„Der Grundgedanke des Projektes ist die Freiwilligkeit“ – inwiefern ist das beim „solidarischen Grundeinkommen“ der Fall…

…diese Frage wirft ein Interview mit Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf, dass anlässlich des Projektstarts auf Zeit Online veröffentlicht wurde. Schupp stellt differenziert das Vorhaben in Berlin dar und weist auf Eigenheiten im Unterschied zu früher eingerichteten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder 1-Euro-Jobs hin. An einer Stelle irritiert, dass er die Frewilligkeit der Teilnahme am Projekt heraushebt:

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„Soll Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkomen einführen?“ – Für Experimente: Jürgen Schupp, dagegen: Dominik Enste…

…beide Beiträge befinden sich auf der Website des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Jürgen Schupps Position zusammengefasst:

„Sämtliche Initiativen werden wissenschaftlich begleitet und sollen ergebnisoffen evaluiert werden. Womöglich kommt am Ende dabei raus, dass ein bedingungsloses Einkommen im Saldo eher kontraproduktiv ist. Aber vielleicht auch, dass statt eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle eine hybride Form genau das ist, was unsere Sozialsysteme brauchen.“

Schupp überschätzt in meinen Augen die Leistungsfähigkeit solcher Experimente, wenn auch sein Plädoyer für eine offene Diskussion sympathisch ist. Er unterschätzt aber zugleich etwas ganz Entscheidendes, die Autonomiezumutung, die unserer politischen Ordnung innewohnt, weil sie die Mündigkeit (siehe auch hier) eines jeden Bürger nicht nur voraussetzt und anerkennt, sie fordert sie ihm auch ab. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen setzt nichts Anderes voraus und mutet genau dasselbe zu. Was heute schon vorausgesetzt wird, kann nicht Gegenstand einer Prüfung sein, es sei denn, man wolle prüfen, ob das Bestehen der Demokratie eine gute Idee ist.

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„Hartz IV? Deutschland sollte lieber Grundeinkommen testen“…

…so Jürgen Schupp, Professor für Soziologie an der FU Berlin und Direktor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einem Interview mit Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.

Zwei Stellen sind besonders interessant, hier die erste:

Erreichen die Sanktionen denn wenigstens ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen?
Ja, das belegen auch die empirischen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aber das Gesetz sieht auch als Ziel vor, dass „die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird“. Das impliziert, dass wenn eine zugemutete Arbeit aus subjektiver Sicht die eigene Erwerbsfähigkeit mindern würde, eine Sanktion ihre rechtliche Grundlage verlöre. Sie würde dann zur Nötigung wegen des Entzugs des sozio-kulturellen Existenzminimums. Noch schützt Artikel 12 des Grundgesetzes Bürger vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit.“

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„Solidarisches Grundeinkommen: alternatives Instrument für mehr Teilhabe“…

…ein Vorschlag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von Stefan Bach und Jürgen Schupp. Die Autoren greifen damit den Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, auf. Schupp hatte sich auch früher schon für Feldexperimente ausgesprochen, siehe hier.

„Bedingungsloses Grundeinkommen: Zeit für Experimente“…

…so ist ein Beitrag von Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung übertitelt. Der Titel klingt positiver als er ist, wenn man den Beitrag gelesen hat. Zur Bedeutung von Feldexperimenten für die Schupp plädiert, siehe hier und hier.