Treffender Kommentar auf die Feier der Menschenwürde durch Ralf Stegner (SPD)

Sozialstaat ohne Existenzminimum? Frank Lübberdings verkürzte Darstellung

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Frank Lübberding über die jüngste Sendung von maischberger (die ich nicht gesehen habe), in der es um Trotz Rente und Arbeit: Kann Armut jeden treffen?“ ging. Zurecht weist Lübberding auf Sinn und Zweck des heutigen Sozialstaats hin, dass er der Sozialstaat einer „Arbeitsgesellschaft“ sei und deswegen es nicht verwundern könne, wenn die von ihm bereitgestellten Absicherungsleistungen sich vor allem daran ausrichteten. Wobei das so ganz die Sache nicht trifft, denn Lübberding vergisst, dass die Aufgabe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dieselbe ist wie im Falle der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Trotz aller Erwerbszentrierung gibt es eine Fürsorgepflicht des Staates als politischer Gemeinschaft, die nicht eine für Erwerbstätige, sondern für Bürger und Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland insgesamt ist. Es geht um die Existenzsicherung, ganz gleich ob Erwerbsbeiträge gezahlt wurden. Allerdings ist auch diese Existenzsicherung nicht als Daueralimentierung gedacht, Leistungsbezieher sollen aus ihr wieder herausgelangen durch Erwerbstätigkeit. Lübberding verkürzt diesen Zusammenhang aber, wenn er folgendes schreibt:

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„Solidarische Arbeit statt bedingungslosem Grundeinkommen“…

…wunderbar. Bedurfte es noch eines Belegs dafür, wie ernst es Ralf Stegner mit der Abschaffung von Hartz IV (siehe auch hier) meint, nun liegt er vor. Ja, Herr Stegner, und was passiert mit denjenigen, die keine „solidarische Arbeit“ leisten wollen? Für die bleibt natürlich das Sanktionsregime oder etwa nicht? Fehlen dürfen bei dem Vorschlag „solidarischer Arbeit auch nicht „Ganztags“-Dinge, die einst im Achten Familienbericht der Bundesregierung schon als probates Mittel gesehen wurden um „Zeit für Familie“ freizuschaffen.

Auch Georg Cremer äußert sich auf der Plattform Xing zu „Grundeinkommen statt Sozialstaat? Besser nicht!“. Im vergangenen Jahr hatte er einen umfangreichen Beitrag zum BGE in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht (nur für Abonnenten).

Sascha Liebermann

Ralf Stegner – Vorkämpfer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Erstaunliche Äußerungen sind von Ralf Stegner (SPD) via Twitter zu vernehmen:

Das klingt noch verhalten (siehe auch hier), aber dann:

Wenn wir ihn beim Wort nehmen, müsste nun eigentlich daraus die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens folgen, oder? Warten wir es ab.

Sascha Liebermann

„Opium für das Volk“ – Diagnose als Symptom…

…eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus „Süßes Gift“ (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann

„Streitthema Grundeinkommen – Risiko oder Chance für den Sozialstaat?“

https://youtu.be/3TZg7g0juQI

Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.

Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als „Droge“, ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für „Reiche“. Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.

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