Was bedeutet „sich lohnen“?

Folgt man der üblichen Auslegung, wie sie auch Hubertus Heil offensichtlich pflegt, dann würde Leistungsbereitschaft vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, daran hängen, dass sie sich „lohnt“ (siehe dazu unsere Beiträge über „Anreize„). Sich zu lohnen beinhaltet hier in der Regel nicht, dass etwas Gelungenes dabei herauskommt, z. B. ein gutes Produkt, eine gute Dienstleistung oder Vergleichbares. Auch geht es nicht um die Sinnhaftigkeit, die eine Tätigkeit für jemanden hat. Meist geht es nur darum, mehr Geld zu verdienen als ohne Erwerbstätigkeit – insofern also solle es sich lohnen, sonst wäre Erwerbstätigkeit ja sinnlos muss man daraus wohl schließen. Wie rätselhaft muss es für die Anhänger des „Arbeit muss sich wieder lohnen“ sein, dass die sogenannten Aufstocker – genauer „Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ – einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sich für sie in diesem Sinne nicht lohnt, müssten sie ja sonst nicht aufstocken – oder soll etwa das Aufstocken bzw. die Ergänzung der Lohn sein? Es zeigt sich schnell, dass hier etwas nicht stimmen kann wie auch bei vergleichbaren Diskussionen z. B. zum Ehegattensplitting.

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Das Lohnabstandsgebot, das Lohnabstandsgebot – wie wichtig ist das tatsächlich?

Wenn auch meist als Selbstverständlichkeit betrachtet, so stellt sich die Frage, ob denn das vielbeschworene Lohnabstandsgebot tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm zugeschrieben wird. Sein Geschwister ist die sogenannte Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, auch sie wird für ein großes Problem gehalten, wie diese Passage aus einem Interview mit Peter Weiß (Sozialpolitiker der CDU) im Deutschlandfunk erkennen lässt:

„Das haben wir jetzt gerade zum 1. Januar neu gemacht und wenn wir uns daran nicht halten, glaube ich, würden wir für eine große Verunsicherung sorgen, zumal dieses System ja aus Steuern finanziert werden muss. Das heißt, ich muss auch immer gucken, dass ich einen gewissen Lohnabstand halte zu denjenigen, die arbeiten gehen können und mit ihrem Geld die Steuern bezahlen, aus denen das System bezahlt wird. Einfach so mal über den Daumen gepeilt kann man nicht die Regelsätze erhöhen.“

Es gibt eine hohe Transferentzugsrate im Leistungsgefüge, das ist richtig. Sie wird meist damit kritisiert, dass sich Arbeit „lohnen“ müsse, sonst sei sie nicht attraktiv.

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Der Steuerfreibetrag – eine Leistung für Bedürftige oder nicht? Friedrich Merz „muss sich das fragen lassen“

Anlässlich einer Veranstaltung, in der sich die drei Kandidaten für den Bundesvorsitz der CDU vorstellten, kam Friedrich Merz auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er sprach sich für die „Soziale Marktwirtschaft“ aus, weil Soziales und Marktwirtschaft zusammengehören, benannte dann eine Binsenweisheit, dass nämlich nur verteilt werden könne, was „vorher gemeinsam“ erwirtschaftet wurde, um sich anschließend gegen ein BGE zu wenden. Der wichtigste Grund dagegen in seinen Augen: Man bekomme damit Geld aus öffentlichen Kassen, auch wenn man es nicht braucht. Friedrich Merz muss sich fragen lassen, um ihn zu zitieren, ob denn alle den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer „brauchen“, ob er ihn wohl abschaffen wolle für diejenigen, die ihn nicht brauchen? So müsste seine Gedankenführung weitergehen, wenn sie ernst genommen werden soll. Wollte er den Grundfreibetrag abschaffen, der als Rechtsanspruch gesichert ist, müsste er auch das Existenzminimum abschaffen, von dem er sich herleitet, weil der Staat die Verpflichtung hat, es zu gewährleisten. Wie sieht es also aus, Herr Merz?

Apropos Lohnabstandsgebot, Merz kam darauf zu sprechen, diesbezüglich wird viel mit Vorurteilen hantiert. Seine Bedeutung wird gemeinhin überschätzt. Ein BGE, das wäre klar, wäre die einfachste Lösung dafür, dass jeder weitere Euro hinzukommen (und dann besteuert) würde.

Sascha Liebermann

Was soll der Mindestlohn leisten?…

…diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

„Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit“…

….so Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als schnelle Antwort auf die Armutsdebatte, die jüngst die Äußerungen von Jens Spahn ausgelöst hatten. Es dauerte nicht lange, da musste die FAZ allerdings ihren Beitrag, der sich auf eine Berechung des Bundes der Steuerzahler bezieht, korrigieren, da im Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern Kindergeld und etwaige Wohngeldansprüche nicht berücksichtigt wurden. Entscheidend war offenbar für die Zeitung allerdings der Tenor, es lohne sich für Leistungsbezieher, vor allem für Familien mit Kindern kaum, erwerbstätig zu sein.

Wieder einmal ist es nötig, auf die Untersuchungen zu dem vermeintlich so gesicherten Armutsfallentheorem hinzuweisen, das hinter der Schlussfolgerung des FAZ-Autors steht. Siehe dazu:

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