Überholte Gegensätze – Lars Feld zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…in der Wirtschaftswoche. Hier ist die entsprechende Passage:

„[Wiwo] Das Papier Ihrer Arbeitsgruppe enthält diesen mahnenden Satz: „Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen so bald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden.“ Haben Sie die Befürchtung, dass es anders kommt?
[Feld] Ja. Es mehren sich die Forderungen, dass die Welt und die Wirtschaft nach der Pandemie eine völlig andere sein müsse, mit weniger Globalisierung, mit einer Beschränkung aufs Regionale. Manche kommen mit der Behauptung um die Ecke, jetzt helfe erst recht nur ein bedingungsloses Grundeinkommen. Daher war unser Plädoyer für die Marktwirtschaft extrem wichtig.“

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Omnibus-Podcast mit Brigitte Krenkers und Susanne Wiest zur Petition

Bundesweite Hilfen hätte es schon geben können – Möglichkeiten eines Bedingungslosen Grundeinkommens

„Die Hilfen kassieren – die Gewinne auch“ – Dividendenausschüttungen trotz Kurzarbeitergeld?

Auf diese Situation weist Der Spiegel hin, weshalb ist das bislang nicht berücksichtigt und eine Regelung dafür gefunden worden? Wodurch sollte es gerechtfertigt sein, Kurzarbeitergeld zu beantragen und zugleich Erfolgsbeteiligungen, nichts anderes sind Dividenden, auszuschütten? Dieselben sind es, die sich meist vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen wehren, vor allem, weil Besserverdiener es nicht brauchten. Braucht, wer Dividenden ausschütten kann, denn Kurzarbeitergeld?

Sascha Liebermann

„Hilfe für die Kultur: Frust, Wut und Fassungslosigkeit“ – und wieder einmal: wie wirkungsvoll und einfach ein BGE wäre…

…ein Beitrag von Till Briegleb in der Süddeutschen Zeitung. Der Autor verweist darauf, wie viele Betroffene durch die Maschen des ohnehin löchrigen Netzes der Soforthilfen fallen. Auch sei es eine Mär, dass nun alles im Jobcenter mit der Beantragung der Grundsicherung erheblich einfacher verlaufe, denn es werden stets Bedarfsgemeinschaften geprüft. Vom Kurzarbeitergeld profitieren nur Angestellte. Wenn auch mittlerweile ein Umdenken stattgefunden hat und zu einfacheren Hilfen führte, stellt sich, so Briegleb, die Frage, ob ein Sozialstaat nicht unkomplizierter und direkter helfen kann. Diese Frage bleibt auch für die Zeit, wenn die gegenwärtige Krise einst überstanden sein wird.

Nur indirekt werden auch diejenigen im Beitrag erwähnt, die nur Arbeitslosengeld II geltend machen können, andere, die sich um den Haushalt mit all seinen Aufgaben kümmern, tauchen nicht auf. Deutlich macht der Beitrag wieder einmal, wie einfach ein BGE helfen würde, auf das gegen Ende auch hingewiesen wird.

Siehe hierzu „Woran bemisst sich, ob ein Sozialstaat sein Ziel erreicht?“

Sascha Liebermann