…darüber schreibt Benedikt Peters in der Süddeutsche Zeitung.
Kategorie: Existenzminimum
Bekommt es jeder oder nur, wer es braucht?
Heide Schmidt pro #Grundeinkommen:
„Wenn jede Person einen solchen Anspruch hat, (…) dann bist du nicht Bittstellerin oder Bittsteller.“#BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 10, 2022
Das Kurzstatement, hier vielleicht auch missverständlich durch den Ausschnitt, spricht zweierlei aus – ein Grundeinkommen zu erhalten, wenn man es braucht (und sonst nicht), und ein Grundeinkommen für alle bereitzustellen. Das Missverständnis entsteht durch den Blick auf diejenigen, die es vermeintlich nicht „brauchen“, denen es dann „weggesteuert“ werden könne. Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt. Die Bereitstellung für alle beantwortet die Frage danach, wer es erhalten soll und unter welcher Bedingung. Die Frage der Besteuerung ist eine danach, wie das Gemeinwesen Einnahmen erzielen und verteilen kann, die Ziele können unterschiedlich sein.
Bereitstellung des einen und Besteuerung des anderen müssen beim BGE getrennt betrachtet werden, sonst führt das zu derselben Verdeckung von Zusammenhängen, die im Zusammenhang von Grundfreibetrag und Existenzminimum zu beobachten sind. Der Grundfreibetrag ist heute ein Rechtsanspruch, das BGE führt diesbezüglich nichts Neues ein, die Bedingungen der Inanspruchnahme verändern sich aber, denn der Grundfreibetrag bleibt heute unwirksam, solange kein steuerbares Einkommen erzielt wird. Er entspringt der Verpflichtung, das Existenzminimum zu sichern und ist insofern nur das Komplement zum Arbeitslosengeld II und vergleichbaren Leistungen. Ein BGE wäre ein ausbezahlter Grundfreibetrag zu jeder Zeit.
Sascha Liebermann
Wenn das Existenzminimum zur Disposition steht – dann ist es keines mehr
Traurig, dass „man streicht Menschen nicht das letzte Existenzminimum“ als Argument nicht reicht, aber für wen das nicht reicht, bitte hier entlang: https://t.co/ImMCOoRHEx
— Nadine Milde (@nadine_milde) November 5, 2021
„Das BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat“…
Das #BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat:
Es tastet den Einkommenssockel nicht an, weil ihn ohnehin alle brauchen.
Dann kann man Erwerb ab dem 1.€ statt dem 10.000€ (p.a.) besteuern.
Denn der Sockel (=BGE) ist schon unangetastet.
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 31, 2021
…ein einfacher Sachverhalt, den sich all jene vor Augen führen sollten, die allzu schnell davon reden, dass viele ein BGE gar nicht „brauchen“ (siehe auch hier). Das Existenzminimum, das die politische Gemeinschaft zu sichern hat, fragt nicht danach, ob es jemand braucht, er erhält es einfach, ob er will oder nicht, darüber scheinen sich manche nicht im Klaren zu sein. Strittig sind die Höhe und die Modalitäten, die heute dafür gelten, der Grundsatz nicht.
Sascha Liebermann
Mitwirkungspflichten, keine Sanktionen, der Regelsatz als Existenzminimum – wie soll das gehen?
Die SPD hat jüngst ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm vorgelegt und seitdem kursiert wieder der Vorschlag eines Bürgergeldes, um „Hartz IV“ hinter sich zu lassen. Auf Unklarheiten diesbezüglich haben wir hingewiesen, seitdem der Vorschlag gemacht wurde. Auf eine Zuschrift mit Hinweisen auf Aussagen Kevin Kühnerts zum Bürgergeld zeigt sich die Unklarheit nochmals deutlich.
Das Existenzminimum bleibt in unserem Konzept immer unangetastet und das Existenzminimum ist laut Bundesverfassungsgericht der Regelsatz. Abzüge davon folglich nicht möglich.
— Kevin Kühnert (@KuehniKev) March 1, 2021
Diese Äußerung entspricht auch einer, die Kühnert in der taz im Jahr 2019 machte:
„[taz] Auch bei Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger? Manche Parteilinke halten den SPD-Beschluss für das Ende der Sanktionen. Arbeitsminister Heil redet von Konsequenzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten verletzen. Was gilt?
[Kühnert] Wir haben einen Kompromiss entwickelt. Der sieht vor, dass sogenannte Teilhabevereinbarungen mit den Betroffenen geschlossen werden.
Der übersehene Grundfreibetrag – treffende Replik – das Existenzminimum ganz gleich für wen soll unverfügbar sein
Milliardäre kriegen heute schon Steuerfreibeträge & Kindergeld. Bräuchten sie beides nicht. Beim Existenzminimum geht es absichtlich nicht um Unterschiede im Bedarf, weil ihn alle mind. haben. #BGE & Steuerfreibeträge haben die gleiche Fkt., Existenzminimum nicht anzutasten. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 20, 2021
Wenn das Existenzminimum dem Ermessen unterliegt, dann ist es keines – im gegenwärtigen Sozialstaat ist das allerdings konsequent
Hilft jetzt nicht, aber nur zum Vergleich: Stattdessen 1.200€ #BGE automatisch aufs Konto, ohne jegliche Diskussion, mit Gewissheit fürs ganze Leben. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 5, 2020
Für die Sicherung des Existenzminimum sollte es keinen Ermessensspielraum geben – sonst ist es „verfügbar“
Ein Grundeinkommen schützt vor Armut, alle Menschen von der Geburt bis zum Tod erhalten jeden Monat vom Staat so viel Geld, wie sie zum Leben benötigen. Einfach so, als Grundrecht. Ohne, dass sie dafür etwas tun müssen. Ohne, dass es ihnen gestrichen werden kann. https://t.co/P2hJLaR4Tj
— Nicole van der Made (@NicvanderMade) November 5, 2020
„…und ganz wesentlich für die Demokratie: Dass wir Bürger… finanziell abgesichert sind.“
https://t.co/9jNkpIoMou@susannewiest bei @RadioLOTTE zum #BGE:
„Wir wissen, das Existenzminimum ist für alle gesichert. Das ist für mich ein großer Vorteil und ganz wesentlich für die Demokratie: Dass wir Bürger…finanziell grundabgesichert sind.“#Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 23, 2020
„Was soll der Geiz?“ oder eine Variation von „brauche ich, brauche ich nicht, brauche ich“
In ihrer Kolumne für den Spiegel schreibt Margarete Stokowski über die jüngere Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen und manch vorschnellen Einwand, den sie ein wenig dreht und wendet. Im Verweis auf ihre Kollegen Florian Diekmann (auch Patrick Bernau von der FAZ wird erwähnt) kommt sie auf den Einwand zu sprechen, dass ein BGE auch diejenigen erhielten, die es nicht brauchen, worauf sie schreibt:
„Es stimmt, dass viele es nicht brauchen. Ich persönlich bräuchte es auch nicht, und ich bin nicht mal reich. Aber: Wer es nicht braucht, könnte es ja auch zurückzahlen. Unklar ist, wie viele Leute das machen würden. Das wissen wir im Moment nicht, denn es gab und gibt zwar in verschiedenen Ländern bereits Projekte, in denen ein Grundeinkommen getestet wurde oder wird, aber der Witz daran ist naturgemäß, dass die Leute es schlicht bekommen – und nicht nur angeboten bekommen, um es dann eventuell ablehnen.“