„Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft“…

…schreibt Markus Promberger im IAB-Forum. Interessant ist schon der Auftakt des Beitrags, mit dem eine Definition versucht wird:

„Unter dem bedingungslosen Grundeinkommen versteht man zunächst ein von eigener Arbeit wie auch von eigener Bedürftigkeit entkoppeltes, allen zustehendes existenzsicherndes Grundeinkommen.“

Auf der einen Seite ist das unbestritten, allerdings ist nicht definiert, was unter „allen“ zu verstehen ist. Doch die Absetzung gegenüber anderen Einkommen fällt auf: „von eigener Arbeit […] entkoppelt[es]“. Nun, es ist schon klar, was gesagt werden soll, sichtbar wir zugleich aber ein Verständnis von Einkommen, das meint, es entstamme eigener Arbeit, wo doch allzu deutlich ist, dass sie nur ein kleiner Ausschnitt in einem arbeitsteiligen Erzeugungs- und Bereitstellungsprozess ist. Man kann es für eine Kleinigkeit, eine der Kürze geschuldeten Zuspitzung halten, es ist aber eine bestimmte Zuspitzung die ganz der üblichen Rede über Leistung aus „der eigenen Hände Arbeit“ entspricht.

Die historische Einführung in die Idee lasse ich unkommentiert, sie muss unbefriedigend ausfallen. Darauf folgt die Einschätzung dazu, wer denn die Befürworter sind:

„Zuspruch findet sie vor allem bei jungen Menschen und Studierenden, im künstlerischen Milieu und unter Angestellten karitativer Organisationen. Vereinzelt propagieren sogar prominente Personen aus der Wirtschaft das bedingungslose Grundeinkommen, allen voran – aber mitnichten als einziger – der mittlerweile verstorbene Drogeriekettenbesitzer Götz Werner.“

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Engagement für ein „Herzensprojekt“…

…und Wohlbefinden hängen gewiss miteinander zusammen. Wenn die Chance durch ein BGE steigt, sich für das zu engagieren, was einem wichtig ist und was man für richtig hält, hätte das sicher erhebliche Auswirkungen auf die Zufriedenheit. Hätte das nicht auch wiederum Auswirkungen auf die Zufriedenheit im Allgemeinen, wenn allen das möglich ist? Wäre das nicht wiederum eine Form der Gesundheitsvorsorge, ohne ein Vorsorgeprogramm zu durchlaufen, Innovationsförderung ohne ein Förderstipendium oder eine zweckgebundene Förderzusage zu erhalten? Würde es nicht also möglich machen, was heute über „Anreize“ erreicht werden soll? Allerdings geschähe das auf ganz anderem Wege, indem die Einzelnen mit ihren Anliegen ernstgenommen würden, sie die Möglichkeit erhielten, in Absehung von Einkommenschancen zuerst einmal ihr Anliegen zu verfolgen.

Sascha Liebermann

Aus aktuellem Anlaß…

…wird hier im Tweet nicht behauptet, es sei einfach andersherum als Erwirtschaften komme vor Verteilen, sondern dass beide Seiten betrachtet werden müssen.

Ohne Absatzschance (Nachfrage) keine Erwirtschaftung, ohne Einkommen keine Absatzchance, ohne Absatzchance keine Investitionen usw.

Sascha Liebermann

Kein Gegensatz zwischen „Ja“ und „Ja, aber“…

…und versteckter Paternalismus. Wer unzufrieden ist, muss etwas dagegen unternehmen, wenn er es nicht bleiben will, das ist immer so und unausweichlich. Die Frage ist doch, ob man sich dieser Herausforderung in der Breite stellen kann oder sich ihr vorrangig durch die Orientierung an Erwerbstätigkeit stellen soll. Ein BGE ändert nichts daran, dass Erwerbstätigkeit genauso wichtig ist wie Sorgetätigkeiten in nicht erwerbsförmigen Zusammenhängen. Es ist illusionär beides gegeneinander zu stellen.

Sascha Liebermann

„Am Tropf“…

…die Sorge vor unvermeidlichen Abhängigkeit und ein realitätsfremdes Verständnis von „Selbstverantwortung“ – treffend kommentiert.

Sascha Liebermann

„Vollzeitarbeit ist keine Lösung“…

…so ist ein Beitrag Jutta Allmendingers auf Zeit Online (Bezahlschranke) übertitelt. Das lässt aufhorchen angesichts dessen, dass noch immer in der Vollzeiterwerbstätigkeit das Ziel der Arbeitsmarktpolitik gesehen wird. Da diese Ausrichtung das Gegenteil von Familienpolitik ist, es sei denn, man versteht darunter eine Politik für Familien ohne diese, ist die Frage, welche Vorschläge von dieser Ausrichtung wegführen könnten. Einige Passagen seien hier kommentiert:

„Das [die funktionale Aufteilung von Erwerbs- und Sorgetätigkeit zwischen Ehemann und -frau, SL] entsprach den damaligen Normen: Die gesamte im Paarhaushalt anfallende Arbeit, unbezahlte Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit und bezahlte Erwerbsarbeit wurden funktional getrennt, die bezahlte Erwerbsarbeit dem Mann, die unbezahlte Sorgearbeit der Frau zugerechnet, entsprechend ihrer „Bestimmung“ und Ausbildung.“

Was Jutta Allmendinger hier beschreibt, entspricht zwar den normativen Vorstellungen der damaligen Zeit, gleichwohl sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, wie hoch die Frauenerwerbsquote schon war, nämlich knapp unter 50% (Grafik zur Erwerbstätigenquote seit 1960, siehe auch hier). Sicher ging es dabei vorrangig um „Zuverdiensttätigkeiten“, wie Teilzeiterwerbstätigkeit damals auch genannt wurde, die Quoten ab 1960 zeigen aber, welche Stellung Erwerbstätigkeit damals schon hatte. Nicht erwerbstätig sein zu müssen, bedeutete, es nicht nötig zu haben und konnte als Freiheits- bzw. Wohlstandsgewinn betrachtet werden – heute würde das unter dem Stichwort Zeitsouveränität diskutiert. In der Rückschau werden die damaligen Zeiten schnell als „traditional“ eingeordnet, so wie heute von „Retraditionalisierung“ die Rede ist, wenn es Frauen auf Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit verzichten oder sie stark einschränken. Dabei ist es nicht dasselbe, und zwar normativ, ob sich jemand dafür entscheidet, zuhause zu sein, weil er es für richtig und wichtig erachtet oder ob er die Aufgabe übernimmt, weil es normativ erwartet wird. Insofern geht der Begriff „Retraditionaliserung“ an der Sache vorbei.

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