„Grundlegend uneinig – Streitgespräch zum Grundeinkommen“…

zwischen Daniel Häni und Reiner Eichenberger. An einer Stelle gegen Ende sagt Eichenberger: „Der Nutzen des bedingungslosen Grundeinkommens wäre tatsächlich gross, wenn es finanzierbar wäre…“ Siehe auch den Kommentar von Sascha Liebermann, der deutlich macht, dass Eichenberger sehr wohl weitergehende Einwände hat als den der Finanzierbarkeit.

Roboter für Grundeinkommen – the End of Labour Day

Roboter-Manifest, Zürich, 30. April 2016

Der Sozialstaat war die Antwort auf die Industrialisierung, das Grundeinkommen ist die Antwort auf die Digitalisierung
[…]
Wer in Zeiten der Digitalisierung noch am Ideal der Industrialisierung festhält, nämlich der Vollbeschäftigung, ist von gestern. Nicht das Grundeinkommen, sondern die Vollbeschäftigung ist eine Utopie! In Zukunft wird es nicht auf Beschäftigung, sondern auf Betätigung ankommen. Wir werden nur noch das zu tun haben, was wir den Robotern nicht überlassen wollen und können: all das, was nicht berechnet, nicht automatisiert werden kann.
[…]
Die Digitalisierung bietet den Menschen die Chance, in Zukunft jene Fähigkeiten auszubilden, welche sie als Menschen auszeichnen: Kreativität und soziales Geschick. Die Abstimmung über das bedingungslose Grundeinkommen wird zeigen, ob wir unseren eigenen Erfindungen trauen oder hinter ihnen zurückbleiben.“

Weitere Fotos siehe hier.

Bedingungsloses Grundeinkommen – eine unausgegorene Forderung?

Konrad Paul Liessmann hat in einem Beitrag mit dem Titel „Arme Arbeit“ in der Neuen Zürcher Zeitung Stellung bezogen zur Diskussion um mögliche Folgen einer Digitalisierung, die uns zwinge, den Begriff der Arbeit neu zu denken. Er reiht sich damit ein in Prognosen, die in den letzten Jahren häufiger zu lesen sind, die Frage selbst allerdings ist nicht so neu. Davon abgesehen gibt es auch Stimmen, die die Frage teilen, gleichwohl aber vorsichtiger sind mit den Voraussagen, so z. B. Theo Wehner.

Am Ende seines Beitrags schreibt Liessmann:

„Damit diese Chance [der Digitalisierung, SL] genützt werden kann, müssen die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen diesem Prozess angepasst werden. In diesem Kontext hat auch die derzeitige Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen durchaus ihre Berechtigung, so unausgegoren die Forderung auch sein mag.“

Was ist am BGE denn unausgegoren, das hätte man doch gerne gewusst? Angesichts der sehr differenzierten Überlegungen, die es dazu gibt, der vielen Möglichkeiten, die es für verschiedene Lebensbereiche böte, kann davon keine Rede sein. Es sei denn, man erwartete detaillierte Voraussagen darüber, was denn eintreten werde. Das wäre in der Tat unrealistisch, aber nicht nur im Falle des BGE.

Sascha Liebermann