Garantiesicherung ist aber (noch) kein Bedingungsloses Grundeinkommen,…

…es wäre also gut, die Kirche im Dorf zu lassen.

Unsere Kommentare zur Garantiesicherung finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Wie kriegen wir Christian Lindner und Karl Marx in eine Linie?“ – Also doch keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr?

Diese Frage wirft ein Interview Thomas Straubhaars mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf, in dem er folgendes sagte:

„[RND] Und alle Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt? Rente, Kindergeld, Arbeitslosengeld…

[Straubhaar] Im Prinzip ja, mit einer Ausnahme: Für das Krankheits- und Pflegerisiko werden wir weiter eine Versicherung brauchen. Der Mindesttarif muss beim Existenzminimum berücksichtigt werden.“
Es gäbe also keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr und diejenigen, die von ihnen abhängig wären, um selbstbestimmt leben zu können, stünden ohne da? Wenn Straubhaar das ernst meinte, wäre es keine Weiterentwicklung seines ersten Buches, sondern eher ein Rückfall auf seine frühere Argumentation.
Sein Verweis auf das Kindergeld als Vorläufer eines BGE ist halbgar, denn zum einen wird von Kindern keine Erwerbsbereitschaft erwartet, deswegen treffen sie auch die Bedingungen nicht, die für Erwachsene hingegen gelten sollen. Zum anderen ist es nicht ganz richtig, was Straubhaar sagt, denn das Kindergeld in Verbindung mit dem Kinderfreibetrag wird ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Der höhere Freibetrag greift erst bei entsprechendem Einkommen. Das Kindergeld ist altersgebunden. Mit einem BGE hat das also wenig zu tun. Erst wenn der Freibetrag zur Ausschüttung umdeklariert wird, dann nimmt er die Form eines BGE an. In einem anderen Interview unterscheidet Straubhaar auch Kindergeld und BGE.
Sascha Liebermann

Welcher „Pfeiler“? Ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie ist die Unverfügbarkeit von Selbstbestimmung…

…in der Gemeinschaft, solange sie nicht die Selbstbestimmung anderer beschränkt oder das Gemeinwesen gefährdet. Sie ist durch Rechte abgesichert. „Auf die Beine“ kommt keiner von allein, „die Allgemeinheit“, und nicht nur sie allein, hat ihm immer schon geholfen, er kann lediglich seinen Beitrag dazu leisten. Wie er ihn aber leistet, muss seine Entscheidung sein. Man kann andere Pfeiler als wichtiger erachten oder sie als allein wichtige herausstellen, dann übergeht man andere tragende Elemente um den Preis der Entwertung der übergangenen. Böckenförde war klüger als manch demokratievergessener.

Siehe auch frühere Beiträge dazu hier, direkt zu Eisenrings Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

„The battle over the future of work is about autonomy“…

…, aber „autonomy“ muss weiter verstanden werden als nur bezogen auf Arbeitsbedingungen, darauf bezieht sich Natalie Bennett, mit Verweis auf einen Artikel in der Financial Times. Denn Autonomie im weiten Sinne ist für die Gattung Mensch spezifische, es ist die Notwendigkeit, handeln zu müssen und sich angesichts von Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden, welche Möglichkeit in Frage kommt. Diese Entscheidungen vollziehen sich immer unter konkreten Umständen, in einem konkreten Gefüge von Regeln und Normen (Gerechtigkeitsentwurf). Autonomie in Erwerbsarbeit ist nur ein Aspekt davon, umfassender ist die Autonomie, die in einem Gemeinwesen auch durch Rechte abgesichert, gleichwohl aber nicht erzwungen werden kann, ohne sie selbst zu zerstören.

Sascha Liebermann

Eidgenössische Volksinitiative 2016 schlug keine Betragshöhe vor, auch wenn…

…das immer wieder einmal behauptet wird, so von Thomas Straubhaar im Interview mit dem Blick aus der Schweiz. Die „Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘“ schlug gar keinen Betrag vor, wie der Text der Volksinitiative deutlich macht:

„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen

1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“

Weitere Infos dazu finden Sie auf grundeinkommen.ch und hier im Infobooklet zur Volksabstimmung am 5. Juni 2016.

Damit verfängt Straubhaars Behauptung nicht, im Unterschied zur Volksinitiative schlage er ein einheitliches BGE für alle vor, das keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern mache. Straubhaar bezieht sich hier vermutlich auf die Beträge, die in der öffentlichen Diskussion kursierten, aber nicht Bestandteil der Volksinitiative waren. Einen wichtigen Punkt trifft er damit allerdings, ohne ihn zu benennen, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein einheitlicher oder ein gestaffelter Betrag bereitgestellt wird. Mit letzterem würden Alleinerziehende erheblich benachteiligt.

Sascha Liebermann

„Diskussion im Utopie-Camp: MENSCH, GRUNDEINKOMMEN! – Eine Utopie auf dem Weg nach und durch Europa“…

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Einst kritisierte er die Hängematten-Philosophie, seit Jahren spricht er sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus