…schreibt das St. Galler Tagblatt.
Hier geht es zur Website des Vereins Grundeinkommen Schweiz.
…schreibt das St. Galler Tagblatt.
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…von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.
Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:
„Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen.“
„Geldverschenken mit der Gießkanne“ ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.
Nee, will ich nicht. Ich will keine 12 EUR Mindestlohn, denn 12 ERUR bewegen nichts bezüglich Altersarmut besonders von Frauen. Ich will #bGE !!
— arfst_wagner (@ArfstW) September 21, 2021
Bedingungsloses #Grundeinkommen nimmt neuen Anlauf: Ein parteiloses Komitee will das Grundeinkommen erneut vor das Volk bringen – mit einem neuen Finanzierungsvorschlag.https://t.co/bTm5q3B3JX
— SRF News (@srfnews) September 21, 2021
Hierbei handelt es sich um eine Meldung aus der Schweizer Tagesschau vom 13.9.21, die Nachricht hatte es bislang nicht in die deutschen Nachrichten geschafft.
(1/7) Die SPD will sich von #HartzIV verabschieden und kündigt mit ihrem Bürgergeld eine große Reform an. Schaut man ins Parteiprogramm, ist davon aber nicht mehr so viel übrig: pic.twitter.com/vp5qAxEoqb
— Sanktionsfrei (@sanktionsfrei) September 21, 2021
…siehe unsere Kommentare dazu hier.
…das meldet der Schweizer Blick mit dem Untertitel „Gratisgeld für alle“.
Hier geht es zum Initiativtext. Im Vergleich zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ ist der Text bezüglich der Ausgestaltung konkreter, definiert aber ebenso, wie 2016, keine Betragshöhe.
Kommentare zur früheren Volksinitiative, über die im Juni 2016 abgestimmt wurde, siehe hier.
Rebecca Panian:
Das #BGE ist eine «Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Sozialwerke, unserer Demokratie und unseres Wohlstandes».#Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 21, 2021
Front gegen das Ehegattensplitting
Das Steuerrecht macht es für viele Frauen unattraktiv, arbeiten zu gehen. Forscherinnen wollen das ändern – und starten eine Kampagne.
Zur Info an @OlafScholz @ABaerbock @ArminLaschet https://t.co/ta7uh4MYcO— Monika Schnitzer (@MonikaSchnitzer) September 19, 2021
In der Diskussion werden verschiedene Ziele, wie mir scheint, miteinander verwoben, die nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben bzw. Folgen zeitigen, die selbst wieder strittig sein können. Wenn es darum geht, die Steuerlast gerechter zu verteilen, mag es sein, dass Alternativen zu diesem Splittingverfahren sinnvoll sind. Ganz so einfach scheint eine Alternative nicht zu sein, wie eine differenzierte Darstellung der Diskussion samt Reformvorschlag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt. Es fällt allerdings auf, dass es immer vorrangig darum geht, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, vor allem natürlich die von Frauen. Dieses Ziel ist offenbar gesetzt, zumal die Hoffnung besteht, damit Steuereinnahmen zu erhöhen. Die höhere Erwerbsbeteiligung bedeutet praktisch jedoch, noch weniger Zeit für Familie zu haben. Das scheint nicht zu stören, weil die Ausweitung von Betreuungszeiten ebenso als gesetzt gilt wie die Ausdehnung des Eintrittsalters in Betreuungseinrichtungen. Die vermeintliche Evidenz, die für die Folgen des Ehegattensplittings dargeboten werden, folgt, schaut man sich die Form der Schlussfolgerungen an, einem kruden Anreizmodell. Das ist unterkomplex.
Sascha Liebermann
Was haben die Linken eigentlich gegen das #Grundeinkommen? Florian Geisler hat für uns Karl Reitters „Kritik der linken Kritik am Grundeinkommen“ besprochen. @mandelbaumbuch https://t.co/w0SM5iSZiA
— Politikwissenschaft (@pw_portal) September 17, 2021
Interessant sind auch solche Zitate darin: „Hartz IV war kein Betriebsunfall“.
Sascha Liebermann
100% Paternalismus von jemandem, der sich selbst als Stimme von Freiheit & Vernunft sieht. @NorbertBolz (10:30):
„Jedes garantierte #Grundeinkommen erzeugt genau diese ‚erlernte Hilflosigkeit‘, aus der es dann eigentlich kein Entkommen mehr gibt.“— BGE Eisenach (@bge_esa) September 17, 2021
…, wobei hier nicht in Abrede gestellt werden soll, dass es in der Tat Hilfekonstellationen gibt, die auf lange Sicht autonomieschwächend sich auswirken können, wenn nämlich die Herausbildung (pädagogisches Handeln) bzw. Rückgewinnung (therapeutisches, rechtspflegerisches Handeln) von Autonomie als Ziel einer Hilfe missachtet wird (wichtige Frage in Diskussion um eine Professionalisierungstheorie, siehe hier, hier und hier). Bolz müsste, wenn er konsequent wäre, in jeder Form der vorbehaltlosen Anerkennung von Autonomie, die für die Lebenspraxis so elementar ist, eine Gefahr erkennen, wenn er der Auffassung ist, ein BGE „erzeugt“ [sic] „erlernte Hilflosigkeit“, denn ein BGE vollzieht nichts anderes, als diese Autonomie grundsätzlich anzuerkennen. Wenn diese für Bolz zu einer Hilflosigkeit führe, müsste er die Grundfesten der modernen Demokratie letztlich ablehnen, was allerdings erst zu einem vorbehaltlosen Paternalismus führt, wie BGE Eisenach herausstellt.
Sascha Liebermann