…“vor 7 Jahren der erste und bis heute einzige Empfang zum Grundeinkommen im Deutschen Bundestag“

Würde des Menschen, nicht der Erwerbstätigen

Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass „Eigenverantwortung“ übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland und unter welchen Bedingungen?

Wie es sich damit verhält, bearbeitet ein Beitrag der „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018. Dieser Beitrag sei hier verlinkt, weil in Diskussionen nach Vorträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen immer wieder die Frage gestellt wird, ob nach Einführung eines solchen nicht EU-Bürger dann auch Anspruch darauf hätten. Das ist nicht der Fall und unterliegt genauen Regelungen, die gleichermaßen nach Einführung eines BGE gelten können.

Sascha Liebermann

„Recht auf Arbeit“ – Verharrung statt Aufbruch, Leistungsentwertung

Hier die ganze Rede (3 Minuten 48 Sekunden).

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„Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen“

Im Deutschen Bundestag wurden gestern die Anträge der Linken und der Grünen zur Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe abgelehnt. Die Debatte ist sicher aufschlussreich, um etwas über die Haltung der Abgeordneten zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu erfahren. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen an den Systematik des deutschen Sozialstaats vorbeigeht, denn das Erwerbsgebot steht in seinem Zentrum, Sanktionen dienen dazu, diesem Gebot Geltung zu verschaffen (siehe hier und hier). Es ist ein Widerspruch in sich, Sanktionen aufheben zu wollen, aber nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzutreten, denn die Aufhebung der Sanktionen wäre ein Vorgriff darauf.

Sascha Liebermann