So ist es, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bliebe bestehen

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

„Es ist der ewige Kampf ums Geld, der müde und krank macht…

[…] ich habe viele Menschen kennengelernt, die in diesem Kampf mit den Behörden resigniert haben und lieber Flaschen sammeln gehen als ihren Anspruch auf Unterstützung einzufordern“.

Was Frau Breuhaus hier beschreibt, ist als „verdeckte Armut“ bekannt und eine Folge dessen, dass Erwerbstätigkeit (folglich auch daraus erworbene Ansprüche) normativ erwünscht und anerkannt sind, das Nicht-Erreichen eines auskömmlichen Einkommens auch im Alter demzufolge als Scheitern an dieser Norm bewertet wird. Wer also auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, muss seine Lage erklären, denn das Minimum erhält er nur, wenn er sich erklärt hat. Auch wenn diese Absicherung als Rechtsanspruch besteht, signalisiert das Gemeinwesen durch die Nachrangigkeit, dass der Regelfall sein soll (Norm), auf solche Leistungen nicht angewiesen zu sein. Wer also angewiesen ist, hat etwas falsch gemacht.

Sascha Liebermann

Ist das ein Erkenntnis- oder nicht vielmehr ein Bewertungsproblem?

An Veröffentlichungen dazu mangelt es nicht, Vorschläge zur Veränderung rütteln aber an einer entscheidenden Säule nicht: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit. Allenfalls gibt es Konzepte wie z. B.  „atmende Lebensverläufe“, eine andere Vollzeit oder Lebenszeitkonten, am Vorrang von Erwerbstätigkeit ändern sie jedoch nichts und damit auch nicht an der Degradierung anderer, nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten. Sie rütteln also nicht grundsätzlich an der Bewertung von Erwerbstätigkeit, solange sie das nicht tun, ist es unwahrscheinlich, dass sich etwas ändern wird.

Sascha Liebermann

Schiefer Gegensatz?

Unbestritten, Einkommen ist notwendig, um ein Auskommen zu haben. Die Frage ist, gibt es eine Alternative dazu, erwerbstätig eingebunden Wissenschaft betreiben zu müssen, weil es ohne das kaum möglich ist? Hier kommt das Bedingungslose Grundeinkommen ins Spiel. Es eröffnet für diejenigen, die es nicht in den „Betrieb“ schaffen, weil die Hoffnung darauf, einem Lotteriegewinn gleichkommt, die Möglichkeit, weiter zu forschen (sofern weitere Bedingungen erfüllt sind). Der Gegensatz ist schief und stellt nur heute einen dar, da es diese Alternative nicht gibt. Denn nicht im Wissenschaftssystem zu sein, entlastet auch von Irrsinnigkeiten, die es dort gibt.

Siehe dazu hier mit weiterführenden Links.

Sascha Liebermann

„Ein feministischer Blick auf eine zukunftsfähige Versorgungsökonomie“ – und wie weiter?

In ihrem Beitrag auf Makronom weisen die Autorinnen Anja Peter und Christine Rudolf auf die Bedeutung der „Sorgewirtschaft“ – bezahlt wie unbezahlt – hin, deren Leistungen für ein Gemeinwesen häufig unterschätzt werden. Sie buchstabieren auch die Folgen aus, die dies für die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern hat. Dass Sorgearbeit nicht mit den üblichen Produktivitätskriterien zu messen und entsprechend nicht zu rationalisieren bzw. automatisieren ist, machen sie deutlich (siehe hierzu die Ausführungen Stefan Sells zum verengten Produktivitätsbegriff). Um aber sichtbar zu machen, welchen Umfang Sorgearbeit volkswirtschaftlich hat, halten die Autorinnen es für wichtig, diese zu „beziffern“, da wir in einer „geldgesteuerten Wirtschaft“ lebten. Das ist für die bezahlte Arbeit noch nachvollziehbar, sofern sie sich einigermaßen in Arbeitsstunden und Preisen erfassen lässt. Für die unbezahlte Arbeit ist das hingegen nicht so selbstverständlich, wie die Autorinnen schreiben. Denn zu ihrer Bezifferung muss erst ein Verechnungsmaßstab angelegt, also auch ein Preis bestimmt werden. Hierzu wird unbezahlte mit bezahlter Sorgearbeit verglichen, z. B. die Aufgabe von Eltern mit den Löhnen von Erziehern. Damit wird jedoch ein wichtiger Unterschied zwischen bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit ausradiert, und zwar dass es sich um gänzlich verschiedene Beziehungsgefüge (siehe auch hier und hier) handelt.

