FDP Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Seitdem der Ausgang der Bundestagswahl zeigte, dass die FDP aller Wahrscheinlichkeit nach Regierungspartei werden wird, nehmen die Pressemeldungen über das FDP Bürgergeld zu. Manche sehen darin einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen, weil Leistungen pauschaliert werden sollen, anderen sehen einen weiteren Abbau von Transferleistungen auf uns zukommen. Wer wissen möchte, was es mit dem FDP Bürgergeld auf sich hat, dem sind zwei Broschüren empfohlen, in denen Kerstin Funk (Broschüre ) und Peter Altmiks (Broschüre) ausdrücklich den Unterschied zwischen bGE und Bürgergeld darlegen. Beide Verfasser arbeiten für die Friedrich Naumann Stiftung. Ausführungen finden sich auch im Bundestagswahlprogramm 2009 (S. 9 und 16). Das FDP Bürgergeld ist nicht einmal so liberal wie eine radikale Negative Einkommensteuer, es verzichtet nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung und es ist so niedrig angesetzt, dass es gerade keine Freiräume schafft. Darüber hinaus ist die Sprache in den Broschüren Zeugnis für die Haltung der Liberalen: Nicht auf Engagement und Gemeinsinn der Bürger wird vertraut, auf die bildende Kraft der Selbstbestimmung, wie sie den Bürgerrechten zugrundeliegt, sondern auf Anreize. Dass die FDP damit im Kreis derer verbleibt, die in der Bekämpfung von Faulheit und innerer Verwahrlosung die größten Übel der Gegenwart erkennen, ist nicht neu, wir haben darauf jüngst und in der Vergangenheit hingewiesen. (Einen treffenden Kommentar hat auch die Financial Times Deutschland verfasst) Die liberale Rhetorik kann und will gar nicht über den Geist des Arbeitshauses, der sie durchweht und damit die Reduzierung der Bürger auf Erwerbstätige, hingwegtäuschen.

Sascha Liebermann

Nachtrag (11.10.2009): Mittlerweile hat das FDP-Bürgergeld vielfältige kritische Kommentare hervorgerufen. Neben den oben genannten wird es nun ausdrücklich als Sozialstaatsfalle bezeichnet, das Transferabhängigkeit zementiere, so Hilmar Schneider vom IZA. Die Kritik weist zugleich den Weg, den der Verfasser vorschlägt: mehr Workfare, mehr Gegenleistung also, da das Bürgergeld nur den Niedriglohnsektor stärke, sonst aber gar nichts. Große Veränderungen zu Hartz IV bringe es nicht, insofern sei es eine Mogelpackung, oder eben nur eine Änderung der Nomenklatur. Gleichmacherei schaffe das Bürgergeld, so Klaus Ernst von der Linkspartei – ja, wenn es denn wenigstens eine Gleichheit für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre auf ausreichend hohem Niveau wäre, dann wäre das Ziel eines bGE erreicht. Davon ist bei Ernst natürlich keine Rede, auch er frönt dem Arbeitshaus. Es bleibt die Hoffnung, dass die Debatte, wie Enno Schmidt, Wasser auf die Mühlen eines bGE ist, denn sie macht sichtbar, wohin das Bürgergeld führen würde und mit welch aberwitzigem „Weiter so“ die Hartz IV-Befürworter am Alten festhalten. Das hatte wohl auch Götz W. Werner im taz-Interview vor Augen, als er davon sprach, das Bürgergeld helfe, neu zu denken.

Nachtrag (25.10.2009): Andere, wie Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, erkennen im Bürgergeld auch Chancen, weil die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Finanzamt stattfinden soll. Zugleich soll aber ein Prüfung von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft stattfinden, diese aber seien dem Finanzamt „systemfremd“ und würden das Entstehen „neuer Bürokratie“ verlangen, so Strengmann-Kuhn. Würde aber ein echtes integriertes Steuer- und Transfersystem geschaffen, könnte dies zur Negativen Einkommensteuer führen, die ungleich liberaler ist als das Bürgergeld in der jetzigen Fassung und als Hartz IV. Opielka hält die Überprüfung der Arbeitspflicht vom Konzept des Bürgergeldes her für nicht durchführbar: „Die Arbeitspflicht bleibt bei einem Bürgergeld pure Rhetorik“ und sieht dadurch ungewollt ein Grundeinkommen heraufziehen. Bedenkt man jedoch, wie sehr auf Workfare im Wahlkampf direkt und indirekt gepocht wurde, dann wäre es ebenso denkbar, dass genau diese Seite des Bürgergeldes gestärkt und die andere, die Strengmann-Kuhn starkmacht, geschwächt wird. Wir werden sehen.

