Nach der Volksinitiative ist vor der Volksinitiative (ist Rheinau)?

So – ohne den Einschub in Klammern – formulierten es zumindest manche Befürworter der Eidgenössischen Volksintiative „Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ (siehe auch hier) in der Schweiz nach der Volksabstimmung am 5. Juni 2016. Ist das bloß Selbstcharismatisierung oder eine realistische Einschätzung? Grundsätzlich gilt für jede demokratisch legitimierte Entscheidung, dass nach ihrem Zustandekommen diejenigen, die mit ihr nicht zufrieden sind, sich erneut für die von ihnen favorisierte Alternative einsetzen können. Das ist trivial. Einen anderen Sinn könnte man dem abgewinnen, wenn beachtet wird, wie die Abstimmung über die Volksinitiative auf Kantonsebene 2016 ausfiel. Dann zeigt sich, dass von insgesamt 27 Kantonen in 20 mit über 30 Prozent für die Volksinitiative gestimmt wurde. Zwei von diesen 20 votierten sogar mit über 40 Prozent dafür. Nun werden die einen sagen, dennoch ist sie abgelehnt worden, das ist richtig. Richtig ist allerdings ebenso, dass eine Zustimmung von 30 Prozent und mehr nicht mehr als Ausrutscher verbucht werden kann und sich die Frage stellt, wie die starke Zustimmung zu verstehen ist und was daraus folgen könnte.

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„Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht“…

…meinte Richard David Precht in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Für Überraschungen ist der viel gefragte Autor immer wieder gut. Wie kommt er denn nun zu dieser Schlußfolgerung? Schauen wir, was die Passage im Interview anbietet:

„LZ:In der Schweiz wurde vor zwei Jahren über das Grundeinkommen abgestimmt. Zwar wurde es klar abgelehnt, dennoch wird rege diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen in Zeiten digitaler Produktivitätssteigerung das Modell der Zukunft ist.
RDP: Ich habe mich damals sehr gefreut, dass die Schweiz dieses Thema aufs politische Parkett gebracht hat. Und dass sich immerhin 20 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen haben. Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht.

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Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

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Widersprüchlich und verwirrend – Richard Sennett zum Grundeinkommen

Vor wenigen Tagen haben wir auf einen Beitrag von Richard Sennett hingewiesen, ohne ihn weiter zu kommentieren. Dabei wäre ein Kommentar mehr als angebracht gewesen. Thomas Loer wies darauf hin, dass Sennett, bei aller Unterstützung für ein „garantiertes Grundeinkommen“, in der Sache, um die es geht, doch widersprüchlich oder verwirrend ist. Er plädiert auf der einen Seite für ein „garantiertes Mindesteinkommen“, ohne dass man erfährt, was genau damit gemeint ist. Auf der anderen sieht er die Aufgabe von Unternehmen darin, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten, ganz gleich, ob sie für den Wertschöpfungsprozess benötigt werden oder nicht. Damit bleibt er der Vorstellung verhaftet, Arbeitsplätze seien als solche wertvoll. Doch der Reihe nach. Zuerst sagt Sennett dies:

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