Basic Income Earth Network #BIEN has made a crucial contribution to the worldwide awareness of the idea of an unconditional basic income #BasicIncome. For this to happen, perseverance was key. But also technology. Philippe Van #Parijs reflects https://t.co/VIaIFsJkep
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) August 18, 2022
„Care-Arbeit“ – wie abgrenzen?
Monika Bütler, Professorin an der HSG St. Gallen, gab der Neuen Zürcher Zeitung ein Interview anlässlich der bevorstehenden Volksabstimmung über eine Reform der AHV (Alten- und Hinterbliebenenversicherung der Schweiz) am 25. September. In wenigen Passagen geht es darin auch um „Care-Arbeit“, diese seien hier kommentiert:
„[NZZ] Könnte man die unbezahlte Arbeit – Kinderbetreuung, Altenpflege, Nachbarschaftshilfe – mit Geld abgelten?
[MB] Alle reden von Care-Arbeit, doch niemand definiert, was das genau ist. Wenn ich für meine Familie koche, ist das schon Care? Ich finde nicht. Ein zweiter Punkt: Welche Care-Arbeit fällt in den privaten Bereich, welche Tätigkeit geht den Staat etwas an? Drittens: Wie soll Care abgegolten werden? Alles ist auch eine Wertefrage.“
Bütler stellt drei Fragen. Die erste ist für sie schnell beantwortet, das Kochen für die Familie zähle nicht dazu, ohne zu erläutern, worin der Unterschied besteht. In der Diskussion um unbezahlte Arbeit wird dieser Unterschied gemeinhin durch das Drittpersonenkriterium definiert, was allerdings methodische Probleme aufwirft. Unmittelbar anschließend stellt sie eine weitere, aber anders gelagerte Frage, und zwar nach der Zuständigkeit. Die dritte zielt auf die Abgeltung. Wie aber löst sie diese Fragen, die auch Wertfragen sind, auf? Was wird nun aus der privaten Sorgetätigkeit?
Das Pilotprojekt Grundeinkommen – Jürgen Schupp bei der Langen Nacht der Wissenschaften
Siehe den Kommentar von Sascha Liebermann zum Pilotprojekt hier.
„Swiss Direct Democracy in the 21st Century“
The #SNSF gives the green light for the project „Swiss Direct Democracy in the 21st Century“ #Direktdemokratie #Schweiz https://t.co/Ueu8wOmsv1 Das würde man sich für #Deutschland wünschen: dass sich die #DFG plus #Bundestag für direkte Demokratie interessieren.
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) July 8, 2022
Geld für’s Nichtstun? Von wegen
Wäre das #BGE Geld FÜRS Nichtstun, dann erhielte man es nicht, wenn man was tut.
Man bekommt es auch dann, wenn man was tut.
Also ist’s kein Geld FÜRS Nichtstun.#Grundeinkommen https://t.co/UtJsjvn36V
— BGE Eisenach (@bge_esa) July 11, 2022
Langfristige Entwicklung der Vermögensverteilung
1/4 Die langfristige Entwicklung der Vermögensverteilung. @CharlyBartels, @MSchularick und Albers geben heute in @faznet einen sehr lesenswerten Einblick in Ergebnisse ihrer Forschungen. Starker Rückgang d. Anteils d. reichsten 1% durch d. Weltkriege und d. Lastenausgleich 1952. pic.twitter.com/4ZUDlS9u0r
— Bernhard Emunds (@EmundsFfm) August 1, 2022
Nachholbedarf
Wie viel Fortschritt erlaubt eine Debatte, die von vornherein auf Polarisierung setzt? War es gerade beim #BGE nicht schon weiter? Offenbar werden in Teilen erst jetzt die Debatten geführt, die vor 15 Jahren neu waren. Dennoch eine neue Chance…https://t.co/nDsav4YZAX
— Grundeinkommen HH (@bgehh) August 16, 2022
Vermutlich wird der ehemalige Gewerkschaftsvorsitzende auf der Linie eines Ver.di-WiPo-Papieres argumentieren, exemplarisch hierfür Ralf Krämer. Und der Unternehmer Falk Röbbelen? Er könnte Argumente vorbringen wie einst Götz W. Werner (siehe auch hier), dass es die Aufgabe der Wirtschaft sei, „die Menschen von der Arbeit zu befreien“. Er könnte aber auch aus dem BGE eine Sparvariante machen, wie es immer wieder einmal bei Thomas Straubhaar anklingt.