SPD Rhein Erft – SPD muss sich mit Grundeinkommen auseinandersetzen

Schon seit einiger Zeit hat sich die SPD Kreisverband Rhein Erft für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen. Nun hat Guido van den Berg, Kreisvorsitzender, in der taz gefordert, die SPD müsse sich nun an der Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen beteiligen, sie müsse den Mut haben, neue Ansätze zu denken.

"Was sozial ist, schafft Arbeit" – und wo bleibt die Freiheit?

Heiner Flassbeck greift unter dem Titel „Was sozial ist, schafft Arbeit“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.6.2009) einen Slogan der CDU – „Sozial ist, was Arbeit schafft“ – auf und wendet ihn. Das hat in demselben Dossier der FAZ, „Zukunft des Kapitalismus“, auch Martin Walser getan. Viele Argumente, die im Beitrag gegen einzelwirtschaftliches Denken vorgebracht werden, sind plausibel und treffend. Gespenstisch jedoch ist, dass die Frage nach dem Zweck des zu erwirtschaftenden Wohlstands nicht gestellt wird – oder besser gesagt: der Zweck – Arbeit bzw. Arbeitsplätze zu schaffen – wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.

Folgerichtig kann auch die Frage danach nicht in den Blick geraten, ob der Wohlstand dazu dienen könnte, die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von uns Bürgern zu erweitern, Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die in ihrem engeren Sinne auch schon Grundlage des Wohlstands sind, den wir erreicht haben. Dazu müsste aber unsere Freiheit als Bürger und nicht als Erwerbstätige gestärkt werden, statt an alten Vorstellungen festzuhalten, dass erste Bürgerpflicht sei, Erwerbsarbeit zu leisten.

Nichts wäre naheliegender, nimmt man unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beim Wort, das Attribut „sozial“ so zu verstehen, dass es nur heißen kann: „Freiheit“ durch mehr Freiraum. Und diese Freiheit kann nichts anderes bedeuten als: Selbstbestimmung. Das ist kein Widerspruch zur unerlässlichen Solidarität in unserem Gemeinwesen, ohne die es nicht bestehen könnte. Doch solidarisch kann nur sein, wer sich zur Solidarität entscheiden kann, um sie aus freien Stücken zu tragen. Alles andere wäre Zwangssolidarität – und damit ein Widerspruch in sich. Solidarität kann aus Freiheit, nicht aber aus Zwang und Bevormundung erwachsen.

So erweist sich einer, der seine Kritik an der sogenannten neoliberalen Politik mit viel Tam Tam vorbringt und anderen vorhält, das Ganze nicht zu sehen, in mindestens einer Hinsicht als ebenso engstirnig: der Erwerbsfixierung. Heiner Flassbeck hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt ablehnend zum Grundeinkommen geäußert, doch diese Ausführungen lassen nur erkennen, wie wenig er sich mit der Idee auseinandergesetzt hat. Da ist er bei den „Neoliberalen“ in guter Gesellschaft.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen – blitzt bei "Anne Will" auf

Wäre Sascha Lobo nicht in die Sendung „Anne Will“ (Video ab Minute 40, bGE in Minute 46.26) eingeladen gewesen, wäre es die übliche langweilende Sonntagsdiskussionsrunde gewesen. Auch hätte das bGE sicher keine Erwähnung gefunden. So aber sorgte sein Besuch für eine gewisse Überraschung. Kaum hatte er das bGE in die Diskussion geworfen, nachdem er zuvor die Untauglichkeit des bestehenden Sozialversichungssystems herausgestellt hatte, lockte er damit eine bezeichnende Stellungnahme bei Jens Spahn hervor. Da die Menschen kurzfristig denken, so sinngemäß seine Äußerung, bedarf es allgemeiner Verpflichtungsregelungen, um langfristige Sicherheiten zu erreichen. Dass ein so junger Bundestagsabgeordneter schon derart anti-freiheitlich und bevormundend denkt, kann einen nur wundern. Bernd Raffelhüschen hingegen zeigte sich reaktionsschnell und tat das bGE zuerst mit einem Verweis auf Experimente zum leistungslosen Grundeinkommen ab, um dann das bestehende auf Gegenleistung beruhende Sozialsystem zu verteidigen. Als Wissenschaftler ist die erste Aufgabe, für deren Erfüllung man auch alimentiert wird, zu argumentieren, ohne Werturteile abzugeben. Schnell geht beides durcheinander und die Wissenschaft dient nicht mehr der Analyse, sondern der Untermauerung politischer Ziele.

Sascha Liebermann

Wir machen Demokratie – Grundeinkommen im Bundestag

Susanne Wiest kandidiert für den Wahlkreis 16 (Greifswald, Demmin, Ostvorpommern) als parteilose Direktkandidatin für den Bundestag.

