Kategorie: Deutscher Bundestag
Sogar schon über 30 000 Mitzeichner für die Petition von Susanne Wiest
Mehr als 30.000 Menschen haben unterschrieben:https://t.co/tpNQuaV6ec
— Susanne Wiest (@susannewiest) April 2, 2020
Neue Petition zum Bedingungslosen Grundeinkommen von Susanne Wiest
Neue Petition direkt an den Bundestag: „Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens“.
Seit heute online – Herzlich, Susannehttps://t.co/MDpB71jCkC— Susanne Wiest (@susannewiest) March 30, 2020
…“vor 7 Jahren der erste und bis heute einzige Empfang zum Grundeinkommen im Deutschen Bundestag“
Heute vor 7 Jahren, am 30. Januar 2013, fand der erste und bis heute einzige Empfang zum #Grundeinkommen im #DeutschenBundestag #Bundestag statt. Danke an #ArfstWagner #WolfgangStrengmannKuhn #KatjaKipping #SabineBätzingLichtenthäler @W_SK @Sabine_Baetzing @katjakipping pic.twitter.com/AndIhQ4ZPO
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) January 30, 2020
Video der Bundestagsdebatte zu Hartz IV-Reformen am 14. November
Würde des Menschen, nicht der Erwerbstätigen
In Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht nicht:
„Die Würde der Erwerbstätigen ist unantastbar.“Sondern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und dazu passen Sanktionen unter das Existenzminimum nicht! – @SvenLehmann zur Sanktionspraxis bei #HartzIV pic.twitter.com/OnDlbFEvSM
— Grüne im Bundestag ️ (@GrueneBundestag) 14. November 2019
Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass „Eigenverantwortung“ übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier.
Sascha Liebermann
Plenarprotokoll zur Debatte im Deutschen Bundestag über Hartz IV…
…vom Mittwoch, den 7. November. Das Plenarprotokoll finden Sie hier. Ab S. 15322 geht es um Hartz IV.
Haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland und unter welchen Bedingungen?
Wie es sich damit verhält, bearbeitet ein Beitrag der „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018. Dieser Beitrag sei hier verlinkt, weil in Diskussionen nach Vorträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen immer wieder die Frage gestellt wird, ob nach Einführung eines solchen nicht EU-Bürger dann auch Anspruch darauf hätten. Das ist nicht der Fall und unterliegt genauen Regelungen, die gleichermaßen nach Einführung eines BGE gelten können.
Sascha Liebermann
„Recht auf Arbeit“ – Verharrung statt Aufbruch, Leistungsentwertung
„Die SPD sagt der Armut den Kampf an!“ @matthiasbartke erklärt im #Bundestag, warum wir dabei auf ein "Recht auf Arbeit" setzen, statt auf ein bedingungsloses #Grundeinkommen. #BGE pic.twitter.com/Fp61fMQybF
— SPD-Fraktion im Bundestag (@spdbt) February 22, 2019
Hier die ganze Rede (3 Minuten 48 Sekunden).
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„Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen“
Im Deutschen Bundestag wurden gestern die Anträge der Linken und der Grünen zur Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe abgelehnt. Die Debatte ist sicher aufschlussreich, um etwas über die Haltung der Abgeordneten zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu erfahren. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen an den Systematik des deutschen Sozialstaats vorbeigeht, denn das Erwerbsgebot steht in seinem Zentrum, Sanktionen dienen dazu, diesem Gebot Geltung zu verschaffen (siehe hier und hier). Es ist ein Widerspruch in sich, Sanktionen aufheben zu wollen, aber nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzutreten, denn die Aufhebung der Sanktionen wäre ein Vorgriff darauf.
Sascha Liebermann