„Das Bürgergeld ist [sic] als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt“…

…schreibt Stefan Sell zur den Auseinandersetzungen der letzten Monate. Er beschließt seinen Beitrag mit folgenden Worten:

„Aber das mit den Kündigungen wegen Bürgergeld ist schlichtweg unter der Rubrik Stimmungsmache abzuheften. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass die monatelange Debatte, dass sich Erwerbsarbeit angeblich oder in bestimmten Konstellationen aufgrund komplizierter Anrechungs- und Wegfallregelungen bei anderen Leistungen auch tatsächlich nur begrenzt lohnen würde, mittlerweile tief verankert wurde bei einer Mehrheit der Bevölkerung, nach Umfragen gehen 75 Prozent der Menschen davon aus, dass das so ist. Da kann man noch so viele Gegenrechnungen machen. Oder auf die Daten verweisen. Das Bild von denen, die ihren Job hinschmeißen und es sich mit dem Regelsatz aus dem Grundsicherungssystem auf dem heimischen Sofa bequem machen, hat sich verselbstständigt. Und wird nicht wieder verschwinden.“

Sascha Liebermann

„Druck beim Bürgergeld bringt gar nichts“…

…sagte der Personalchef der Arbeitsagentur Nord, Markus Biercher, dem NDR in einem Gespräch.

Seit über dreißig Jahren arbeitet Biercher in diesem Bereich und verweist auf die Erfahrung, die mit „Druck und Zwang“ gemacht wurden. Arbeitslosigkeit werde als „Drama“ erlebt in der Regel. Was manches Mal als Unwille erscheine, habe häufig ernsthafte Gründe, von „Arbeitsverweigerung“ kann genau betrachtet nicht die Rede sein. Interessant auch, was er zur Bezahlkarte und zum Bürgergeld sagt. Die mediale Skandalisierung entspreche nicht der Realität.

Überraschend ist diese Einschätzung nicht, wenn man sich die empirischen Zusammenhänge genauer anschaut, aber auch aus Arbeitsagenturen hört man manchmal andere Stimmen als diese.

Sascha Liebermann

„Lohnt sich Arbeit“ – interaktiver Sozialrechner…

…, aber leider doch wieder die Verkürzung der Frage auf Einkommen. Der „Sozialrechner“ macht damit zwar auf ein Problem aufmerksam, das gerade die „Lohnt sich nicht“-Fraktion erschüttern müsste, die in den letzten Monaten sich nicht scheute, alle möglichen Gerüchte zum Bürgergeld zu verbreiten. Unter den Tisch fällt bei dieser Zuspitzung jedoch, welche nicht minder wichtige, vielleicht sogar relativ wichtigere Bedeutung Erwerbsarbeit auch heute schon hat.

Sascha Liebermann

Jenseits der Bedürftigkeitsprüfung

Siehe dazu auch „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“.

„Leistung lohnt sich nicht“, aber anders als gedacht

Dazu hat es schon einmal einen instruktiven Thread bei Twitter von Sozi Simon gegeben, auf den wir hingewiesen hatten (siehe hier). Der Autor hat sich wiederholt die Mühe gemacht, Vorurteilen in der öffentlichen Debatte nachzugehen und dies an Beispielrechnungen zu verdeutlichen. Auch Johannes Steffen hatte sich im Portal Sozialpolitik damit schon befasst. Aktuell sind diese Berechnungen noch immer, nun hat sich auch der Präsident des ifo-Instituts, Clemens Fuest, dazu geäußert, siehe hier.

Was bei diesen Berechnungen außen vor bleibt, ist immer die Frage, welche Bedeutung Erwerbstätigkeit inhaltlich für jemanden hat, da es ja in den Beispielen nur um die Einkommenssituation geht. Erwerbstätigkeit eröffnet Erfahrungsmöglichkeiten, kann erfüllend sein usw. Außerdem wird unterstellt, dass überhaupt der Einzelne seine Entscheidungen trifft, nachdem er eine Berechnung dieser Art durchgeführt hat. So wichtig es also ist, die Zusammenhänge von Lohn, Sozialleistungen, Sozialabgaben, Steuern usw. zu verstehen, so wenig bilden sie ab, entlang welcher Überzeugungen, Menschen ihre Entscheidungen treffen. Das sollte dabei nicht vergessen werden.

Sascha Liebermann

Unbezahlte und bezahlte Tätigkeiten – Abgrenzung und Fallstricke

Auf diese Schwierigkeit der Abgrenzung ist schon von verschiedener Seite zu Recht hingewiesen worden, sehr differenziert z. B. von Norbert Schwarz und Florian Schwahn. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn dennoch versucht wird, den Umfang „unbezahlter Arbeit“ zu quantifizieren, gerade wenn man auf ihre Bedeutung hinweisen will, man begibt sich aber auch in ein schwieriges Fahrwasser. Das zur Abgrenzung bemühte Drittperson-Kriterium muss vom konkreten Beziehungsgefüge abstrahieren, soweit es möglich ist und damit genau eine entscheidende Dimension vernachlässigen, und zwar die zwischen Beziehungen, die sich auf die ganze Person als solche beziehen und solchen, die klienten- bzw. kundenorientierten Charakters sind. In ersteren sind die Personen nicht austauschbar, in letzteren schon. Setzt man beide Beziehungstypen gleich, ebnet man den grundlegenden Unterschied beider ein. Genau das ist in den vergangenen Jahrzehnten besonders in der Frage zu beobachten, wie sich inner- und außerhäusliche Betreuung von Kindern zueinander verhalten. Letztere konnte mit der Abstrahierung von der konkreten Beziehung forciert werden.

Siehe zu dieser Frage diesen Beitrag und hier.

Sascha Liebermann