeln könnten. Es wird lediglich das Zentrum dessen bestimmt, das darüber befinden muss, in welche Richtung der Weg führen soll und auf der der Basis welcher Werte das zu geschehen hat. Diese Banalität findet nicht nur in der politischen Ordnung Ausdruck, sie prägt die alltägliche, unspektakuläre Lebensführung aller Menschen, denen niemand abnimmt zu beantworten, wohin sie mit ihrem Leben wollen. Das überlässt das Gemeinwesen aus guten Gründen ihnen, weil es genau dieser Haltung bedarf, diese Frage selbst zu beantworten, um als Demokratie fortbestehen zu können. Dass dieser elementare Zusammenhang nicht allzu deutlich im deutschen Selbstverständnis – also der Deutung der eigenen Realverhältnisse – ausgeprägt ist, kann getrost als Symptom eines Problems verstanden werden. Feldexperimente würden angesichts dessen nichts anderes bedeuten, als dem Volk genau die Souveränität abzusprechen, zumindest sie anzuzweifeln – sonst müssten ihre Voraussetzungen ja nicht erprobt werden -, die ihm in der politischen Ordnung schon eingeräumt wird. Sie liefen auf eine Selbstentmündigung hinaus.

Sascha Liebermann

Zur Problematik von Mikrosimulationen – erstaunliche Äußerungen eines Volkswirts

Es kommt nicht häufig vor, dass ein Volkswirt einräumt, wie problematisch Mikrosimulationen sind, wie sehr die Ergebnisse von den Annahmen abhängen, die zur Simulation getroffen werden, wie sehr diese wiederum vom Forschungsstand selbst abhängen und zuletzt, wie sehr verbreitete Modelle dem Erkenntnisstand hinterherhinken. Es sind gerade diese Simulationen, die in der öffentlichen Debatte über Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ständig zurate gezogen werden. Nicht selten werden sie so behandelt, als seien ihre Ergebnisse mit dem Eintreten tatsächlicher Veränderungen gleichzusetzen, als könne die Zukunft vorausgesagt werden. Doch, ob eine Prognose zutreffend war oder nicht, ist immer nur ex post, im Nachhinein, zu erkennen. Umso hilfreicher ist es, dass Alexander Spermann sich dazu nun geäußert hat. Einst klarer Kritiker des Grundeinkommens, hat er seine Auffassung geändert und schreibt über die genannten Zusammenhänge. Sein Beitrag ist in Das Grundeinkommen. Würdigung, Wertungen, Wege abgedruckt. Hier kann der Band heruntergeladen werden.

Eine der gängigen Annahmen solcher Mikrosimulationen ist die sogenannte Armuts- oder Arbeitslosigkeitsfalle. Georg Vobruba und Kollegen wiesen schon vor Jahren darauf hin, dass für diese Behauptung keine empirischen Belege zu finden sind, siehe hier.