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Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit

Fabio de Masi hat auf Eric Manneschmidts Rückfrage geantwortet. Ohne nun einordnen zu wollen, ob diese Antwort darauf bezogen zutreffend ist, enthält sie dennoch Ansatzpunkte, die für die Diskussion um eine Jobgarantie wichtig sind. De Masi schreibt:

„Die Jobgarantie ist ein zusätzliches Angebot und soll Menschen, die arbeiten können und wollen, eine sinnvolle Tätigkeit verschaffen. Sie ersetzt selbstverständlich keine soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn Sie gerne persönlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, verschafft Ihnen das nicht das Recht, anderen die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit zu verwehren.“

Welcher Art wäre denn diese Absicherung? Wäre sie wie heute konstruiert, also nur unter Bedingungen der Erwerbsbereitschaft zugänglich? Wäre sie auch ohne zugänglich, bliebe allerdings immer noch bestehen, dass sie nur als Noteinkommen im Fall wegfallenden Erwerbseinkommens greifen würde. Möglich ist das, aber das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Gefüge, in dem Sanktionen dazu dienen, Leistungsbezieher „aktiv“ zu halten. Weshalb folgt daraus, nicht erwerbstätig sein zu können, dass Herr Manneschmidt anderen den Zugang zu „einer sinnvollen Tätigkeit verwehren“ will? Will er nicht gerade mittels BGE die Möglichkeit dafür schaffen, was sinnvoll ist, frei davon entscheiden zu können, ob es entlohnt wird?

Weiter schreibt de Masi:

„Und selbstverständlich haben Sie keinen unbegrenzten Anspruch darauf, dass andere Menschen für Sie arbeiten. Würde niemand mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wäre ja übrigens auch das von Ihnen gewünschte bedingungslose Grundeinkommen nicht finanzierbar. Ein Recht kann aber nur bestehen, sofern es für jeden existiert. Dies ist ein Widerspruch, den Sie beantworten müssen, nicht ich.“

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Und immer wieder der Kostgängereinwand, die einen lebten auf Kosten der anderen – gut pariert

Wichtige Fragen, gute Antworten von Barbara Prainsack – wenige Anmerkungen

Das Video bei Youtube anschauen.
In diesem Gespräch werden häufige Einwände gegen ein BGE thematisiert, die von Barbara Prainsack treffend pariert werden. Sie beantwortet sie – wie eingangs gesagt wird – auf Basis des Modells von BGE, das sie vertritt. Wenige Anmerkungen habe ich dazu.

Gleich zu Beginn favorisiert sie eine gestaffelte Höhe des BGE, weshalb, wird nicht erläutert. In der Diskussion wird häufig die Staffelung mit der Finanzierungsfrage verbunden, die Staffelung verringert den Finanzierungsaufwand. Bedacht werden an dieser Stelle drei Dinge nicht: 1) Ein BGE soll die Person um ihrer selbst willen anerkennen, weshalb also die Staffelung, die zu einer Ungleichbehandlung führt? 2) Alleinerziehende werden durch ein gestaffeltes BGE schlechter gestellt, obwohl sie häufig den Alltag alleine schultern müssen. 3) Die volle Betragshöhe in z. B. einem Vierpersonenhaushalt, auf die der Interviewer verweist, würde nur für eine bestimmte Zeitspanne relevant sein – solange nämlich, wie die Kinder zuhause leben.

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„Was Ihre Care-Arbeit wert ist (und warum Sie niemand bezahlt)“ – und eine unbeantwortete Frage: wie vom Primat der Erwerbstätigkeit wegkommen?

Lou Zucker schreibt im Spiegel Psychologie über den Stellenwert von „Care-Arbeit“ und will mit aufklärerischer Absicht darauf hinweisen, was wohl diese unbezahlte Leistung für einen Lohn mit sich bringen könnte. Denn schließlich seien wir, wie treffend herausgehoben wird, von ihr abhängig, um überhaupt erst erwerbstätig sein zu können. Die Wirtschaft ist also von ihr abhängig, denn ohne „Sorgearbeit“ keine Kinder, dasselbe – so muss ergänzt werden – gilt für die politische Gemeinschaft, denn auch sie kann nicht fortbestehen, ohne Bürger, die sich ihr verpflichtet fühlen, und die Kinder von heute sind die Bürger der Zukunft. Das erwähnt die Autorin überraschenderweise nicht, wie es überhaupt wenig Erwähnung findet in der Debatte um unbezahlte Arbeit.

Versuche, den Preis der umfangreichen Sorgetätigkeiten zu ermitteln, gibt es einige, die Autorin verweist auf manche, doch diese Versuche haben einen Haken: sie – wenn auch nur simuliert – verwandeln die Sorgetätigkeiten in ein Erwerbsverhältnis. Die gute Absicht, die volkswirtschaftliche Bedeutung sichtbar zu machen, die sonst leicht untergeht, hat genau diesen Preis. Es ist grundsätzlich etwas anderes, ob ich für jemanden sorge, weil ich ihm als Person um seiner selbst willen verbunden bin (siehe auch hier) oder ob ich eine Dienstleistung erbringe, in der das Gegenüber austauschbar ist, weil der Dienst für jeden erbracht wird, der ihn nachfragt. Nur für ersten Fall gilt, was im Familienleben insbesondere mit Kleinkindern aber auch später den Normalfall darstellt: immer verantwortlich zu sein, 24 Stunden am Tag, was dauernde „Rufbereitschaft“ mit sich bringt.

„Was Ihre Care-Arbeit wert ist (und warum Sie niemand bezahlt)“ – und eine unbeantwortete Frage: wie vom Primat der Erwerbstätigkeit wegkommen? weiterlesen