Sascha Liebermann
Nachvollziehbarer Vorschlag von Bartsch, an „Bedürftigkeit“ orientiert…
Mit Flickwerk wie #Wintergeld und anderen Einmalzahlungen kommen wir nicht weit.
Wir brauchen Bedingungsloses #Grundeinkommen als sichere finanzielle Basis für alle in allen Lebenslagen.
Barrierefrei, unbürokratisch, demokratisch.
Gerecht teilen statt umverteilen: #BGEJetzt❤️ https://t.co/JASd69stYF— Susanne Wiest (@susannewiest) August 15, 2022
…, nicht aber zuerst am Bedarf, der davon zu unterscheiden ist. Insofern ist der Hinweis von Susanne Wiest ganz treffend, Bedarfe können auch anders gedeckt werden, zumindest der Grundbedarf, und zwar durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Bedarfe, die darüber hinaus gehen, benötigten weiterhin eine Prüfung. Hier meinen manche, dann gäbe es doch keinen Unterschied zwischen der heutigen Lösung und dem BGE. Dabei wird verkannt, dass ein Sozialstaat mit BGE die Bedarfsprüfung auf ein anderes normatives Fundament stellt. Im Zentrum stünde stets die Wahrung oder Unterstützung von Autonomie, nicht, wie heute, die Erwerbsteilnahme bzw. Prüfung auf Nicht-Teilnahme. Während im Falle eines BGEs die Bedürftigkeitsprüfung also dazu dient, die Autonomie angemessen zu unterstützen, steht im heutigen System die Erwerbsteilnahme als Ziel im Zentrum, deswegen muss Erwerbsunfähigkeit auch erst festgestellt werden. Aus dieser Orientierung an Erwerbsteilnahme als Gebot, als Norm, folgt die strukturelle Stigmatisierung der Leistungsbezieher in dem Sinne, dass sie dem Gebot nicht entsprechen. Eine weitere Folge ist die Degradierung aller Leistungen „außerhalb“ des Erwerbssystems, denn diese muss man sich dann erst leisten können. Ein BGE würde also mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denkt man an die letzten Jahre zurück, hätte es sowohl in der Pandemie sofort seine Wirkung entfaltet im Sinne einer verlässlichen Basiseinkommenssicherung als auch angesichts drastisch steigender Energiepreise im kommenden Winter. Ein BGE sichert zwar auch in Krisen ab, reicht jedoch weit darüber hinaus.
Sascha Liebermann
„Aber hatte nicht das Bundesverfassungsgericht …? Hat es nicht“…
Wegen der aktuellen Diskussion um ein „Bürgergeld“ sei hier an die Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 durch Stefan Sell erinnert, der die ganze Widersprüchlichkeit deutlich macht. Sie führt dazu, dass verschiedene Dinge aus diesem Urteil abgeleitet werden können, auch der vollständige Leistungsentzug, ebenso aber, dass das Grundgesetz keine Sanktionen verlangt, der Gesetzgeber sie aber einführen kann.
Sascha Liebermann
„Caring Societies“ – ganz ohne Grundeinkommen, das Wort scheint nicht einmal im gesamten Buch vorzukommen…
Das⬇️klingt sehr spannend:
Caring Societies – Sorgende Gesellschaften
https://t.co/HgrQvul4X6 [OpenAccess |ht @corinna_viajera)cc #EconTwitter #EconomyisCare @EconTweetingBot @PluralEcon @exploringecon @eug_de @PluraleSiegen @PluralEcon_Wien @popp5201 @SabineNuss @AchimTruger pic.twitter.com/0AY2LZibdH
— SeTh (@EconomicEthics) August 10, 2022
…, ist das einfach nur abseits dessen, was im Band thematisiert wird oder wird es einfach nicht als Möglichkeit gesehen, „Care“ auf eine andere Grundlage zu stellen?
Sascha Liebermann