Noch sammelt sie die nötigen 200 Unterstützerunterschriften, um als Direktkandidatin antreten zu können. Das zeitigt schon Erfolge: Beim Einkaufen, in der Nachbarschaft, auf dem Wochenmarkt. Viele Gespräche ergeben sich über Grundeinkommen, bürgerliches Selbstbewusstsein, unser gesellschaftliches Miteinander, Demokratie. Die Idee hält Einzug in den Alltag.

Was sich tut, was sich alles ereignet, kann auf ihrer Website verfolgt werden.

Bedingungsloses Grundeinkommmen auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD

Auf dem jüngsten Parteitag der SPD in Berlin war auch das bedingungslose Grundeinkommen wieder Thema, wenn auch offenbar vor allem im Antragsbuch. Der Ortsverein Ammerbuch (Landesverband Baden Württemberg) hat einen Antrag dazu eingebracht. Er steht auf S. 216, Antrag 10.

Schon länger setzt sich der Kreisverband Rhein Erft der SPD für ein bGE ein.

Stadtradio Göttingen – Interview mit Sascha Liebermann

Das Stadtradio Göttingen (Livestream) sendete am 13.6., 20-21.30 Uhr ein Interview mit Sascha Liebermann, das Gisela Brunken vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen geführt hat. Die Sendung soll demnächst zum Herunterladen bereitstehen.

Wiederholungen folgen am 20.6., 8-9 Uhr, und am 27.6., 20-21.30 Uhr,

Armut – wovon reden wir und was würde ein bedingungsloses Grundeinkommen ändern?

Über Armut, ihre Beseitigung und ihre Verhinderung wird viel diskutiert, auch unter Grundeinkommensbefürwortern. Doch die Gründe für Armut sind sehr unterschiedlich, selbst für eine vermeintlich einfache Form der Armut, der Einkommensarmut, können schwierige Lebenslagen der Grund sein. Eine Statistik erfasst diese Gründe allenfalls sehr grob, erlaubt vor allem keine Erklärungen, sie stellt nur fest.

Wenn also Traumatisierungen des konkreten Lebens hinter einigen, wenn nicht sogar vielen Formen von Armut stehen, dann stellt sich um so mehr die Frage, wie es möglich ist, Armut zu vermeiden und Selbstheilungskräfte des traumatisierten Lebens zu stärken, statt sie durch Bevormundung zu schwächen. An diesem Punkt wird es heikel, es geht ums Ganze von Selbstbestimmung und Freiheit. Schauen wir, um einen Eindruck über die öffentliche Armutsdiskussion zu erhalten, in den Dritten Armuts-und Reichtumgsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2008, so ist er geprägt von einer Strategie, die man als Armutsvermeidung von oben bezeichnen könnte. Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens hat hierin einen geringen, Aktivierung und damit Fremdbestimmung einen hohen Stellenwert, wie an folgender Passage zu erkennen ist:

Kern sozial gerechter Politik ist es, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der Gesellschaft zu ermöglichen. Politik, die dazu beitragen will, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, kann sich daher nicht in der Sicherung materieller Grundbedürfnisse erschöpfen. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur Verfestigung von Armut – teilweise über Generationen hinweg – und muss vermieden werden. (S. I)

Im Klartext heißt das: die Abhängigkeit von Transferleistungen muss beendet werden und der einzige Weg dazu ist bislang die Rückführung eines Leistungsbeziehers in Erwerbsarbeit. Dass nicht die Daueralimentierung als solche, wie es bei einem bGE der Fall wäre, der Grund für diese „Verfestigung“ ist, sondern dass es sich hierbei um ein Missverhältnis von Zielen der Transferleistungen und der Problemlage der Bezieher handelt, wird nicht erwogen. In der Studie werden die meisten Einschätzungen zu Gründen für Armut ins Verhältnis zu Einkommensmangel gesetzt. Folglich – und ganz konsequent – müssen die Chancen auf Einkommenserzielung durch Erwerb erhöht werden. Bildung steht ganz in ihrem Dienst. Alle gegenwärtigen Maßnahmen im Sozialgesetzbuch, die für Transferleistungsempfänger Anwendung finden, werden genau damit gerechtfertigt. Das Streben nach Aktivierung bedeutet immer auch die Bereitstellung von Sanktionsmitteln für diejenigen, die sich nicht aktivieren lassen wollen. (Im Beschluss zum Europäischen Jahr gegen soziale Ausgrenzung und Armut, Arikel 2 ff., klingt das nicht besser.)

