„Fördern und Fordern“ = pädagogisierende Bevormundung statt Selbstbestimmung…

…,wer es mit dem Fördern hingegen ernst meint, muss Selbstbestimmung absichern, damit sich jemand für Angebote entscheiden kann, ohne bei Zurückweisung Sanktionen befürchten zu müssen. Das wäre autonomiebekräftigendes Fördern ohne pädagogisierende Anleitung. Apropos Finnland: vielleicht hat denjenigen, die dortiges Grundeinkommen erhalten haben, das in ihrer Situation am meisten geholfen. Statt einseitige Auslegung der Ergebnisse, differenzierte Betrachtung nötig.

Sascha Liebermann

„Es kann keine Daten geben, wie sich ein BGE auf Löhne auswirkt“…

…deswegen kann man sich, wie BGE Eisenach zurecht sagt, auch auf keine Studien beziehen. Außerdem müssen solche Studien, sollen sie brauchbare Daten haben können, ex post durchgeführt werden, also nach Einführung. Erst dann lassen sich Schlüsse darauf ziehen, wie Unternehmen reagiert haben. Da Mindestlöhne – das ist der Vergleich hier – aber nicht zu einer Machtverschiebung zwischen Arbeitnehmern und -gebern führen, sind die Daten ohnehin nicht vergleichbar. Dass höhere Ausgaben von Unternehmensseite „eingepreist“ werden ist zum einen eine Binsenweisheit, weil der Absatz die einzige Einnahmequelle ist, zum anderen allerdings unsicher, denn die Einpreisung gelingt nur, wenn der Absatz nicht nachgibt, Kunden also weiterhin die Produkte kaufen.

Sascha Liebermann

Treffende Entgegnung auf kein Argument und Behauptungen

Der Beitrag von Thieß Petersen, auf den David Stier Bezug nimmt, weist auf „große Unsicherheiten“ bezüglich der Folgen im Falle einer Einführung eines BGE hin, das sind aber nur Vermutungen: „Im Ergebnis sind die makroökonomischen Folgen, die sich aus der Einführung eines BGE ergeben, mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Diese Folgen hängen maßgeblich von den Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und der Unternehmen ab. Deren Reaktionen ’sind jedoch bei großen strukturellen Veränderungen schwer vorauszusehen‘.“ Die entscheidende Frage ist also, auf Basis welcher „Verhaltensannahmen“ wird argumentiert und wie lassen sich diese empirisch belegen?

Sascha Liebermann

„Erwerbslosigkeit ist ein großes soziales Problem, weil wir kein BGE haben“

Unsere Beiträge zu Stigmatisierung und Erwerbsnorm.

Grundsätzlicher noch: die elementare Vorbehaltlosigkeit in der Demokratie liegt im Status als Bürger…

…, von hier aus ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen einfach zu begründen, denn schon heute muss das Gemeinwesen die Existenz aus diesem Grund vorbehaltlos sichern. Realisiert wird dies bislang nur in der Form, sie an eine Erwerbsverpflichtung bzw. -bereitschaft zu binden. Es ist eben etwas anderes, ob öffentliche Infrastruktur aus dem Geist der Demokratie begründet wird oder als großzügige Fürsorge eines Monarchen.

Siehe auch frühere Kommentare zu Ausführungen von Barbara Prainsack.

Sascha Liebermann

Man könnte die „Menschen“ auch einfach machen lassen – dazu bedarf es aber einer verlässlichen Basis

Dass Christian Lindner den „Menschen“ bislang gar nicht so viel zugetraut hat, siehe hier.

Die Maxime „Von der eigenen Hände Arbeit leben“ übersieht die Abhängigkeit durch Arbeitsteilung und unbezahlte Vorleistungen anderer

Siehe hierzu auch unseren früheren Beiträge zum Kostgänger-Argument.

Sascha Liebermann

Wie sich das BIP entwickelt, wissen wir heute genauso wenig wie nach Einführung eines Grundeinkommens…

…, was manche heute für selbstverständlich halten, ist es gar nicht, wie hier treffend angemerkt wird. Wir können sogar noch einen Schritt weiter gehen und fragen, ob denn das BIP nicht größer ausfallen könnte, wenn wir ein BGE schon eingeführt hätten. Denn mit der Einführung eines BGEs können wir anders über Ziele des Wirtschaftens diskutieren, wenn Wertschöpfung, die Entstehung von Neuem im Allgemeinen, im Zentrum der Diskussion stehen kann und nicht die Frage, wie wir Erwerbsarbeitsplätze schaffen oder erhalten können. Denn diese Haltung zu Erwerbsarbeitsplätzen könnte man auch als innovationshemmend betrachten.

Sascha Liebermann