„Das Jobcenter nimmt die nächste drohende Stromsperre in Kauf“…

…ein Beitrag von Alina Leimbach in der taz über die ganz alltäglichen Nöte, die dadurch entstehen, dass in der Sozialverwaltung etwas „vergessen“ wurde. Diese menschliche Seite der Verwaltung, für die sicher jeder Verständnis hat, denn so etwas kann immer einmal vorkommen, hat hier drastische Folgen. Ebenso verhält es sich mit der Fehlberechnung in der Leistungsermittlung, was hier ein Fehler bleibt, ist in seinen Wirkungen ein Leistungsausfall – es geht jedoch um das Existenzminimum.

Wenn es um das Existenzminimum geht, sollte so etwas nicht passieren können. Das wäre dann der Fall, wenn es keiner Absicherung bedarf, die von einer Bewilligung abhängt. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen leistet genau das.

Sascha Liebermann

So sieht ein „erleichterter“ Zugang ins Arbeitslosengeld aus

Apropos – Verpflichtungen von Hartz IV-Beziehern

Die entsprechende Broschüre der Arbeitsagentur informiert über diese Pflichten eindrücklich, siehe hier.

„Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit“ und „lebensfeste Sozialhilfe“ – und das Erwerbsgebot?

„Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit“ – eine gute Beschreibung für die Erfahrung des ständigen Mangels an Einkommen, formuliert von der Journalistin Anna Mayr, die ihre Geschichte im Buch „Die Elenden“ beschrieben hat. An einer Stelle sagt sie in der Talkrunde, dass ihre Eltern sie davor beschützt haben, ein Jobcenter „betreten“ zu müssen, wozu sie im Alter von 16 durch das Jobcenter aufgefordert wurde.

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„Hartz-IV-Empfänger müssen wieder mit Sanktionen rechnen“ – Ja, aber was wäre denn die Alternative?…

…innerhalb des bestehenden Sozialstaats ist das konsequent.

Sascha Liebermann

„Bittsteller-Position“? Bei aller Kritik: die Grundsicherung beruht auf einem Rechtsanspruch…

…, gewährt wird sie aber nur in Abhängigkeit davon, ob die Bezugsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden. Daran kann vieles kritisiert werden, aber es handelt sich nicht um ein Almosen und auch nicht um eine Bitte. Dass dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder einmal so gesehen wird, zeugt von einem unklare Rechtsverständnis. Dass die Bezugsbedingungen stigmatisierend wirken, weil sie die Leistungsbezieher trotz Rechtsanspruch zu jemandem machen, der sich erklären muss und auf einen bestimmten Weg zurückfinden soll, das ist unstrittig. Zu einfach sollte man es sich nicht machen, denn immerhin steht die Mehrheit hinter dieser Art von Bedingungen.

Siehe meinen früheren Beiträge zu dieser Frage hier und hier, zur Stigmatisierung durch die Bedingungen für den Leistungsbezug hier.

Sascha Liebermann

„Zwischen Frust und Hoffnung“ – Fallmanager im Jobcenter und ihre „Kunden“…

…, dass sich diese Nomenklatur durchgesetzt hat, ist schon bezeichnend. Zwar ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch von „Leistungsberechtigten“ die Rede, zugleich aber werden „Kundennummern“ vergeben. Das ist eine Verhöhnung der Lage derer, die auf diese Leistungen angewiesen sind, denn Kunden zeichnet es für gewöhnlich aus, auf den Kauf einer Ware verzichten zu können, ohne in ihrer Selbstbestimmung Einschränkungen zu erleiden. Das gilt für diejenigen, die auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, nicht.

Sascha Liebermann