Two ways to look at “costs” of #BasicIncome — program costs and return on investment. ROI includes things like lower healthcare expenditure, lower criminal justice costs and lower costs for other programs increased by poverty. pic.twitter.com/FZpCcmb206
— Basic Income Canada (@basicincomecdn) October 31, 2019
„Was wie ein Erfolg aussieht, ist am Ende eine Niederlage“…
…schreibt Halina Wawzyniak, ehemalige MdB für Die Linke, in ihrem Blog anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Man könnte, was sie als Niederlage sieht, auch schlicht eine Bestätigung der verbreiteten Haltung nennen, dass das Existenzminimum eben nicht vorbehaltlos bereitgestellt werden muss, sofern jemand erwerbsfähig ist. Auch wenn das Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit kennt, so kann der Gesetzgeber dennoch eine solche vorsehen, muss aber bestimmte Bedingungen dafür einhalten. Damit wird deutlich, das ist auch in Wawzyniaks Beitrag in aller Klarheit ausgesprochen, wie wichtig es ist, auf den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Erwerbsgebot hinzuweisen, sie gehören zusammen. Wer Sanktionen aufheben, das Erwerbsgebot aber nicht antasten will – siehe hier – wirft Nebelkerzen. Es kann keine Aufhebung der Sanktionen ohne Aufhebung des Erwerbsgebots geben. Robert Habeck hat diesen Zusammenhang in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung gesehen.
Sascha Liebermann
„Aus Politik und Zeitgeschichte – Hartz IV“ – ein Überblick über Für und Wider…
…gibt die aktuelle Ausgabe der Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgeben wird. Im Archiv finden sich weitere instruktive Ausgaben zu den verschiedensten Themen.
„Mein Vater hatte drei Firmen, ich bekomme Hartz IV“ – die Komplexität von Armut…
…hat dieser Beitrag von Rico Grimm und Tobias Eßer auf Krautreporter zum Gegenstand.
Siehe unsere früheren Beiträge zu Armut hier.
„Acht Gedanken zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts“…
…ein Beitrag von Alexander Thiele auf Verfassungsblog. Eine andere Einschätzung zum Urteil finden Sie im selben Blog hier.
„Insbesondere die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften…“
Ein Satz zum Einrahmen: "Insbesondere die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften & sozialen Status wie auch ohne Rücksicht auf Leistung garantiert; sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu." #Bundesverfassungsgericht #HartzIV https://t.co/Tpejg1tEvo
— Katja Kipping (@katjakipping) November 5, 2019
Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.
Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues „Regime“ installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine „Garantiesicherung“ geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.
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Eine berechtigte Frage…
Wir haben 15 Jahre gebraucht um festzustellen, dass einer der Eckpfeiler des #HartzIV-Systems grundgesetzwidrig ist. Bekommen alle Betroffenen und unrechtmäßig sanktionierten Menschen jetzt eigentlich nachträglich Geld? #Sanktionen https://t.co/WGJHNkhTuw
— (((Robert Meyer))) (@robert_mey) November 5, 2019
„Hier hast du was zu trinken“…
…Christian Baron schreibt in der Freitag über die verbreitete Haltung, verächtlich über Armut zu sprechen und erinnert an manche Äußerung von Mandatsträgern aus den letzten 15 Jahren. Eine – wenn auch nicht überraschende – eindrucksvolle Sammlung. Ob sie wohl nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen wieder Urständ feiern? Vielleicht wollen manche auch nichts mehr davon wissen, was sie früher so vertreten haben.
In unserem Blog müssen Sie nur nach Renate Künast, Jens Spahn, Christian Lindner, Oswald Metzger und vielen anderen suchen – nicht immer kommt die Verächtlichkeit offen daher, Sie werden sicher fündig werden.
Sascha Liebermann
„Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig“…
…laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Hier ein Auszug:
„Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.“