„Arbeiten bis zum Umfallen“ – Sondierungspapier auf ausgetretenen Pfaden…

…ohne die Folgen zu benennen. Wenn nun noch mehr Bürger mit dem Ziel Vollzeit in den „Arbeitsmarkt“ „integriert“ werden sollen, wie es in der Diskussion um die Steigerung der Erwerbsquote häufig heißt, um eine auskömmliche Rente zu erzielen, heißt das praktisch: für das Leben ohne Erwerbsarbeit bleiben Schlaf, Frühstück und Abendessen sowie das Wochenende, der Urlaub und die Feiertage.

Meine früherer Kommentar hierzu.

Sascha Liebermann

„Keine überzeugende Alternative zu Hartz IV“ – sei der Bürgergeldvorschlag…

…so wird Ulrich Walwei, Vizedirektor des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), auf evangelisch.de zitiert. Im epd-Gespräch hatte er die Wichtigkeit von Mitwirkungspflichten und ihrer Sanktionsbewehrung bekräftigt. Gesagt habe er auch, dass Leistungsbezieher sich nicht im Arbeitslosengeld einrichten sollen, dazu bedarf es Anreize, damit das nicht geschehe. All das besagten auch Forschungsbefunde, womöglich meint er die aus dem IAB. Doch diese Befunde sprechen nicht für die zitierten Aussagen (siehe hier und hier), sie sprechen auch gerade nicht für die Gefahr, dass sich Leistungsbezieher dort einrichten (siehe hier). Da wüsste man doch gerne mehr, um welche Ergebnisse es sich handeln soll. Frühere Studien anderer Autoren hatten schon auf vielfältige Gründe für einen Verbleib im Leistungsbezug hingewiesen und die Mär von der vermeintlichen Hängematte hatte sich als empirisch haltlos erwiesen.

Sascha Liebermann

„Grüne Jugend droht mit Ablehnung der Ampel“

Eben: nicht nur abschaffen, das Wie macht den Unterschied…

…bei Butterwegge werden Unstimmigkeiten deutlich, keine Sanktionen, aber moralische Verpflichtung zu Erwerbstätigkeit.

So stark die Formel auch klingt „Sozial ist, was Armut abschafft“, gibt es Gründe für Armut, die mit Einkommensmangel nichts zu tun haben. Es wird immer Bürger geben, die trotz aller Unterstützung schwer mit dem Alltag zu ringen haben, immerhin aber wüssten sie, dass es ein BGE regelmäßig gäbe und sie als die, die sie sind, damit anerkannt würden. Deswegen müssen nicht nur Sanktionen aufgegeben werden, das Erwerbsgebot steht der Würde im Weg.

Sascha Liebermann

„Ich erlebe Menschen, die Bewerbungsgespräche bewusst boykottieren“ – sagt eine Arbeitsvermittlerin…

…und berichtet in Zeit Online (Bezahlschranke) über ihre Erfahrungen mit Bewerbungsgesprächen, zu denen Bezieher von Arbeitslosengeld II durch die Sanktionsmöglichkeiten gedrängt werden. Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu (siehe auch hier und hier), es gab sie auch schon zu Zeiten des Arbeitsamtes vor der „Agenda 2010“, an Bedeutung hat sie nichts verloren:

„Ich glaube, da gibt es einen konkreten Fehler im System: Wieso sollen Menschen zu Bewerbungsgesprächen gehen, wenn sie den Job eigentlich nicht wollen? Auch die Firma hat nichts davon, wenn sie jemanden anstellt, der oder die keine Lust hat, dort zu arbeiten. Es wäre viel sinnvoller, sich mit den Arbeitssuchenden zusammenzusetzen und zu fragen, was demjenigen liegt. Dazu fehlt den Arbeitsvermittlerinnen leider aber oft die Zeit – wobei der rechtliche Rahmen dazu ja möglicherweise gerade geändert wird.“

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