Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut – die Berechnungen sollten mit anderen abgeglichen werden

Das Institut für Weltwirtschaft hat sie hier veröffentlicht, Johannes Steffen hat auch Berechnungen vorgelegt. Wie verhalten sie sich zueinander, da sind Experten gefragt. BGE Eisenach hat natürlich recht.

Sascha Liebermann

„Experte zu Söders Kritik am Bürgergeld: ‚Das ist dummes Zeug'“,…

…der Experte ist Johannes Steffen, der sich so in der Frankfurter Rundschau äußerte, ich habe kürzlich auf seine Beispielrechnung zum Bürgergeld hingewiesen, siehe hier. Hier ein Auszug:

„[FR] Es wird also in den Vergleichen ein Posten unterschlagen

[Steffen] Damit lassen sich die gröbsten Fehler der gängigen „Vergleiche“ von Bürgergeld und Erwerbsarbeit ausmachen: Da wird zum einen der Anspruch auf Bürgergeld bzw. der Gesamtbedarf eines Haushalts ausschließlich mit dem Nettolohn aus einer niedrig entlohnten Beschäftigung verglichen. Was zwangsläufig zu einem rechnerischen Fehlbetrag führt. Beim Erwerbstätigen-Haushalt werden die Ansprüche auf die dem Bürgergeld vorgelagerten Sozialtransfers nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Zum anderen wird der aufstockende Anspruch auf Bürgergeld bei niedrigem Lohn ausgeblendet. Verglichen wird also im Ergebnis ein nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der seinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht. Und damit wird natürlich auch der erwähnte Erwerbstätigen-Freibetrag systematisch ignoriert.“

Sascha Liebermann

Armutsforscherin Irene Becker zum „Bürgergeld“ und was sie von Sanktionen hält…

…im Interview mit der Berliner Morgenpost. Ihre Einschätzung ist insgesamt interessant und nüchtern, an einer Stelle überrascht sie, diese Stelle sei hier gleich zuerst zitiert:

„Was positiv ist, ist die Erhöhung der Erwerbsanreize, also etwa der erhöhte Erwerbsfreibetrag.“

Angenommen wird hier, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hänge überhaupt davon ab, dass „Erwerbsanreize“ vorliegen. Dass diese Annahme viel zu einfach und geradezu krude ist, darauf hatten schon vor vielen Jahren Georg Vobruba und Kollegen hingewiesen, die sich mit der „Armutsfalle“ befassten.

Zu Sanktionen sagt sie folgendes:

„Becker: Ich halte Sanktionen nicht für sinnvoll, denn ich sehe da ein logisches Problem. Wenn wir ein absolutes Existenzminimum haben und jeder Mensch ein Recht darauf hat, dann kann ich dieses Minimum nicht mehr kürzen. Dieses Grundrecht ist ja nicht an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. Und warum sollte man die Situation von Millionen Menschen, die durchaus gerne arbeiten würden, daran ausrichten, dass es einige wenige mit besonderen Problemen gibt, die sich verweigern? Das machen wir bei anderen Gesetzen auch nicht. Wir richten das Einkommensteuergesetz nicht daran aus, dass es Leute gibt, die die Einkommensteuer systematisch hinterziehen. Da muss die Gesellschaft leider damit leben, dass es bestimmte Gruppen gibt, die die Gesetzeslage geschickt für sich ausnutzen.“

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„Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit“…

…eine differenzierte Betrachtung der vermeintlichen Vergleichsrechnungen, die in den letzten Wochen kursierten und zeigen sollten, dass Bürgergeldbezieher im Vergleich mit Erwerbstätigen zu einem vergleichbaren Einkommen gelangen. Autor ist Johannes Steffen, der schon im Jahr 2018 auf ähnliche Vergleiche geantwortet hat, siehe hier.

Sascha Liebermann

„Leistung muss sich lohnen!“

Was will uns die CSU damit sagen? Dass sie den Unterschied nicht verstanden hat, ihn nicht verstehen will oder verzweifelt ein Oppositionsthema sucht?

Bürgergeld (hier der Gesetzentwurf) bedeutet unter anderem:

– Bedürftigkeitsprüfung

– Kooperationsvereinbarung/-plan (wer dem nicht zustimmt, erhält offenbar keine Leistungen)

– Sanktionsbewehrung (gilt nach sechs Monaten)

– Arbeitsuche und Integration in Arbeitsmarkt ist das Ziel

– Erreichbarkeit für das zuständige Jobcenter mit Präsenzterminen usw.

Wo fehlt hier das „Fördern und Fordern“, wenn es kein Bürgergeld gibt, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind? Vielleicht sollte umgekehrt gefragt werden, wie viel Leistung wir gerne entgegennehmen, ohne dafür irgendeine Absicherung bereitzustellen: „unbezahlte Arbeit“. Diese Leistung „lohnt“ sich immer, weil sie unverzichtbar ist, dem sich entwickelnden Leben den Weg zu bahnen hilft. Und die Quittung? Kein Einkommen. Lohnt sich das denn in der CSU Verständnis? Wer es ernst meint mit der „Leistung“, kommt um ein BGE nicht herum, denn dann kann jede Leistung immer erbracht werden, wenn es für sinnvoll gehalten wird.

Sascha Liebermann

„Von Hartz IV zum Grundeinkommen – Was bringt das neue Bürgergeld?…

…Claus Heinrich diskutiert mit Ronald Blaschke, Netzwerk Grundeinkommen, Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor Institut der deutschen Wirtschaft und Prof. Dr. Jürgen Schupp, Soziologe, Freie Universität Berlin und Senior Research Fellow im DIW Berlin“ darüber. Die Sendung wurde am 7. Oktober im Rahmen des SWR Forum ausgestrahlt. Hier geht es zur Aufzeichnung.

Wolfgang Strengmann-Kuhn antwortet der CDU…

…treffend aufgespießt, der Hinzuverdienst ist eben ein Hinzuverdienst und wird nicht angerechnet, das ist die wirkliche Veränderung, wenn auch die Beweggründe, erwerbstätig zu sein doch viel breiter sind, als der „Anreiz“ es erscheinen lässt.

Sascha Liebermann

Friedrich Merz: eine „vierköpfige Familie“ erhalte „2500 Euro“ Bürgergeld – Realität vs. Stimmungsmache

…“das Innovatiste ist das andere Menschenbild“…

…schreibt Samira El Ouassil auf Spiegel Online zum Bürgergeld-Entwurf der Bundesregierung nach der Vorstellung der Studie, die sanktionsfrei hat durchführen lassen. Aber spricht der Bürgergeldentwurf tatsächlich für ein anderes Menschenbild als im bisherigen Sozialstaatsgefüge oder eher für eine graduelle Veränderung im alten Menschenbild?

Dort, wo sie diese Einschätzung einführt, räumt sie zugleich ein, dieses „andere Menschenbild“ schimmere nur „ganz zart“ durch. Mit Verve begrüßt sie diese Entwicklung:

„Der Staat muss hier nicht als autoritärer Vater oder als naive Nanny fungieren, sondern undogmatisch Voraussetzungen schaffen, die Menschen eine existenzielle Autonomie ermöglichen, gerade in Zeiten kollektiver oder persönlicher Krisen. Und das ist in der Tat eine Verschiebung in der staatlichen Wahrnehmung der Bürger:innen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind: Es geht nicht um Fordern und Fördern, sondern um ein Zugeständnis an die Mündigkeit und Eigenverantwortung.“

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