„Noch ärmer: Wie die Hartz-IV-Reform Alleinerziehende schlechter stellt“…

…ein Beitrag in der Fernsehsendung Monitor vom 2. Juni.

Siehe hierzu auch: „Das Bundesverfassungsgericht will (noch?) nicht: Keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im Hartz IV-System“ von Stefan Sell.

„Wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre Rechte bringen will“…

…“Die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Reform wird nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten und Anwälten zu einer erheblichen Verschlechterung für viele Hartz-IV-Empfänger führen, deren Bescheide falsch sind. Das geht aus Recherchen von REPORT MAINZ hervor. Die Möglichkeit rückwirkend Leistungen zu bekommen, werde nach dem Gesetzentwurf eingeschränkt.“ Eine Reportage in der Sendung „Report“ vom 17. Mai.

Ein Unternehmer und der Finanzminister Österreichs über ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Im Standard ist ein Interview mit dem Chocolatier Josef Zotter und dem Finanzminister Hans Jörg Schelling abgedruckt. Während letzterer Hartz IV als Alternative zur Österreichischen Sozialpolitik herausstellt, spricht sich ersterer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus. Hier geht es zum Interview.

„Minimalisierung des Minimums“…

…unter diesem Titel nimmt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung Stellung zu einem Urteil des Sozialgerichts in Gotha, das die Kürzung bei Arbeitslosengeld II im Falle von Pflichtverstößen für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, wie es sich mit dem Sanktionsregime verhält. Doch was kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen?

Selbst wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt würde, wer wäre zum Handeln aufgefordert, um die Missstände zu ändern? Das Parlament natürlich, denn nur es kann ein Gesetz ändern und ein neues verabschieden. Die Verfassung schwebt nicht über dem politischen Souverän, sie ist eine Richtschnur, kein ehernes Gesetz. Zum Glück ist das so, sonst wäre das Parlament überflüssig und tatsächlich nur eine „Schwatzbude“, zu der manche es schon erklärt haben. Ist das Bundesverfassungsgericht also, auch wenn dieser Weg in Deutschland gerne beschritten wird, der richtige Adressat, um eine solche Frage wie die der Sanktionen zu klären? Es geht dabei doch darum, was politische Souveränität ist, und die wird nicht durch ein Gericht hergestellt, sie wird lediglich durch Recht geschützt. Wenn aber diese Souveränität keinen Rückhalt im Selbstverständnis der Bürger hat – da helfen alle Verweise auf das Grundgesetz nichts -, was ist die Verfassung dann wert? Wenn eine Mehrheit das Sanktionsregime trägt, und sei es nur durch passive Duldung, dann sagt sein Fortbestehen etwas darüber aus, wie wir zueinander als Bürger stehen. Was würde eine Beseitigung des Sanktionsregmies (das es auch vor der Agenda 2010 gab) per Gerichtsentscheid erreichen, wenn der Geist davon weiterhin wirkte? Dasselbe gilt umgekehrt für den Fall, dass das BVerfG das Sanktionsregime für verfassungsgemäß erklärt. Was folgt daraus? Wäre dann alles gut, weil das BVerfG so entschieden und die Verfassungskonformität erklärt hätte? Udo di Fabio, ehemaliger Richter am BVerfG, hat sich zu dieser Überhöhung geäußert und sie mit dem nicht gerade starken Vertrauen in die politische Kompromißbildung erklärt (siehe hier).

Die entscheidende Veränderung ist nur politisch zu erreichen, durch öffentliche Auseinandersetzung, also öffentliche Willensbildung. Wem daran liegt, dass sich die Bürger als Bürger begreifen und begegnen, das Bürgerethos leben oder entwickeln, das für eine lebendige Demokratie notwendig ist, der muss auf eine politische Entscheidung hinwirken, nicht auf eine juristische. Eine Verfassung kann kein Bürgerethos hervorbringen, sie kann es allenfalls schützen oder in ihr kann es zum Ausdruck kommen. Wie wir miteinander umgehen und leben, ist eine Frage der Selbstbestimmung. Die Politikwissenschaftlerin Ingeborg Maus hat dieser Frage interessante Überlegungen gewidmet. 

Zu einem BGE, um diesen Bogen zu schlagen, wird es nur durch Willensbildung kommen, nur dann wird es den Rückhalt haben, den es braucht. Ganz gleich, was das BVerfG entscheidet.

Sascha Liebermann

„Hartz IV und die Folgen“ – Videomitschnitt einer Diskussion in Frankfurt am Main

Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln, Inge Hannemann, Hamburg, Prof. Dr. Franz Segbers, Marburg, Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB, Frankfurt; Moderation: Katja Irle (hr-Info) am 12. Februar 2015 im Haus am Dom in Frankfurt a. M.

Christoph Butterwegge (siehe auch hier) hat sich einen Namen als Gegner eines Bedingungslosen Grundeinkommens gemacht, Franz Segbers zählt zu den Befürwortern (hier und da mit sonderbaren Vorbehalten).

„400 Bewerbungen und kein Job“…

…schildert der Beitrag von Stefanie Schmidt in der taz, aus dem folgende Passage stammt:

„…Die letzte Möglichkeit, auch ohne Job menschenwürdig weiterzuleben, ist …? Hartz IV. Ein Stigma, über das man erst frei redet, wenn man diese Degradierung hinter sich hat. Wie es sich anfühlt, kann nur der beurteilen, der es selbst einmal bezog. Das Gefühl, keinen Platz in der Gesellschaft zu haben, dem „großen Ganzen“ nicht dienlich zu sein und dem eigenen Anspruch nicht zu genügen. Das Gefühl, man müsse sich vor der Familie, den Freunden und potenziellen Arbeitgebern immer wieder rechtfertigen.

Dabei sind es nicht diese, sondern der einfache Straßenidiot, der einem die tiefsten Stöße versetzt. Ich erinnere mich an eine Begegnung während eines Aushilfsjobs. Anna Netrebko sang im Untergeschoss. Ich stand eine Etage über ihr und packte Weihnachtsgeschenke von Kunden ein. In der linken Hand hielt ich eine Schere, mit der rechten kämpfte ich mit dem Geschenkband. Vor mir wuchs eine immer längere Schlange, die alle jetzt sofort ihr Präsent schön verpackt haben wollten. Ich lächelte. Plötzlich eine Stimme. Ein Kunde sprach zu mir. Ich blickte auf, lächelte ihn an. „Das ist doch eine Wohltat, diese Stimme zu hören, oder?“, sagte die Stimme. „Anna Netrebko! Eine begabte Frau. Tja, wären Sie auch so begabt, müssten Sie nicht hier oben stehen und Geschenke einpacken.“