Diese Armutspolitik setzt ein bestimmtes Lebensideal voraus, das nicht in Frage gestellt wird. Wer ihm nicht entspricht, gilt als gescheitert. Damit eröffnet diese Sozialpolitik in Form der Leistungen des SGB XII gerade für diejenigen keine Perspektive, deren Problemlagen nicht aus einer Einkommenslosigkeit resultieren, sondern deren Einkommenslosigkeit schon Ausdruck lebensgeschichtlicher Traumatisierungen ist. Artikel 1 besagt: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Wer aber von einer solchen Leistung gerade abhängig ist, muss sich dennoch vor dem kollektiv errichteten Erwerbsideal verantworten. Jegliche Sozialarbeit, die in diesem Zusammenhang erfolgt, muss sich ebenfalls vor diesem Ideal verantworten. Bis in Fördermassnahmen für Menschen mit Behinderung reicht dies hinein.

Was würde ein bGE hinsichtlich dieser Fragen ändern?

Die Antwort ist einfach. Wo es sich bei Armutsphänomenen um bloßen Einkommensmangel handelt, würde das bGE ihn beheben, sofern es ausreichend hoch ist. Initiative würde so gestärkt. Wo hingegen Traumatisierungen und vorübergehende Lebenskrisen Grund der Einkommensarmut sind, würde das bGE ausdrücklich dazu ermutigen, sich diesen Krisen zu stellen und Hilfe aufzusuchen, wenn der Einzelne sie will. Da das bGE kein Lebensziel mehr vorschreibt, müsste sich der Einzelne auch nicht mehr an einem bestimmten Ziel messen lassen. Durch die Ermöglichung von Selbstbestimmung macht das bGE mit Freiheit ernst, einer Freiheit, die auch es auch erlaubt, jegliches Hilfsangebot abzulehnen.

An einer so weit reichenden Freiheit scheiden sich die Geister. Die einen meinen, sogenannte bildungsferne Milieus dürfe man nicht sich selbst überlassen. Die Helfer wissen, was für diejenigen gut ist, denen zwangsgeholfen werden soll, kurzum: sie befürworten eine Helferdiktatur. Diese wird natürlich gerne mit aufklärerisch klingenen Schlagworten gepriesen wie „Verantwortung für andere“ oder „Fürsorge“.Eine solche Hilfe stünde der durch ein bGE gewonnenen Freiheit nicht nur entgegen, es verschärfte die Probleme derer, denen zwangsgeholfen werden soll, denn diese Hilfe verstärkt ihre Abhängigkeit. Statt die Selbstheilungskräfte durch das Eröffnen von Freiräumen zu fördern, würden sie durch Bevormundung geschwächt.

All zu leicht wird von den Helferdiktatoren übersehen, wie sehr schon heute Interventionen im Namen des Kindeswohls eine Gratwanderung darstellen. Wahrhaben wollen sie nicht, wie wenig sie diejenigen erreichen, die sich schon heute nicht helfen lassen wollen. Wer heute daran leidet in seinem Leiden nicht anerkannt zu werden, der würde durch ein bGE genau diese Anerkennung erfahren. Anerkennung ist als solche schon Ermutigung. Sozialarbeit stünde auf einem anderen Fundament, wenn Einkommensversorgung (durch das bGE) und Hilfsangebote, voneinander eindeutig getrennt würden. Kinder- und Jugendhilfe hätte ebenfalls eine andere Basis, nicht nur weil Jugendliche, die fremduntergebracht würden, ein BGE mitbrächten. Sie stünden ebenfalls nicht mehr unter dem Druck, auf Teufel komm raus, einen Platz im Arbeitsmarkt zu erringen.

Vielfältige Auswirkungen sind denkbar und zugleich weist das BGE dem Helfen eine Grenze: die des Individuums.

Sascha Liebermann

Direkte Demokratie, bedingungsloses Grundeinkommen und die Widerstände dagegen

In der Phoenix-Runde wurde Ende Mai über das Thema „Wir sind das Volk – Brauchen wir mehr Demokratie?“ diskutiert. Das Video der Sendung steht auf der Website bereit. Die geistige Verwandtschaft dieser Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen liegt auf der Hand, wenn es auch keine notwendige Verbindung gibt. Beides kann ohne einander auskommen, wie man (zumindest bislang) in der Schweiz sieht.
Aufschlussreich war die Sendung aber dennoch, weil es einen Schweizer Diskutanten, Gebhard Kirchgässner, gab, der sich nicht nur wissenschaftlich mit der direkten Demokratie beschäftigt, sondern aus einem Land kommt, das sie praktiziert. Achten Sie unter anderem auf die Einwände von Norbert Geis (CSU) gegen Volksentscheide, dann verstehen Sie, weshalb es nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch bedingungsloses Grundeinkommen so schwer haben. Allerdings bemerkenswert ist, dass Norbert Geis mit keiner Silbe die seit fünf Jahren sehr erfolgreichen Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene in Bayern erwähnt. Die funktionieren eben auch.