So könnte ein Streitgespräch zwischen Henning Vöpel und Thomas Straubhaar überschrieben werden, das vom Handelsblatt initiiert wurde. Die Zeitangabe des Beitrags täuscht allerdings darüber hinweg, dass es nur in einem Teil von etwa 20 Minuten um ein BGE geht, der andere ist mit Finanznachrichten und Werbeeinblendungen gefüllt.
Thomas Straubhaar spricht sich hier klar dafür aus, mit einem BGE alle Sozialleistungen zu ersetzen und lässt offen, was mit Härtefällen wird, mit Personen, die besondere Hilfeleistungen benötigen, die nicht mit einem BGE gedeckt wären. Begründet wird das von ihm damit, dass es sich nicht bewährt habe, Sozialleistungen an Einzelfallgerechtigkeit auszurichten, weil der Staat nicht angemessen darüber befinden könne, was im Einzelfall gerecht ist. Hier scheint mir doch ein erhebliches Missverständnis vorzuliegen, der die verbreitete Rede von der Einzelfallgerechtigkeit zuarbeitet. Es liegt doch auf der Hand, dass der Gesetzgeber mit seiner Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches ein Leistungsspektrum definieren muss, in dessen Rahmen dann Ansprüche geprüft und bewilligt werden. Diese Regelungen sind immer allgemeine Regelungen und können auf die konkrete Person nur so weit Rücksicht nehmen, wie es allgemeine Regelungen eben zulassen.
…die Christine Haas in ihrem Beitrag erwähnt, sind doch erstaunlich, bedenkt man, wer sie vorbringt. So wird Henning Vöpel (HWWI) damit zitiert, dass ein BGE in seiner Pauschalität ungerecht sei. Weshalb er das so sieht, wird leider nicht weiter ausgeführt. Dabei plädiert er durchaus dafür, die Stigmatisierung im bestehenden Sozialstaat zu reduzieren, doch wie, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, der Grund für die Stigmatisierung ist? Ausführlicher hatte er sich hier einst geäußert. Seine Einwände zu Feldexperimenten hingegen, würde ich ähnlich sehen. Auch Dominik Enste kam zu Wort, er hat sich schon oft zum BGE geäußert, siehe hier.
Es handele sich bei der Diskussion um ein BGE um eine Scheindiskussion, es sei gerade nicht, was es vorgebe zu sein, eine Lösung. Mit diesem Auftakt kann man gespannt sein, was Vöpel zu sagen hat, die Stoßrichtung ist mehr als klar. Vöpel schreibt:
„Die Eignung des bedingungslosen Grundeinkommens als sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument lässt sich sinnvoll nur anhand möglicher Ziele diskutieren, die damit erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind das erstens eine bessere soziale Sicherung gegen (technologisch verursachte plötzliche und vorübergehende) Arbeitslosigkeit und zweitens eine humanere und effizientere Einbindung von Menschen gemäß ihrer Fähigkeiten und Motivation am Arbeitsmarkt.“