Teilzeit, Ehegattensplitting und das „Familienbild“

Alle Jahre wieder, um ein Weihnachtslied zu zitieren, kehren Diskussionen zurück. Anders als im zitierten Lied, in dem es um Brauchtum und Rituale geht, würde man erwarten, dass öffentliche Diskussionen differenzierter geführt werden oder sich weiterentwickeln. In einer Hinsicht lässt sich das in jedem Fall auch festhalten, wenn die verschiedenen Aspekte herausgestellt werden, die zu Teilzeiterwerbstätigkeit führen – wie z. B. in dem unten verlinkten Gespräch Anne Wills mit Marcel Fratzscher.

Allerdings werden in dem Gespräch auch Beweggründe genannt, die verkürzt sind, so z. B. die notorische Diskussion zum Ehegattensplitting, das angeblich die „Anreize“ zur Erwerbstätigkeit reduziere. Es lohnt sich, diese Begründungen einmal genauer anzuschauen, denn nicht selten wird dabei ein einfaches Kalkül behauptet, nachdem sich die Erwerbsbeteiligung nicht „lohne“.

Da das Ehegattensplitting nur für Paare gilt, Einkommen also immer gemeinsames Einkommen ist in Paarbeziehungen, ist eine Betrachtung, die nur auf den unmittelbaren Zugewinn für den Einzelnen schaut, ohnehin verkürzt, aber symptomatisch für ein darin zum Ausdruck kommendes Verständnis von Paarbeziehung.

Wenn auch hier wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert wird, sei der Einfachheit halber auf frühere Beiträge von uns dazu verwiesen.

Sascha Liebermann

„Teilzeitfalle“…

… – so wird in der öffentlichen und sozialpolitischen Diskussion das Phänomen bezeichnet, wenn Eltern nicht voll erwerbstätig sein können, weil es an Betreuungsangeboten fehle. Deswegen, so auch die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas laut Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung, müsse etwas unternommen werden. Die Diskussion hat schon einige Jahre auf dem Buckel und wird stets von der Warte der Vollerwerbstätigkeit als Ziel geführt, demgegenüber Teilzeittätigkeit ein Problem darstelle (siehe hier und hier). Dass es gute Gründe für Teilzeit- oder gar keine Erwerbstätigkeit geben kann, z. B. den nicht unerheblichen, mehr Zeit für Familie zu haben, scheint nicht von Belang.

Dabei ist gerade in den vergangenen Jahren der Illusion von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden. Als Antwort darauf wurden alternative Arbeitszeitmodelle vorgeschlagen, ohne allerdings eine Abkehr vom Erwerbsvorrang anzustreben, denn daran will kaum jemand ernsthaft rütteln. Genau das aber ist der Grund, dass immer wieder dieselben Vorschläge gemacht werden – die Abschaffung des Ehegattensplittings darf hier genausowenig fehlen wie die Verbesserung von „Anreizen“ -, es geht stets um die heilige Vollerwerbstätigkeit, als sei sie das höchste aller Ziele und nicht nur eine Aufgabe neben anderen.

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„Wenn Elternschaft bezahlt würde“…

…ein Feature im WDR im Rahmen der Sendung Neugier genügt. Der Beitrag befasst sich mit den Herausforderungen von Elternschaft und der mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung der Leistung, die Eltern, in der Regel erheblich mehr die Mütter, erbringen. Einige Gesprächspartner berichten aus ihrem Alltag und machen die Zerrissenheit deutlich, die ihn prägt, wenn sie Beruf und Familie unter einen Hut bringen wollen. Anders als sonst üblich, wenn es um die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ geht, wird die Zerrissenheit durch zweierlei Verpflichtungen, die denkbar unterschiedlich sind, nicht geglättet. Vor diesem Hintergrund wird dann die Frage gestellt, wie Familien gestärkt werden, wie sie mehr gesellschaftliche Anerkennung erfahren könnten? Der Vorschlag eines „Erziehungsgehalt[s]“ kommt dabei zur Sprache, das Christian Leipert und Michael Opielka Ende der 90er Jahre vorgestellt hatten (eine kurze Übersicht zum Konzept eines Erziehungsgehalts von Leipert und Opielka in einer Kurzfassung von 2002 finden Sie hier, die Langfassung von 1998 hier).

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Wohlwollend: Ahnungslosigkeit, sonst Ignoranz bzw. Herabwürdigung…

…, anders lässt sich diese Äußerung von Christian Lindner kaum verstehen. So bezeichnend sie ist, so wenig sollte daraus ein FDP-Bashing folgen, denn die anderen Parteien sehen das ebenso, sonst müssten sie für mehr Zeitsouveränität von Eltern plädieren. Doch bleibt das bestenfalls eine Phrase, denn wo Vollerwerbstätigkeit als Idealzustand beruflichen Engagements gesehen wird, ist für Familie, die mehr als ein Beiwerk ist, wenig Platz.

