…ein Beitag von ABBY VESOULIS/COMPTON, CA AND ABIGAIL ABRAMS im Time Magazine. Zum Artikel geht es hier.
Und diese Frage gilt auch dafür, inwiefern Leistungsbereitschaft zunähme durch ein BGE…
„Viele Menschen bedrückt ein Gefühl materieller Unsicherheit – trotz, oder gerade weil sie Durchschnittsverdienste beziehen.“
Wie kann ich das jetzt einbauen in Mikrosimulationen zur Arbeitsbereitschaft? @hanneskoch #Grundeinkommen https://t.co/73ONCZ3Nx3 via @tazgezwitscher
— Natalie Pavlović (@schnatalie30) September 17, 2021
…nur ist mir noch keine Simulation untergekommen, die das berücksichtigt hätte, auch die jüngste aus dem Bundesfinanzministerium nicht, siehe hier. Und selbst wenn, blieben es nur Simulationen.
Sascha Liebermann
„Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut“…
sagt Ursula Engelen-Kefer im Interview auf Zeit Online, aber was schlägt sie als Lösung vor? Die Diagnose ist nachvollziehbar:
„ZEIT ONLINE: Die soziale Spaltung hat in der Pandemie zugenommen. Was muss die nächste Bundesregierung tun?
Engelen-Kefer: Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut. Das sind Menschen, die eigentlich aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten würden, aber aus Angst vor Stigmatisierung den Gang zum Jobcenter meiden. Viele der über zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor und der 1,5 Millionen Alleinerziehenden gehören ebenso dazu wie viele der über eine Million Rentnerinnen und Rentnern, die noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die nächste Bundesregierung muss daher zielführend die wachsende Armut bekämpfen. Dazu gehört ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Der SoVD fordert hier wie die Linke 13 Euro. Außerdem muss endlich die Armutsfalle von Millionen Minijobs, vor allem für Frauen, durch Arbeit mit Sozialversicherung beseitigt werden.“
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Wieder einmal Kritik des Ehegattensplittings, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und keine Zeit für Familie
Zitat: „Problematisch ist aber nicht nur der Beschäftigungseffekt, sondern auch das [..] Gesellschaftsbild, das die Ehe mit klassischer Arbeitsteilung zwischen den Ehepartnern als dominierende Form des Zusammenlebens sieht.“
Sehr richtig! /end https://t.co/RC0w6K8Ki3— Achim Truger (@AchimTruger) September 16, 2021
In diesem Tweet wird auf eine Zusammenfassung des ifo-Standpunktes in der Süddeutschen Zeitung verwiesen. Als erstes, das wird in der SZ zitiert, fällt auf, wie deutlich Haushaltstätigkeit und Erwerbstätigkeit einander entgegengesetzt werden und erstere letzterer nachgeordnet wird. Wünschenswert sei die Zunahme an Erwerbstätigkeit, was praktisch aber bedeutet, weniger Zeit für Haushaltstätigkeiten zu haben. Das ist heute schon eine bedenkliche Entwicklung, wie einförmig in dieses Horn geblasen wird, ohne die Folgen zu bedenken. Der Ausbau von Ganztagsbetreuung in Kita und Schule schreitet voran, d. h. bis zu 45 Stunden pro Woche in einer Einrichtung, das ist mehr Zeit in der Kita als am Arbeitsplatz. Das Alter, in dem Kinder in die Kita gehen sollen, wurde abgesenkt (U3) in den letzten Jahren. Die Betreuungsquoten für Ein- und Zweijährige haben stark zugenommen. All das dient primär der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Was das ifo-Institut – wie viele Befürworter eines Abschieds vom Ehegattensplitting – anstrebt, ist eben eine noch stärkere Integration in Erwerbstätigkeit, was praktisch eine weitere Beschränkung von Familienzeit bzw. Zeit außerhalb von Erwerbstätigkeit im Allgemeinen bedeutet (siehe auch hier). Selbst die Familienberichte der Bundesregierung, trotz teils anders lautender Überschriften, befürworten dies. Dabei wäre die Frage zu stellen, ob nicht vielmehr die Möglichkeiten für Eltern, sich der Familie oder anderen Aufgaben außerhalb von Erwerbstätigkeit zu widmen, verbessert werden sollten, wenn es ernst werden soll mit „Zeit für Familie“. Solange Kinder den Schonraum Familie für ihre Entwicklung benötigen, wäre es geradezu wünschenswert, das dieser auch mit Leben gefüllt ist und nicht mit Abwesenheit.
„Wissenschaftlicher Beirat: Bedingungsloses Grundeinkommen nicht machbar“…
…meldet die Neue Juristische Wochenschrift auf beck-aktuell. Es wäre gut, auf die Einwände zum Gutachten würde auch hingewiesen.
Stefan Bach hat naheliegende Fragen an das Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“
Frage:
Wieso können die Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionen, sowie der betrieblichen & privaten Altersversorgung nicht auf das #Grundeinkommen #BGE angerechnet werden?
So wie es gegenwärtig bei der #Grundsicherung gemacht wird@W_SK @MichaelOpielka— Stefan Bach (@SBachTax) September 16, 2021
Andere Stimmen zum Gutachten des BMF zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Wissenschaftlicher Beirat im #Scholz–#Bundesfinanzministerium legt Gutachten gegen #Grundeinkommen vor https://t.co/htq6mjTSz1 Unverschämt, weil nur #Bürgergeld diskutiert wird, keine Integration in #Sozialsysteme. Wie nötig wäre #Zukunftslabor! https://t.co/MPS6uYVRv7 unerwähnt pic.twitter.com/3RvsmNtQeT
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) September 15, 2021
Andere Stimmen zum Gutachten des BMF zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Ich möchte hier @MichaelOpielka zustimmen. Auch mein erster Eindruck ist: Es ist eine Frechheit. Ich meine, mensch kann ja unterschiedlicher Meinung zum #BGE sein. Aber so etwas als Gutachten & auch noch seitens eines wissenschaftlichen Beirats zu publizieren, das ist mutig. 2/10
— SeTh (@EconomicEthics) September 15, 2021
Nachtrag Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ – Engführung der Studie und Prämissen
In den Schlussbetrachtungen des gestern verlinkten Gutachtens wird das Ergebnis zusammengefasst. Auf dem Weg dorthin werden verschiedene Fragen aufgegriffen, die mittelbar mit der Finanzierungsfrage zusammenhängen, andere werden nicht verhandelt. Angesichts der differenzierten nationalen wie internationalen BGE-Diskussion, deren Literatur teils hinzugezogen wurde – so die Übersichtsarbeit von Van Parijs und Vanderborght, aber auch Standing – verwundern doch die vereinfachenden Bemerkungen zur Freizügigkeit in der Europäischen Union, als sei es nicht etwa der Nationalstaat, der die Sozialpolitik und damit Bezugsbedingungen für ein BGE definiere. Die Frage der Zuwanderung ist ständig Thema in BGE-Diskussionen und keineswegs unbeantwortet geblieben.
Im Schlusswort heißt es, ein BGE widerspreche dem Subsidiaritätsgedanken, dabei setzt diese Aussage eine bestimmte Deutung von Subsidiarität voraus, die nicht einfach vorausgesetzt werden sollte. Zieht man für die Beantwortung der Frage, was den Subsidiaritätsgedanken auszeichnet, die berühmte Passage aus der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ sowie eine Rekonstruktion des Subsidiaritätsgedankens von Ottfried Höffe heran, dann lässt sich die Idee weiter auslegen und keineswegs so, dass sie sozialstaatliche Leistungen ausschließt.