Das ist ehrlicher als die #Ampel. Sie rückt natürlich nicht vom „Fördern und Fordern“ ab. „Integration“ in den „Arbeitsmarkt“ ist das Leitmotiv aller etablierten Parteien.
…das macht es auch einfacher, entsprechende Kritik und Veränderungsvorschläge anzubringen. Verschleierungsakrobatik wirkt immunisierend, es ist schwerer zu greifen, wo genau das Problem liegt, man denke nur an Erwerbslose, Studenten = „Kunden“, Klienten = „Nutzer“ oder „Adressaten“, sanktionsbewehrte Pflicht = „Teilhabevereinbarung“ u.ä.
Unverhältnismäßig, unzumutbar und schließlich abschreckend so etwas. Jetzt, liebe #Ampel, zeigt mal, was Ihr so drauf habt in Sachen Bürgerfreundlichkeit und #HartzIVhttps://t.co/D1olYZg6H1
Erst kürzlich habe ich ein Interview kommentiert, in dem sich Schneider zwar gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprach, dennoch dafür Sympathien hatte und zugleich am Bedürftigkeitsprinzip festhält. Das heißt aber, das Existenzminimum stets nur unter Vorbehalt zu gewähren, das ist ein Vorbehalt gegenüber dem Einzelnen.
„Teilhabevereinbarung“ ist perfide. Not wird ausgenutzt, eine Vereinbarung einzugehen, die ihre eigene Unsolidarität verdeckt. Nur noch der Bruch der Vereinbarung wird als unsolidarisch gesehen, nicht mehr das eigentlich Unsolidarische: das Bedingen des Rechtsanspruchs. #BGE (MS)
While no human being will be able to buy this book (despite relentless efforts to make it cheaper) it’s still quite nice to see the object itself ! And I’m super happy about the terrific collection of scholars we put together ! https://t.co/anMrHaAFINpic.twitter.com/xMmdLgsH0w
Ein bisschen weiter. Ich glaube aber, dass vielen, die die Realität der Care-Ökonomie im Blick haben, das #Grundeinkommen nicht passt, weil es Carearbeiterinnen nicht hervorhebt, sondern alle gleichbehandelt; also auch die, die diese Realität gar nicht anerkennen wollen. (MS)
So könnte ein Streitgespräch zwischen Henning Vöpel und Thomas Straubhaar überschrieben werden, das vom Handelsblatt initiiert wurde. Die Zeitangabe des Beitrags täuscht allerdings darüber hinweg, dass es nur in einem Teil von etwa 20 Minuten um ein BGE geht, der andere ist mit Finanznachrichten und Werbeeinblendungen gefüllt.
Thomas Straubhaar spricht sich hier klar dafür aus, mit einem BGE alle Sozialleistungen zu ersetzen und lässt offen, was mit Härtefällen wird, mit Personen, die besondere Hilfeleistungen benötigen, die nicht mit einem BGE gedeckt wären. Begründet wird das von ihm damit, dass es sich nicht bewährt habe, Sozialleistungen an Einzelfallgerechtigkeit auszurichten, weil der Staat nicht angemessen darüber befinden könne, was im Einzelfall gerecht ist. Hier scheint mir doch ein erhebliches Missverständnis vorzuliegen, der die verbreitete Rede von der Einzelfallgerechtigkeit zuarbeitet. Es liegt doch auf der Hand, dass der Gesetzgeber mit seiner Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches ein Leistungsspektrum definieren muss, in dessen Rahmen dann Ansprüche geprüft und bewilligt werden. Diese Regelungen sind immer allgemeine Regelungen und können auf die konkrete Person nur so weit Rücksicht nehmen, wie es allgemeine Regelungen eben zulassen.
…die heutigen Leistungen sind in vierlerlei Hinsicht nicht „zielgenau“, es gibt „verdeckte Armut“, weil es Hürden gibt, Leistungen in Anspruch zu nehmen – auch das damit einhergehende Stigma ist eine. Das Bürgergeld à la Ampel ändert daran nichts, ein Bedingungsloses Grundeinkommen schon.
„Ich saß mit einer Landtagsabgeordneten zusammen, wir wollten gemeinsam einen Termin zur Organisation einer Armutskonferenz in Sachsen finden und stellten fest: Beide Kalender waren gleich voll. Sie bezog damals Diäten, während ich erwerbslos war…“ #BGE