Der „Arbeitsanreiz“ als eindimensionale Erklärung…

…dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

„Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind.“ (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich „lohnt“ einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. „Lohnt“ es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

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Gutachten zum Bedingungslosen Grundeinkommen – historisch fragwürdige Vergleiche und Ungenauigkeiten

Nachdem wir heute schon einmal auf das im vergangenen September vorgelegte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Bedingungslosen Grundeinkommen hingewiesen haben, das schon von verschiedener Seite kritisiert wurde (siehe hier), sei hier noch ein Hinweis diesbezüglich gegeben. Erstaunlich in diesem Gutachten sind die vielen Ungenauigkeiten, sei es bezüglich der Definition eines BGE, seien es historische Vergleiche, die gezogen werden, z. B. mit der DDR, sei es die Einordnung, wer denn ein solches fordere oder wer die bekanntesten Vertreter seien. Anekdotisch sei hier bemerkt, dass ich diese Erfahrung, in der DDR habe es ja so etwas wie ein Grundeinkommen gegeben, selbst mit Diskutanten schon gemacht habe, die den größten Teil ihres Lebens dort verbrachten (siehe hier). Das Netzwerk Grundeinkommen hat einige davon dankenswerterweise kommentiert (siehe hier), wenn ich auch nicht alle Einwände teilen würde.

Wenn wissenschaftliche Expertise dazu beitragen soll, politische Entscheidungsträger über Zusammenhänge zu informieren, und ihnen so eine Urteilsbildung zu ermöglichen, wäre besonders wert daraufzulegen, keine fragwürdigen Vergleiche zu bemühen, normative Bewertungen offenzulegen und sich aus der Frage, was die „richtige“ Entscheidung wäre, herauszuhalten.

Sascha Liebermann

„Pressemitteilung: Gutachten gegen BGE ist unseriös und unwissenschaftlich“…

…eine Broschüre, die sich mit den Aussagen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen zum Grundeinkommen befasst, hat das Netzwerk Grundeinkommen nun zur Verfügung gestellt.

Siehe unsere früheren Beiträge zu diesem Gutachten hier und hier.

„Nicht finanzierbar“ – nach welchen Annahmen? -…

…schreiben dieselben Autoren – Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Althoff und Alfons Weichenrieder -, die schon im September in der Wirtschaftswoche eine Replik auf Thomas Straubhaar verfasst hatten, nun über ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der taz. Kommentare zu Annahmen, auf denen das Gutachten beruht, finden Sie hier.

Der taz-Beitrag beginnt schon mit der Ungenauigkeit, dass ein BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen solle – ohne dass gesagt wird, wer das vertrete. Kaum jemand. Ein BGE sei ein Scheinriese, der nicht funktioniere, dafür berufen sich die Autoren auf das Gutachten, an dem sie mitgewirkt haben. Das „Gießkannenprinzip“ sei das Problem, doch weshalb? Außerdem – haben wir ein solches nicht schon, teils realisiert im Grundfreibetrag in der Einkommensteuer und anderen Freibeträgen? Die mangelnde Zielgenauigkeit wird beklagt, nun, hier stellt sich aber eine Grundsatzfrage: will man den Anteil an Pauschalen erhöhen, um das Verfahren zu vereinfachen und in jedem Fall die Bürger damit zu erreichen oder will man detaillierte Einzelfeststellungen, für die Kriterien festgelegt werden, die die Eintrittsschwelle erhöhen (Stichwort verdeckte Armut) oder will man ein Mischsystem? Ein BGE wäre eine Pauschale, dadurch leicht verständlich, schwellenlos, weil es nur eines Aufenthaltsstatus bedürfte, für jeden nachvollziehbar, einfach zu verwalten (weil schlicht ausbezahlt). Im Gegenzug können Leistungen wegfallen, die genau dem Umfang eines eingeführten BGE entsprechen. Das ist zielgenau in dem Sinne, als es die Existenzsicherung auf ein verlässliches Fundament stellt, sie immer verfügbar ist für den Einzelnen und dadurch Handlungsspielräume eröffnet. Für Ansprüche, die über ein BGE hinausgehen, z. B. für Menschen mit Behinderung, aber auch etwaige Wohngeldleistungen aufgrund hoher Mieten (was für Einpersonenhaushalte mit BGE sich anders darstellt als für Mehrpersonenhaushalte).

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„Eine Grundsicherung, die keiner will“ – eine Antwort auf Thomas Straubhaars Beitrag und eine Reihe Behauptungen…

…von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.

Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:

„Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen.“

„Geldverschenken mit der Gießkanne“ ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.

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Stefan Bach hat naheliegende Fragen an das Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Andere Stimmen zum Gutachten des BMF zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Andere Stimmen zum Gutachten des BMF zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Nachtrag Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ – Engführung der Studie und Prämissen

In den Schlussbetrachtungen des gestern verlinkten Gutachtens wird das Ergebnis zusammengefasst. Auf dem Weg dorthin werden verschiedene Fragen aufgegriffen, die mittelbar mit der Finanzierungsfrage zusammenhängen, andere werden nicht verhandelt. Angesichts der differenzierten nationalen wie internationalen BGE-Diskussion, deren Literatur teils hinzugezogen wurde – so die Übersichtsarbeit von Van Parijs und Vanderborght, aber auch Standing – verwundern doch die vereinfachenden Bemerkungen zur Freizügigkeit in der Europäischen Union, als sei es nicht etwa der Nationalstaat, der die Sozialpolitik und damit Bezugsbedingungen für ein BGE definiere. Die Frage der Zuwanderung ist ständig Thema in BGE-Diskussionen und keineswegs unbeantwortet geblieben.

Im Schlusswort heißt es, ein BGE widerspreche dem Subsidiaritätsgedanken, dabei setzt diese Aussage eine bestimmte Deutung von Subsidiarität voraus, die nicht einfach vorausgesetzt werden sollte. Zieht man für die Beantwortung der Frage, was den Subsidiaritätsgedanken auszeichnet, die berühmte Passage aus der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ sowie eine Rekonstruktion des Subsidiaritätsgedankens von Ottfried Höffe heran, dann lässt sich die Idee weiter auslegen und keineswegs so, dass sie sozialstaatliche Leistungen ausschließt.

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