Siehe frühere Kommentare dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

„Das effektivste Mittel gegen Kinderarmut ist“,…

…wenn möglichst wenig Zeit für die Kinder bleibt, weil die Eltern sie vor Armut schützen sollen – so könnte man sarkastisch auf eine solche Meldung antworten.

Wer es ernst meint mit seiner Sorge um die Kinder, muss eine Lösung suchen, die dazu beiträgt, dass die Eltern mehr Zeit für sie haben können.

Siehe unsere früheren Kommentare hierhier und hier.

Sascha Liebermann

„Vollzeitarbeit ist keine Lösung“…

…so ist ein Beitrag Jutta Allmendingers auf Zeit Online (Bezahlschranke) übertitelt. Das lässt aufhorchen angesichts dessen, dass noch immer in der Vollzeiterwerbstätigkeit das Ziel der Arbeitsmarktpolitik gesehen wird. Da diese Ausrichtung das Gegenteil von Familienpolitik ist, es sei denn, man versteht darunter eine Politik für Familien ohne diese, ist die Frage, welche Vorschläge von dieser Ausrichtung wegführen könnten. Einige Passagen seien hier kommentiert:

„Das [die funktionale Aufteilung von Erwerbs- und Sorgetätigkeit zwischen Ehemann und -frau, SL] entsprach den damaligen Normen: Die gesamte im Paarhaushalt anfallende Arbeit, unbezahlte Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit und bezahlte Erwerbsarbeit wurden funktional getrennt, die bezahlte Erwerbsarbeit dem Mann, die unbezahlte Sorgearbeit der Frau zugerechnet, entsprechend ihrer „Bestimmung“ und Ausbildung.“

Was Jutta Allmendinger hier beschreibt, entspricht zwar den normativen Vorstellungen der damaligen Zeit, gleichwohl sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, wie hoch die Frauenerwerbsquote schon war, nämlich knapp unter 50% (Grafik zur Erwerbstätigenquote seit 1960, siehe auch hier). Sicher ging es dabei vorrangig um „Zuverdiensttätigkeiten“, wie Teilzeiterwerbstätigkeit damals auch genannt wurde, die Quoten ab 1960 zeigen aber, welche Stellung Erwerbstätigkeit damals schon hatte. Nicht erwerbstätig sein zu müssen, bedeutete, es nicht nötig zu haben und konnte als Freiheits- bzw. Wohlstandsgewinn betrachtet werden – heute würde das unter dem Stichwort Zeitsouveränität diskutiert. In der Rückschau werden die damaligen Zeiten schnell als „traditional“ eingeordnet, so wie heute von „Retraditionalisierung“ die Rede ist, wenn es Frauen auf Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit verzichten oder sie stark einschränken. Dabei ist es nicht dasselbe, und zwar normativ, ob sich jemand dafür entscheidet, zuhause zu sein, weil er es für richtig und wichtig erachtet oder ob er die Aufgabe übernimmt, weil es normativ erwartet wird. Insofern geht der Begriff „Retraditionaliserung“ an der Sache vorbei.

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„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“…

…von der ehemaligen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend – ohne Wimpernzucken angesichts dessen, worum es geht.

Man rechne durch: Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bedeutet praktisch bei der hier in Rede stehenden Einkommenshöhe sicher keinen Acht-Stunden-Tag, zuzüglich Pausenzeiten, zuzüglich Pendelzeiten zum und vom Arbeitsplatz. Von vierzundzwanzig Stunden am Tag, abgezogen Ruhezeiten, bleiben wie viele übrig, die mit der Familie verbracht werden können? Frühstück und vielleicht Abendessen. So viel zur „Vereinbarkeit„.

Statt Reden auf die „Vereinbarkeit“ zu halten, sollte man doch einfach sagen, dass die berufliche Fortentwicklung einfach wichtiger ist als Familienleben. Das wäre ehrlich und man wüsste, woran man ist.

Sascha Liebermann

Mit etwas Wohlwollen…

…lässt sich hinter dem unglücklichen Begriff „Work-Life-Balance“ sehr wohl ein Problem erkennen, das auch dann nicht verschwindet, wenn der Einzelne eine „Arbeit“ findet, die zu ihm passt. Es bleibt nämlich das dauerhafte Spannungsverhältnis zwischen dieser „Arbeit“ und der Zeit für Familie und Kinder oder auch Angehörige – beides geht nicht zur selben Zeit. Das erste kann gut delegiert und von anderen erledigt werden, das zweite ist in seiner besonderen Form als persönliche Nahbeziehung an die konkrete Person gebunden und kann nicht delegiert, aber auch nicht nachgeholt werden. Selbst ein BGE würde dieses Spannungsverhältnis nicht aufheben, es würde lediglich den Raum schaffen, sich sorgsam zu überlegen, was wann Vorrang haben muss. Solange Erwerbstätigkeit Vorrang hat, gerät das andere unter die Räder.

Sascha Liebermann