Bedingungsloses Grundeinkommen – Vortrag von Bernhard Neumärker im Rahmen des Studium Generale der Universität Freiburg

„Frankreich macht für die Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen mobil“

„Psychisch Kranke im Hartz IV-System. Im Dschungel der Zuständigkeiten“…

…ein Feature im Deutschlandfunk von Maike Rademaker, das einen Einblick darein gibt, wie bedrängend die heutigen Regelungen sind. Was aber wäre die Alternative? Am Ende des Features heißt es, dass selbst nach erfolgreicher Therapie es ungewiss sei, ob die Betroffenen einen Arbeitsplatz finden. Daran zeigt sich die ganze Problematik, dass die Hilfe letztlich daran ausgerichtet ist, in die Normalität der Erwerbstätigkeit zurückführen zu sollen.

Siehe hierzu:

„Souveränität gewinnen“ (2010)

„Bittsteller oder Bürger. Kommentar zur Befragung psychiatrie-erfahrener Menschen zum bedingungslosen Grundeinkommen“ (2011)

„Bedingungsloses Grundeinkommen. Entlastung – Herausforderung – Zumutung“ (2012)

Sascha Liebermann

„Vollbeschäftigung“ ist, wo Menschen sich mit etwas voll und ganz beschäftigen – das hat nichts mit Erwerbstätigkeit zu tun…

…und nichts mit dem Konzept von Vollbeschäftigung, das für den Arbeitsmarkt Anwendung findet (hiergegen richtet sich „Freiheit statt Vollbeschäftigung“). Es hat aber viel mit Selbstbestimmung zu tun, auf die die Demokratie setzt.

Sascha Liebermann

Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen stellte sich die Frage anders…

Mindestlohn wie „living wage“ hätten eine andere Aufgabe.

Sascha Liebermann

„Asymmerische Lastenverteilung in der Krise“

Die finanzielle Nothilfe in ein Grundeinkommen zu verwandeln und permanent zu machen, wäre der richtige Schritt“ angesichts der Armut…

…in Sao Paulo im Zuge der Corona-Pandemie, wie Spiegel Online berichtet. Der Bericht von Nicola Abé schildert die Nöte und eine Lösung dafür, die in Brasilien mit dem ehemaligen Senator Eduardo Suplicy verbunden ist. Er befürwortet schon lange ein Bedingungsloses Grundeinkommen und war maßgeblich daran beteiligt, dass 2004 dazu ein Gesetz verabschiedet worden ist, das allerdings seiner Umsetzung harrt.

Sascha Liebermann

Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? Oder: wie muss man erklären, dass an zielungenauen Leistungen derart festgehalten wird?

„Wohin mit den Pfandflaschen, wenn das Grundeinkommen kommt?“ oder „Wer macht die unangenehmen Tätigkeiten“?…

…eine Frage, die erkennen lässt, welche Haltung jemand zur Frage der Selbstbestimmung hat.

Sascha Liebermann

„Wie realistisch ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?“ – Barbara Prainsack…

…im Gespräch im Deutschlandfunk Kultur über ihr Buch „Vom Wert des Menschen“. Etwas überraschend ist, dass Frau Prainsack durchaus die Sorge hat, ein Bedingungsloses Grundeinkommen könne eine Stilllegungsprämie sein, doch wie kommt sie darauf?

Dass manche womöglich die Hoffnung hegen, mit einem BGE solche Ziele verfolgen zu können, mag ja sein, ob aber ein BGE zur Stilllegungsprämie werden würde, hängt von den Bürgern ab. Wenn sie sich stilllegen ließen – im wörtlichen Sinne geht das gar nicht -, dann wäre das ihr gutes Recht. Wen das stört, der müsste sich an diese Bürger wenden und ihr Handeln kritisieren. Ein BGE formuliert aber gerade kein bestimmtes Handeln als Bedingung dafür, es zu erhalten, von daher kann es weder mit dem Ziel, keine Stilllegungsprämie sein zu dürfen verbunden werden, noch kann es überhaupt selbst diese Wirkung entfalten, ohne dass die Bürger entsprechend handeln. Insofern gerät ein BGE hier unter der Hand doch wieder zu einem Mittel, um ein bestimmtes Handeln zu erreichen, statt einfach nur die Würde der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anzuerkennen.

Auch auf den Einwand, ein BGE sei eine Herdprämie kommt der Moderator zu sprechen und die Autorin sieht sehr wohl, dass auch dieser Einwand seine Berechtigung hat, dies aber nicht ein Problem eines BGE sei, sondern unter gegenwärtigen Bedingungen schon vorkomme. Ein wenig stutzig macht diese Einschätzung über die Gegenwart, hat sich – für Deutschland gilt das als „Nachzügler“ schon länger – eine immense Steigerung der Frauenerwerbsquote vollzogen, und zwar von 57 (1991) auf 72 Prozent (2019) nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Man kann hier natürlich einwenden, dass der Anteil von Teilzeiterwerbstätigkeit bei Frauen erheblich höher ist als bei Männern, doch der Siegeszug des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit und der weiteren Degradierung von Haushaltstätigkeiten ist nicht zu verkennen.

Sascha Liebermann