„Eine Grundsicherung, die keiner will“ – eine Antwort auf Thomas Straubhaars Beitrag und eine Reihe Behauptungen…

…von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.

Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:

„Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen.“

„Geldverschenken mit der Gießkanne“ ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.

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Eidgenössische Volksinitiative in den SRF News

Hierbei handelt es sich um eine Meldung aus der Schweizer Tagesschau vom 13.9.21, die Nachricht hatte es bislang nicht in die deutschen Nachrichten geschafft.

„Volksinitiative für bedingungsloses Grundeinkommen lanciert“…

…das meldet der Schweizer Blick mit dem Untertitel „Gratisgeld für alle“.

Hier geht es zum Initiativtext. Im Vergleich zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ ist der Text bezüglich der Ausgestaltung konkreter, definiert aber ebenso, wie 2016, keine Betragshöhe.

Kommentare zur früheren Volksinitiative, über die im Juni 2016 abgestimmt wurde, siehe hier.

Warum nicht einfach Klartext reden, wozu soll eine Reform des Ehegattensplittings dienen?

In der Diskussion werden verschiedene Ziele, wie mir scheint, miteinander verwoben, die nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben bzw. Folgen zeitigen, die selbst wieder strittig sein können. Wenn es darum geht, die Steuerlast gerechter zu verteilen, mag es sein, dass Alternativen zu diesem Splittingverfahren sinnvoll sind. Ganz so einfach scheint eine Alternative nicht zu sein, wie eine differenzierte Darstellung der Diskussion samt Reformvorschlag aus dem  Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt. Es fällt allerdings auf, dass es immer vorrangig darum geht, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, vor allem natürlich die von Frauen. Dieses Ziel ist offenbar gesetzt, zumal die Hoffnung besteht, damit Steuereinnahmen zu erhöhen. Die höhere Erwerbsbeteiligung bedeutet praktisch jedoch, noch weniger Zeit für Familie zu haben. Das scheint nicht zu stören, weil die Ausweitung von Betreuungszeiten ebenso als gesetzt gilt wie die Ausdehnung des Eintrittsalters in Betreuungseinrichtungen. Die vermeintliche Evidenz, die für die Folgen des Ehegattensplittings dargeboten werden, folgt, schaut man sich die Form der Schlussfolgerungen an, einem kruden Anreizmodell. Das ist unterkomplex.

Sascha Liebermann

„Was haben die Linken eigentlich gegen das Grundeinkommen?“ – Rezension des jüngsten Buches von Karl Reitter

Interessant sind auch solche Zitate darin: „Hartz IV war kein Betriebsunfall“.

Sascha Liebermann

„100% Paternalismus von jemandem, der sich selbst als Stimme von Freiheit & Vernunft sieht“…

…, wobei hier nicht in Abrede gestellt werden soll, dass es in der Tat Hilfekonstellationen gibt, die auf lange Sicht autonomieschwächend sich auswirken können, wenn nämlich die Herausbildung (pädagogisches Handeln) bzw. Rückgewinnung (therapeutisches, rechtspflegerisches Handeln) von Autonomie als Ziel einer Hilfe missachtet wird (wichtige Frage in Diskussion um eine Professionalisierungstheorie, siehe hier, hier und hier). Bolz müsste, wenn er konsequent wäre, in jeder Form der vorbehaltlosen Anerkennung von Autonomie, die für die Lebenspraxis so elementar ist, eine Gefahr erkennen, wenn er der Auffassung ist, ein BGE „erzeugt“ [sic] „erlernte Hilflosigkeit“, denn ein BGE vollzieht nichts anderes, als diese Autonomie grundsätzlich anzuerkennen. Wenn diese für Bolz zu einer Hilflosigkeit führe, müsste er die Grundfesten der modernen Demokratie letztlich ablehnen, was allerdings erst zu einem vorbehaltlosen Paternalismus führt, wie BGE Eisenach herausstellt.

Sascha Liebermann