Wer oder was wird subventioniert – Bedingungsloses Grundeinkommen vs. Kombilohn

Befürchtungen kann man haben, aber: wird das so eintreten und wenn ja, wer ist verantwortlich?

Ein Tweet, der erkennen lässt, worum es geht. Hirschel behauptet viel und vergleicht ein BGE in seinen Auswirkungen mit einseitiger Arbeitgebermacht. Wird es aber nicht zukünftig auch Arbeitsverträge geben, gehören dazu nicht zwei Seiten? Bedeutet es keine Verhandlungsmacht, wenn Arbeitnehmer eben verzichten können auf eine Stelle? Freiheit und Autonomie sind keine Frage des Einkommensstatus, sondern auch eine Frage dahingehend, was man nicht haben will, auch wenn es Einkommenseinbußen mit sich bringen sollte (was eine Behauptung bleibt).

Sascha Liebermann

„Wir halten noch zwei Monate durch“ – hier hingegen würde ein Grundeinkommen…

… – siehe den Beitrag im Tagesspiegel – nur insofern helfen, als es die auch in Behindertenwerkstätten bzw. deren Träger zutage tretende Orientierung am Arbeits- und Gütermarkt überflüssig machte. So werben z. B. die Bonner Werkstätten für sich:

„Die Bonner Werkstätten setzen sich seit Jahrzehnten dafür ein, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben unter den besten Konditionen zu ermöglichen. Inzwischen gehören wir zu den größten Arbeitgebern in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Den uns anvertrauten Menschen bieten wir eine qualifizierte Ausbildung und einen anspruchsvollen Arbeitsplatz in unserem Unternehmen.

Gewinnen Sie selbst einen Eindruck von unseren vielfältigen Angeboten, professionellen Dienstleistungen und abwechslungsreichen Produkten.“

Zwar wäre das weiter möglich, es müsste aber vielmehr die Frage gestellt werden, ob das sinnvoll ist. Heute hingegen gilt es als Aspekt der Teilhabe, obwohl diejenigen, die teilhaben sollen, im Arbeitsmarkt nur bedingt mit anderen konkurrieren können.

Sascha Liebermann