Vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Medien, dass das Sozialgericht Gotha die Kürzung von Leistungen beim Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erachtet. Nun liegt der Beschluss des Gerichtes vor und steht online zur Verfügung.
Grundeinkommen für Erwerbstätige in Finnland?
Zwei Artikel berichten etwas anders über die jüngste Diskussion in Finnland, ein Grundeinkommen einzuführen – Zeit Online und n-tv. Siehe unseren Kommentar zur voreiligen Begeisterung.
„Soziales neu erfinden“ – Mitschnitt der Veranstaltung in Wuppertal
Diskussion mit Publikum
Veranstalter: Initiative Grundeinkommen Wuppertal
„Wir trauen Menschen nicht zu, …
…mit einem pauschalierten Regelsatz verantwortungsvoll umzugehen. Wir setzen es aber selbstverständlich und zu Recht voraus, sobald sie eine Arbeit haben. Eigenverantwortung stärken lautet der gesetzliche Auftrag, nicht portionierte Fürsorge.“, so Heinrich Alt, der nun in Rente gehende Vorstand der sogenannten Bundesagentur für Arbeit in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Juni 2015. Er plädiert dafür, die vielen Einzelfall- und Einzelantragsentscheidungen („Duschgeld“!), die mittlerweile in die Hartz IV-Vergabe Einzug gehalten haben, zurückzufahren und den Empfängern zuzutrauen, verantwortlich mit dem Sozialtransfer umzugehen. Aber so ganz konsequent ist er dabei nicht, will er doch weiter vorschreiben: „Die Menschen sollen sich darauf konzentrieren, wie sie in eine existenzsichernde Arbeit kommen“. Wenn er die Verantwortungsübernahme durch die Bürger ernstnehmen würde, könnte er weder von „Kunden“ sprechen, noch etwa die Formulierung wählen, dass „der Arbeitsmarkt derzeit sehr aufnahmefähig ist.“ Denn weder können die Bürger, die auf Zahlungen angewiesen sind, wie Kunden auf einem Markt wählen, ob sie eine Ware erwerben (etwa eine „Maßnahme“ annehmen) wollen oder nicht, noch können sie über den Verkauf ihrer Arbeitskraft ernsthaft verhandeln, dient doch die auf dem sogenannten Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsstelle der Existenzsicherung und nicht der Produktivität – wie die norwegische Literaturnobelpreisträgerin Sigrid Undset schon 1908 in ihrer Erzählung „Den lykkelige alder“ schrieb: „Bürosklaven! Wir alle haben eine Arbeit, von der wir leben müssen – wir können nicht für sie leben.“ – Was also wäre konsequent? Nun, den Bürger als Bürger ernstzunehmen, seine Existenz mit einem BGE bedingungslos und in einem kulturell angemessenen Umfang zu sichern und es ihm zuzutrauen und zuzumuten, mit seinem Leben etwas anzufangen – ob es nun ein „für die Arbeit leben“ ist oder nicht – wobei also das „etwas“ eben nicht vorgeschrieben würde, sondern Moment der Verantwortung wäre, Moment der Verantwortung, die Herr Alt doch offensichtlich selbstverständlich und zu Recht wertschätzt.
Thomas Loer
„‚Soziales‘ neu erfinden“…
…Bericht in der Wuppertaler Rundschau über die Veranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen, die vor kurzem in der Färberei stattfand und sehr gut besucht war.
„Überzeugt Sie das bedingungslose Grundeinkommen“…
…fragt die Süddeutsche Zeitung und hat ein Diskussionsforum eröffnet.
Einer schreibt vom anderen ab…
…bis es irgendwann alle glauben, so könnte man meinen. Wo sind die Belege, wird überhaupt noch recherchiert, was es nun mit dem Grundeinkommensexperiment in Finnland auf sich hat? Wieder beruft sich einer auf den anderen, der sich wiederum auf einen anderen beruft usw.
Um welches Grundeinkommen geht es in Finnland?
In den vergangenen Wochen hat sich die Berichterstattung über den Stand der Grundeinkommensdiskussion in Finnland beinahe so dargestellt, als stünde ein Grundeinkommensexperiment kurz bevor. Um welche Art von Grundeinkommen es sich dabei handeln würde, war und ist allerdings keineswegs klar. Das Netzwerk Grundeinkommen berichtete im April über die Wahl in Finnland und erwähnte dabei das Programm der Grünen Partei. Unter Punkt 4.2 finden sich Ausführungen zum „Basic Income“, die Aspekte zusammenführen, von denen man sagen kann, dass sie sich widersprechen. Teils wird von Bedürftigen gesprochen, denen es helfen soll, teils soll es allen zustehen. Das Basic Income Earth Network berichtete im Juni wiederum über das Vorhaben eines Grundeinkommensexperimentes der neuen Regierung in Finnland. Worum es genau gehen sollte, blieb dabei unklar. Unter den Kommentaren zu diesem Beitrag bei BIEN findet sich ein Hinweis darauf, dass die Darstellung in dem Beitrag die gegenwärtigen finnischen Verhältnisse nicht angemessen wiedergebe. Ebenfalls im Juni, kurz nach dem Hinweis durch BIEN, berichtete wiederum das Netzwerk Grundeinkommen von dem Vorhaben eines Experiments, doch auch da erfährt man nichts Genaues. Nun hat auch Vice über das Vorhaben berichtet, dort gehen Grundeinkommen und Bedingungsloses Grundeinkommen Hand in Hand – ohne genauere Auskünfte zu geben. Bei Basic Income Europe hingegen findet sich zu einer Meldung ein Kommentar von Johanna Perkiö, einer finnischen Sozialwissenschaftlerin, der ganz anders klingt. Sie hebt hervor, dass es sich keineswegs um ein „Basic Income“ handele, vielmehr werde eine Workfare-Politik gegenwärtig favorisiert. Ein älterer Artikel in der Helsinki Times bringt ein wenig Licht in die unklare Lage, darin geht es allerdings wiederum nur um Vorschläge, nicht um konkrete Vorhaben.
In der Berichterstattung wäre also mehr Zurückhaltung geboten hinsichtlich dessen, worum es in Finnland geht und was es mit womöglich erwogenen Feldexperimenten auf sich hat (zu Feldexperimenten siehe meinen Kommentar hier). Von einem Bedingungslosen Grundeinkommen ist nicht die Rede. Es ist der Diskussion nicht gerade förderlich, wenn durch vorschnelle Meldungen Verwirrung gestiftet wird. In Deutschland war dies auch wiederholt der Fall, so z.B. vor etlichen Jahren, als Jean Claude Juncker oder Horst Köhler (ehemal. Deutscher Bundespräsident) das Schlagwort Grundeinkommen erwähnten und damit kein BGE meinten, sie gleichwohl als Befürworter gehandelt wurden – es blieb unklar, was sie vor Augen hatten.
Sascha Liebermann
„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“
…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).
In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:
„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“
Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.
Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.
Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.
Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.
Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.
Sascha Liebermann
Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.
„Zeitschrift für Politik“ veröffentlicht Sonderband zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Für den Juni schon kündigt der Nomos-Verlag in einem Prospekt die Veröffentlichung eines Sonderbandes der Zeitschrift für Politik an, der sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen befassen soll. Herausgegeben wird er von Rigmar Osterkamp, wird etwa 260 Seiten haben und den Titel tragen „Auf dem Prüfstand: Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Deutschland?“
