„Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen“…

…unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das „Bürgergeld“ einen „Anreiz“ biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?

Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:

„Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz.“

Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr „ausreichend“ gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Ein Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das „Maximum“ aus dem „System“ heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.

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„We need to just do it“…

..Scott Santens comments on what Bonston Mayor Michelle Wu said.

Concerning the limits of field experiments, see here and here (mostly in German).

Sascha Liebermann

Zielgenau soll der Sozialstaat sein…

…hier scheint er am Ziel vorbeigegangen zu sein. Siehe unsere früheren Beiträge zur Frage der Zielgenauigkeit.

Sascha Liebermann

„‚Kein Anreiz, in Arbeit zu gehen‘ – Schon Hetze oder bloß Dummheit?“

Ein Kommentar unter diesem Titel bietet das Portal Sozialpolitik, der Beitrag ist vom 4. Oktober 2023.

Wie schon bei der Bürgergeld-Debatte vor einem Jahr (siehe unsere Beiträge dazu hier, nach unten scrollen) ist es erstaunlich, wie nachlässig Behauptungen über das Bürgergeld in die Welt gesetzt und wie wenig die auch Erwerbstätigen zustehenden Sozialtransfers berücksichtigt werden.

Sascha Liebermann

„Jobkiller Bürgergeld?“…

Übertitelt ist so ein Beitrag Enzo Webers zur Debatte über die Auswirkungen des „Bürgergeldes“ auf der Website von Makronom, der für die Diskussion der letzten Wochen hilfreich ist.

Darüber hinaus besteht die Argumentation aus Anreize, Anreize, Anreize und belegt wieder einmal die Eindimensionalität der Betrachtung, wenn es um Arbeitsaufnahme geht.

Sascha Liebermann

Da wieder „Das lohnt sich nicht“-Schnellrechner die Runde machen oder: die Untiefen der Sozialgesetzbücher…

Bundesverfassungsgericht ist das eine, parlamentarische Entscheidungen sind das andere

„Löhne hoch, Arbeitszeit runter: Keinen Bock mehr auf Leistung?“

Was hat man bei diesem Titel der jüngsten „hart aber fair“-Sendung wohl zu erwarten? Der Geschäftsführer einer Dachdeckerfirma zu Beginn kritisiert schon einmal zurecht die Bezeichnung „Bürgergeld“, denn es steht nicht jedem Bürger zur Verfügung, solange er es nicht beantragt und die Bezugsbedingen erfüllt, das konterkariert den Bürgerbegriff (siehe unsere früheren Kommentare dazu hier).

Darüber hinaus geht es um Leistung und „Anreize“, leider mit den bekannten Verkürzungen. Dass selbst lebenserfahrene Menschen als Beispiele dafür, wie die Kündigungsneigung wegen des Bürgergeldes sei, Aussagen ihrer Angestellten einfach so zitieren, ohne zwischen einem „Spruch“ und einer ernsthaften Handlung zu unterscheiden, ist verwunderlich oder ideologisch bedingt. Sollte jemand es ernst meinen, nur deswegen seine Stelle zu kündigen, dann müsste sich der Arbeitgeber doch fragen, ob der Mitarbeiter seine Aufgabe zuvor gut ausgeführt hat, welche Sorgen ihn drücken oder ob er die Zeit für wichtige Dinge benötigt. Ein Spruch aber ist doch kein Beleg dafür, dass die entsprechende Konsequenz gezogen wird. Abgesehen davon hat Hubertus Heil deutlich gemacht, wozu ein solcher Schritt führen würde – Leistungssperre und -kürzung.

In der gesamten Diskussion – abgesehen von den Passsagen über die Vier-Tage-Woche und dort, wo es um Arbeitsbedingungen und -verständnis geht – konnte man den Eindruck gewinnen, ohne Erwerbstätigkeit ist das Leben gar nichts, es gibt auch keine Aufgaben jenseits davon und ein wirkliches Leben beginnt und endet in Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann